Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des O.E., Adresse, vom 13. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Reinhard Schatzl, vom 5. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Überschreiten die Einkünfte des Ehepartners tatsächlich den maßgeblichen Grenzbetrag, steht der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu und ist gegebenenfalls im Wege der Veranlagung zurückzufordern, unabhängig davon, auf welche Weise die Abgabenbehörde von diesem Umstand Kenntnis erlangt hat - sei dies durch bescheidmäßige Feststellung der Einkunftshöhe oder durch bloße…
…von der Entrichtung von DB und DZ durch die Beurteilung der o.a. Personen als Dienstnehmer der Bf. überschritten und die dadurch zustande gekommene Nachversteuerung vorgenommen worden. Das Finanzamt folgte in den o.a. bekämpften Bescheiden den Feststellungen der GPLA-Außenprüfung lt. Bericht vom 9…
… 29 RZ 41. Auch der einmalige Kreditvermittler ist ein gelegentlicher Vermittler, wenn die beschriebenen Einkünfte diese Wertgrenze nicht überschreiten, was aufgrund der vorliegenden Vereinbarungen nicht der Fall ist. Auch daraus ergibt sich aufgrund der vereinbarten Vermittlungssummen (auch wenn die Vermittlungen nicht erfolgreich waren) die Nachhaltigkeit…
…gelte eine Haupttätigkeit nur dann als solche, wenn aus dieser der überwiegende Teil der Einkünfte - somit mehr als die Hälfte - erzielt würde. Diese Einkunftshöhe sei durch die Tätigkeit als Beraterin der Bw. unstrittig - zumindest bis einschließlich 2007 - nicht erzielt worden, wodurch das Finanzamt die "Umschulungskosten…
…Dabei gelte eine Haupttätigkeit dann als solche, wenn aus dieser der überwiegende Teil der Einkünfte - somit mehr als die Hälfte - erzielt würde. Diese Einkunftshöhe sei durch die Tätigkeit als Beraterin der Bw. unstrittig - zumindest bis einschließlich 2007 - nicht erzielt worden, wodurch das Finanzamt die "Umschulungskosten…
…des Gesamtbetrages der Einkünfte in die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage eingehen. Dies muss zu keinem steuerlichen Nachteil führen, weil im Gegensatz zu bisher der Verlustabzug nicht mehr bis zur Einkunftshöhe Null vorgenommen werden muss, sodass ein Verlustabzug, der nach der bisherigen Regelung im Vortragsjahr wegen der…
…Töchter, die Ausbildung als Laborantin (lt. ESt-Erklärung) und die Üblichkeit auf die allgemeine Gepflogenheit bei Freiberuflern gestützt. Die Einkunftshöhe des Bw. mache eine eigene Berufstätigkeit der Gattin entbehrlich, sodass das Angestelltenverhältnis nicht denkunmöglicherweise aus sozialversicherungsrechtlichen sowie aus Gründen der Steuerschonung eingegangen worden sei. Bei…
…einen an, dass ihm "weder die Höhe der Einkünfte seiner Ehegattin bekannt" waren, noch habe "er mit dem Überschreiten der Grenze gerechnet". Über die genaue Höhe der Pension seiner Ehegattin wisse der Berufungswerber "übrigens bis heute nicht Bescheid, zumal ihm gegenüber derartige Offenlegungs- bzw. Meldepflichten…
…würde sich ein steuerpflichtiger Betrag von 5.948,73 € ergeben, sodass der Grenzbetrag von 6.000 € (bei Vorhandensein eines Kindes) nicht überschritten worden sei. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde - nach Darstellung der Berechnung des Grenzbetrags - ausgeführt, dass die Einkünfte der Ehegattin des Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 17.02.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02.02.2011 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…für das zu versteuernde Einkommen ist daher - im für die Gewährung des Mehrkindzuschlags gemäß § 9a Abs. 1 FLAG maßgebenden Jahr 2022 - nicht überschritten worden. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer vertreten durch Dr. Peter Dösinger, Heinrichstraße 97, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.07.2015, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt werden könne, da die steuerpflichtigen Einkünfte seiner Ehegattin im beschwerdegegenständlichen Jahr mit 7.712,38 € den maßgeblichen Grenzbetrag von 6.000,00 € deutlich überschritten hätten. In dem als Vorlageantrag gewerteten Anbringen vom 20.09.2019 brachte der Bf. vor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn a b, c 45, Tür 2, d e, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. Jänner 2016, St.Nr. f, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1 , gegen den Bescheid des Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 19.11.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…