BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch PwC Pricewaterhouse Coopers, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2000 und Sachbescheide für die Jahre 2000 und 2001 entschieden: 1. Der Berufung gegen die Wiederaufnahme des…
…persönlicher Rabatt" bezeichnet) abgezogen und offen ausgewiesen, welche vom Finanzamt nicht anerkannt wurde, weil es bei dieser Vorgangsweise eine Entgeltsverwendung (versteckte Provision) und keine Entgeltsminderung erblickte. Nach den strittigen Umsatzerhöhungen ist zu schließen, dass das unter 2. beschriebene System in der überwiegenden Zahl der Geschäftsfälle…
…Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005, Tz 12 zu § 4). Eine für die Entgeltsbestimmung unerhebliche Entgeltsverwendung ist gegeben, wenn der Unternehmer mit dem von ihm erzielten Entgelt Aufwendungen für sein Unternehmen bezahlt. Dadurch wird die Bemessungsgrundlage nicht gemindert (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 26. August 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 22. Juli 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 1998, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1998 bis 2000, Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 14. September 1998 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 1992-1995, Umsatzsteuer für die Jahre 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996, Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der…
…er einen dritten Unternehmer mit der Behebung des Mangels, findet ein Leistungsaustausch zwischen dem Gläubiger und dem Dritten statt. Aus der Sicht des Gläubigers liegt Entgeltsverwendung vor. Eine vom Dritten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist - unter den Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 - als Vorsteuer abzugsfähig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
…bei Barzahlung des Entgeltes unter Abkürzung des Zahlungsweges vorgenommene Einbehalt des vereinbarten Honoraranteiles (60 %) durch die Hostess stellt damit eine umsatzsteuerlich unbeachtliche Entgeltsverwendung dar. An dieser Beurteilung vermag auch der Hinweis des bevollmächtigten Vertreters in der mündlichen Berufungsverhandlung auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25…
18.1.821.1.8 Aufwendungen für Entgelte gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 und Z 8 EStG 1988 (§ 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988) Rz 1266aa: Die in § 20 Abs. 1 Z 7 und 8 EStG 1988 vorgesehenen Abzugsverbote iZm Entgelten über 500…
5.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes 5.4.11.1 Mangelnde Leistungserbringung trotz Zahlung eines Leistungsentgeltes Rz 1228: In einem derartigen Fall werden keine oder keine nennenswerten - allenfalls auf familienhafter Mitarbeit beruhende - Leistungen erbracht. Das dennoch bezahlte Leistungsentgelt ist zur Gänze nicht abzugsfähig. Anwendungsfälle…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…
9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…
Selbst wenn man die Unternehmereigenschaft der ***Bezeichnung Person1*** verneinen sollte, so würde dies die Betriebsprüfung nicht zum Ziel führen. Auch dann wäre die Lieferung umsatzsteuerlich nicht der Berufungswerberin zuzurechnen. Das Umsatzsteuergesetz knüpft die Steuerpflicht im Haupttatbestand an die Absatzleistung von Unternehmern. Leistungen, die nicht von…
…I Nr. 159/1999. Eine von Rundfunkunternehmen zu leistende Vergütung für die Einhebung des Entgelts beim Kunden stellt keine Entgeltsminderung sondern eine Entgeltsverwendung dar. Leistungen, die nicht durch Rundfunk- und Fernsehrundfunkentgelte abgegolten werden, unterliegen nicht der gegenständlichen Begünstigung. Rz 1280: Nicht begünstigt sind zB: Umsätze…
…Der bei Barzahlung des Entgeltes unter Abkürzung des Zahlungsweges vorgenommene Einbehalt des vereinbarten Honoraranteiles (hier 60%) durch die Hostess stellt eine umsatzsteuerlich unbeachtliche Entgeltsverwendung dar (UFS 30.04.08 RV/0791-G/06)." Aufgrund der angeführten Feststellungen erließ das Finanzamt (nach Aufhebung des ursprünglichen USt…
…seinem Namen erbrachte. Dass das Entgelt dann im Auftrag des leistenden Grundeigentümers zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht an dessen Kinder zu leisten war, macht diese Kinder nicht zu leistenden Unternehmern sondern stellt eine Entgeltsverwendung des Grundeigentümers dar. Aus dem Sachverhalt ergibt sich keinerlei Hinweis, dass die…
…Der bei Barzahlung des Entgeltes unter Abkürzung des Zahlungsweges vorgenommene Einbehalt des vereinbarten Honoraranteiles (hier 60 %) durch die Hostess stellt eine umsatzsteuerlich unbeachtliche Entgeltsverwendung dar." Eine gegen diese Entscheidung beim VwGH erhobene Beschwerde blieb erfolglos. Auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates und des…
…bei Barzahlung des Entgeltes unter Abkürzung des Zahlungsweges vorgenommene Einbehalt des vereinbarten Honoraranteiles (hier 60 %) durch die Hostess stellt eine umsatzsteuerlich unbeachtliche Entgeltsverwendung dar." Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates und des Verwaltungsgerichtshofes sind die Gesamtumsätze der Begleitdienstleistungen auch im vorliegenden Streitfall der…
…liege zwischen diesem und dem leistenden Unternehmer ein Leistungsaustausch vor. Beim leistenden Unternehmer liege hinsichtlich dieses Entgeltes keine Entgeltsminderung, sondern Entgeltsverwendung vor. Hinsichtlich der vom Dritten in Rechnung gestellten Umsatzsteuer bestehe somit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Tz. 21 Finanzanlagen (Besserungsvereinbarungen 1994) In der ausführlichen Berufungsbegründung…