…den Verbleib der Ware zu prüfen, ist sie der zollamtlichen Überwachung entzogen. Folglich ist auch jede von der zuständigen Zollbehörde nicht genehmigte Entfernung einer in das Zolllagerverfahren übergeführten Ware eine Entziehung nach Art. 203 Abs. 1 ZK und lässt die Einfuhrzollschuld entstehen. Im Beschwerdefall wurde…
…der zuständigen Zollbehörde nicht genehmigte Entfernung einer Ware aus dem Zolllager eine Entziehung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK darstellt. Die Ware befand sich nicht dort, wo sie laut den Bestandsaufzeichnungen sein musste. Ein nicht bewilligter Ortswechsel im Zolllagerverfahren ist nach Ansicht des…
…der zuständigen Zollbehörde nicht genehmigte Entfernung einer Ware aus dem Zolllager eine Entziehung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK darstellt. Die Ware befand sich nicht dort, wo sie laut den Bestandsaufzeichnungen sein musste. Ein nicht bewilligter Ortswechsel im Zolllagerverfahren ist nach Ansicht des…
…das Zolllagerverfahren sowohl zu den "Nichterhebungsverfahren" als auch zu den "Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung". Ein Nichterhebungsverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung endet gem. Art. 89 Abs. 1 ZK, wenn die in dieses Verfahren übergeführten Waren oder gegebenenfalls die im Rahmen dieses Verfahrens gewonnenen Veredelungs- oder Umwandlungserzeugnisse eine…
…körperlichen Beschau eine Übereinstimmung mit der Lagerbestandsliste bzw. des jeweiligen Lagerblattes erzielt werden kann oder nicht, nach Art.204 oder nach Art.203 Zollkodex, außer es lägen (iSd Art.110 Zollkodex) Umstände vor, welche ein vorübergehendes Entfernen der in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren aus dem…
…eines Zollvergehens abgenommen zu haben, sondern weil er glaubte, aufgrund der Weisung von Fr. G. dazu berechtigt zu sein. Er wies auch darauf hin, den Verschluss erst unmittelbar vor Eintreffen des Zollorgans und im Bereich der Spedition abgenommen zu haben, sodass er keine Ware entfernen…
…Zollbehörden nicht genehmigte Entfernung einer Ware, die unter zollamtlicher Überwachung steht, vom zugelassen Lagerort dar und damit ein Einziehen im Sinne des Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex. Dagegen wurde mit Schreiben vom 27. Dezember 2002 Beschwerde beim unabhängigen Finanzsenat eingebracht und im Wesentlichen begründend…
…nicht um die Wiederausfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus einem Zolllagerverfahren geht, sondern um Gemeinschaftswaren, die aber ebenfalls unter zollamtlicher Überwachung stehen und für deren Ausfuhr ein bestimmter Modus gemäß den o.a. Vorschriften einzuhalten gewesen wäre. Der EuGH ist im Urteil C-337/01 vom 12…
…Sollen Waren, die in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, vorübergehend aus dem Zolllager entfernt werden, bedarf dies der vorherigen Bewilligung durch die Zollbehörden, welche die Einzelheiten des Entfernens festlegen (Art. 110 ZK). Am 24. März 1998 führten Beamte des Hauptzollamtes Wien, MLÜG I, im…
…zum Zolllagerverfahren abzugeben und in diesem Fall eine neue Lagernummer zu vergeben. Die erhaltene MRN dient jeweils als Erledigung für die umgebuchte Ware und ist zugleich die Vorverbuchung für die neue Lagernummer. Eine Neuerfassung mit Lagernummer erübrigt sich, wenn sich die Sendung bereits im Zolllager…
…Buchstabe a und Abs. 3 ZK entstanden. Im Übrigen wäre aber auch für den Fall, dass es sich um eine bewilligte Sonderlagerung gehandelt hätte, das Fehlen der entsprechenden Vermerke in den Bestandsaufzeichnungen über das vorübergehende Entfernen als Pflichtverletzung nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a…
…ist für eine effiziente zollamtliche Überwachung des Zolllagerverfahrens, auf die die Bestimmungen des Art. 529 Abs. 1 ZK-DVO letztlich abzielen, ungeeignet. Der Bf. ist somit neben der konkreten Fehlleistung, die zur der widerrechtlichen Entfernung der in Rede stehenden Waren aus dem Zolllager geführt hat…
…Unterschlagung und sonstiges körperliches Entfernen vom vorgeschriebenen Ort ohne Zustimmung der Zollbehörden, das Vermischen oder Vermengen mit anderen Waren, der Verbrauch, die Verarbeitung und ähnliches. Im vorliegenden Fall liege keine tatsächliche Handlung vor, die eine zollamtliche Überwachung unmöglich gemacht hätte. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Das…
…freien Verkehr im Rahmen eines Zolllagerverfahrens oder eines aktiven Veredelungsverkehrs den üblichen Behandlungen im Sinne von Artikel 220 UZK unterzogen werden und dabei a)verpackt oder umgepackt oder b)hinsichtlich der Form des Hinweises auf ökologische/biologische Produktion etikettiert oder umetikettiert werden (einschließlich entfernen von…
…Abfertigung 687 Colli bei einer Fehlmenge von einem Colli gestellt wurden. Zu allen den Gegenstand des Verfahrens bildenden Waren ist festzuhalten, dass für diese im Rahmen der Lagerbestandsaufnahme als fehlend festgestellten Waren vor allem der Nachweis für eine ordnungsgemäße Beendigung des Zolllagerverfahrens nicht erbracht werden…
…Bezug zu nehmen. Wurden Waren derselben Art und Qualität im Rahmen einer Bewilligung mit zwei oder mehreren Zollanmeldungen in das Zolllagerverfahren (nicht aber in das Verwahrungslager) übergeführt, so gilt das Verfahren mit der Überführung solcher Waren in ein anschließendes Zollverfahren für diejenigen Waren als erledigt…
…1) Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung in für diesen Zweck durch die Zollbehörden zugelassenen Räumlichkeiten oder sonstigen Stätten (''Zolllager'') gelagert werden. (2) Die Zolllager können entweder von jedermann (''öffentliche Zolllager'') oder vom Inhaber der Zolllagerbewilligung (''private Zolllager'') zur Zolllagerung von Waren genutzt…
…Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren und…
…auf Erstattung oder Erlass bezieht, unbeschadet des Artikels 176 Absatz 4 nicht ohne vorherige Unterrichtung der in Artikel 92 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 genannten Zollbehörde, die die entscheidungsbefugte Zollbehörde hiervon in Kenntnis setzt, von dem im Antrag genannten Ort entfernt werden.
…die Waren auf Grundlage einer Bewilligung für die aktive Veredelung (in der die Zerstörung als Veredelungsart zugelassen wurde) zerstört, oder auf Grundlage einer vorherigen Anzeige des Bewilligungsinhabers unter zollamtlicher Überwachung. Im Fall der Zerstörung von Lagerwaren im Rahmen der aktiven Veredelung ist das Zolllagerverfahren/die…