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104 902 Treffer365 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0980-L/05Bei Überschreiten der im Gesetz normierten Einkunftshöhe steht der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des O.E., Adresse, vom 13. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Reinhard Schatzl, vom 5. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…

UFSL RV/0588-L/09Kein Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag, wenn die Einkünfte des Ehepartners den Grenzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 übersteigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…Überschreiten die Einkünfte des Ehepartners tatsächlich den maßgeblichen Grenzbetrag, steht der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu und ist gegebenenfalls im Wege der Veranlagung zurückzufordern, unabhängig davon, auf welche Weise die Abgabenbehörde von diesem Umstand Kenntnis erlangt hat - sei dies durch bescheidmäßige Feststellung der Einkunftshöhe oder durch bloße…

BFG RV/7103072/2012Keine Dienstnehmereigenschaft bei Zeitschriftenzustellern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2018

…von der Entrichtung von DB und DZ durch die Beurteilung der o.a. Personen als Dienstnehmer der Bf. überschritten und die dadurch zustande gekommene Nachversteuerung vorgenommen worden. Das Finanzamt folgte in den o.a. bekämpften Bescheiden den Feststellungen der GPLA-Außenprüfung lt. Bericht vom 9…

UFSL RV/0830-L/121. gewerblicher Kreditvermittler 2. Schadenersatzzahlungen als Betriebsausgaben 3. leichte Fahrlässigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012Teil 1/2

… 29 RZ 41. Auch der einmalige Kreditvermittler ist ein gelegentlicher Vermittler, wenn die beschriebenen Einkünfte diese Wertgrenze nicht überschreiten, was aufgrund der vorliegenden Vereinbarungen nicht der Fall ist. Auch daraus ergibt sich aufgrund der vereinbarten Vermittlungssummen (auch wenn die Vermittlungen nicht erfolgreich waren) die Nachhaltigkeit…

UFSL RV/0617-L/08Umschulungskosten zur Ehe-, Familien- u. Lebensberaterin einer Volksschullehrerin als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2009

…gelte eine Haupttätigkeit nur dann als solche, wenn aus dieser der überwiegende Teil der Einkünfte - somit mehr als die Hälfte - erzielt würde. Diese Einkunftshöhe sei durch die Tätigkeit als Beraterin der Bw. unstrittig - zumindest bis einschließlich 2007 - nicht erzielt worden, wodurch das Finanzamt die "Umschulungskosten…

UFSL RV/0616-L/08Umschulungskosten als Werbungskosten zur Ehe-, Familien- u. Lebensberaterin einer Volksschullehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2009

…Dabei gelte eine Haupttätigkeit dann als solche, wenn aus dieser der überwiegende Teil der Einkünfte - somit mehr als die Hälfte - erzielt würde. Diese Einkunftshöhe sei durch die Tätigkeit als Beraterin der Bw. unstrittig - zumindest bis einschließlich 2007 - nicht erzielt worden, wodurch das Finanzamt die "Umschulungskosten…

UFSW RV/2054-W/05Höhe des Verlustabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2007

…des Gesamtbetrages der Einkünfte in die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage eingehen. Dies muss zu keinem steuerlichen Nachteil führen, weil im Gegensatz zu bisher der Verlustabzug nicht mehr bis zur Einkunftshöhe Null vorgenommen werden muss, sodass ein Verlustabzug, der nach der bisherigen Regelung im Vortragsjahr wegen der…

UFSW RV/4011-W/02familienhafte Mitarbeit der Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2005

…Töchter, die Ausbildung als Laborantin (lt. ESt-Erklärung) und die Üblichkeit auf die allgemeine Gepflogenheit bei Freiberuflern gestützt. Die Einkunftshöhe des Bw. mache eine eigene Berufstätigkeit der Gattin entbehrlich, sodass das Angestelltenverhältnis nicht denkunmöglicherweise aus sozialversicherungsrechtlichen sowie aus Gründen der Steuerschonung eingegangen worden sei. Bei…

UFSG RV/0201-G/05Berechtigung zur Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich des Alleinverdienerabsetzbetrages im Zuge einer Nachbescheidkontrolle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2006

…einen an, dass ihm "weder die Höhe der Einkünfte seiner Ehegattin bekannt" waren, noch habe "er mit dem Überschreiten der Grenze gerechnet". Über die genaue Höhe der Pension seiner Ehegattin wisse der Berufungswerber "übrigens bis heute nicht Bescheid, zumal ihm gegenüber derartige Offenlegungs- bzw. Meldepflichten…

UFSI RV/0261-I/11Berechnung der Einkunftsgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…würde sich ein steuerpflichtiger Betrag von 5.948,73 € ergeben, sodass der Grenzbetrag von 6.000 € (bei Vorhandensein eines Kindes) nicht überschritten worden sei. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde - nach Darstellung der Berechnung des Grenzbetrags - ausgeführt, dass die Einkünfte der Ehegattin des Bw…

BFG RV/3100956/2014Hochrechnung der Einkünfte bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 17.02.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…

BFG RV/7100438/2012Hochrechnung bei steuerfreiem Übergangsgeld
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02.02.2011 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…

BFG RV/7102608/2023Einkommensgrenze bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2024

…für das zu versteuernde Einkommen ist daher - im für die Gewährung des Mehrkindzuschlags gemäß § 9a Abs. 1 FLAG maßgebenden Jahr 2022 - nicht überschritten worden. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…

BFG RV/5100740/2022Hochrechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2024

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…

BFG RV/2101651/2015Keine Hochrechnung ganzjährig bezogener Einkünfte nach § 3a Abs 2 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.12.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer vertreten durch Dr. Peter Dösinger, Heinrichstraße 97, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.07.2015, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen…

BFG RV/5101494/2019Krankengeld und Insolvenz-Ausfallsgeld sind in die Ermittlung der Zuverdienstgrenze einzubeziehen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2020

…der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt werden könne, da die steuerpflichtigen Einkünfte seiner Ehegattin im beschwerdegegenständlichen Jahr mit 7.712,38 € den maßgeblichen Grenzbetrag von 6.000,00 € deutlich überschritten hätten. In dem als Vorlageantrag gewerteten Anbringen vom 20.09.2019 brachte der Bf. vor…

BFG RV/1100130/2016Hochrechnung von Einkünften gemäß § 3 Abs 2 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn a b, c 45, Tür 2, d e, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. Jänner 2016, St.Nr. f, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt…

BFG RV/7100942/2014Widersprüchliche Angaben über die Lohnhöhe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1 , gegen den Bescheid des Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 19.11.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…

BFG RV/2100365/2025Einkommen Nur erhaltene Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sind Einkommensteuerpflichtig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…

BFG RV/1100060/2017Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.12.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…