…Hinweis, dass die Übergeber laut Auskunft des zuständigen Lagefinanzamtes keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehabt hätten. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Eingabe vom 26. Juni 2007 den Rechtsbehelf der Berufung. Der Bw. bezeichnete darin die Auskunft des Lagefinanzamtes als völlig unerklärlich. Sollten…
…Hinweis, dass die Übergeber laut Auskunft des zuständigen Lagefinanzamtes keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehabt hätten. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Eingabe vom 26. Juni 2007 den Rechtsbehelf der Berufung. Der Bw. bezeichnete darin die Auskunft des Lagefinanzamtes als völlig unerklärlich. Sollten…
…Hinweis, dass die Übergeber laut Auskunft des zuständigen Lagefinanzamtes keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehabt hätten. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. mit Eingabe vom 26. Juni 2007 den Rechtsbehelf der Berufung. Die Bw. bezeichnete darin die Auskunft des Lagefinanzamtes als völlig unerklärlich. Sollten…
…Hinweis, dass die Übergeber laut Auskunft des zuständigen Lagefinanzamtes keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gehabt hätten. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. mit Eingabe vom 26. Juni 2007 den Rechtsbehelf der Berufung. Die Bw. bezeichnete darin die Auskunft des Lagefinanzamtes als völlig unerklärlich. Sollten…
…Anwendbarkeit der Art 17 DBA-Deutschland müssen Einkünfte "als Künstler, wie Bühnen-, Film, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie Musiker, oder als Sportler" bezogen werden. Das aus dem englischen und französischen Wortlaut des Art 17 abzuleitende Verständnis des Begriffes "Künstler", dem als Tatbestandsmerkmal der öffentliche Auftritt und -…
…2008 vom 23.12.2009 wurde iW auf die Begründung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 verwiesen. Das FA legte die Berufungen ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufungen wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest: Die Bw erzielt Einkünfte als Geschäftsführerin…
…Österreich sei Beschäftigungsstaat iSd Unionsrechts. Zur Entrichtung des Sozialversicherungsbeitrags eines Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber im Wege der Lohnauszahlung durch Einbehaltung und Abfuhr verpflichtet. Die Einkünfte als Entwicklungshelfer sind - wie auch in Deutschland - von der Einkommensteuer befreit. Die Entwicklungshelferorganisation ist gemäß § 41 Abs 4 lit c…
…solchen Erfolges zugrunde liegt. Der normative Gehalt der Vorschrift des § 2 EStG 1988 reicht jedoch nicht so weit, die Anforderungen eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges als Tatbestandsmerkmal steuerlich beachtlicher Einkünfte zu tragen (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171; ÖStZB 1996, 397).…
…beziehe, soweit sie die Summe dieser Zuschüsse übersteigen. § 34 Abs. 6 fordere dazu allerdings als Tatbestandsmerkmal eine Behinderung. Eine solche sei beim Bezug von Pflegegeld auch regelmäßig zu unterstellen (UFS 10.7.2003, RV/0274-W/03). Im gegenständlichen Fall habe sich der Bw., nachdem…
…der Ehe nichts zu ändern. Abschließend ist der Rechtsauffassung der steuerlichen Vertretung, die in der Berufung ins Treffen geführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entgegen zu halten, wonach eine Anschaffung bzw. Veräußerung als Tatbestandsmerkmal des § 30 EStG 1988 schon dann vorliegt, wenn ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft abgeschlossen wird…
…Erfolges zugrunde liegt. Der normative Gehalt der Vorschrift des § 2 EStG 1988 reicht jedoch nicht so weit, die Anforderung eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges als Tatbestandsmerkmal steuerlich beachtlicher Einkünfte zu tragen (VwGH 3.7.1996, Zl 93/13/0171, ÖStZB 1996, 397)…
…solchen Erfolges zugrunde liegt. Der normative Gehalt der Vorschrift des § 2 EStG 1988 reicht jedoch nicht so weit, die Anforderungen eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges als Tatbestandsmerkmal steuerlich beachtlicher Einkünfte zu tragen (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171; ÖStZB 1996, 397).…
…solchen Erfolges zugrunde liegt. Der normative Gehalt der Vorschrift des § 2 EStG 1988 reicht jedoch nicht so weit, die Anforderungen eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges als Tatbestandsmerkmal steuerlich beachtlicher Einkünfte zu tragen (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171; ÖStZB 1996, 397).…
…solchen Ertrages zugrunde liege. Der normative Gehalt der Vorschrift des § 2 EStG 1988 reiche jedoch nicht so weit, die Anforderungen eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges als Tatbestandsmerkmal steuerlich beachtlicher Einkünfte zu tragen (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171; ÖStZB 1996, 397)…
…solchen Ertrages zugrunde liege. Der normative Gehalt der Vorschrift des § 2 EStG 1988 reiche jedoch nicht so weit, die Anforderungen eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges als Tatbestandsmerkmal steuerlich beachtlicher Einkünfte zu tragen (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171; ÖStZB 1996, 397)…
…Der normative Gehalt der Vorschrift des § 2 EStG 1988 reicht jedoch nicht so weit, die Anforderungen eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges als Tatbestandsmerkmal steuerlich beachtlicher Einkünfte zu tragen (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171; ÖStZB 1996, 397). Der Verwaltungsgerichtshof (s VwGH…
…Beschwerdeführerin diese Begünstigung im Einkommensteuerbescheid 2014 nicht für das ganze Kalenderjahr 2014, sondern lediglich für jene Einkünfte, die mit ihrer aktiven Tätigkeit als Sportlerin bis zum tt.mm.jjjj in Zusammenhang standen. 5. Die Abgabenbehörde fertigte die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2015 und 2016 ohne…
…solchen Erfolges zugrunde liegt. Der normative Gehalt der Vorschrift des § 2 EStG 1988 reicht jedoch nicht so weit, die Anforderungen eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges als Tatbestandsmerkmal steuerlich beachtlicher Einkünfte zu tragen (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171; ÖStZB 1996, 397).…
…solchen Erfolges zugrunde liegt. Der normative Gehalt der Vorschrift des § 2 EStG 1988 reicht jedoch nicht so weit, die Anforderungen eines in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich erwirtschafteten Gesamterfolges als Tatbestandsmerkmal steuerlich beachtlicher Einkünfte zu tragen (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171; ÖStZB 1996, 397).…
…KEG). Auch die Tatsache der zivilrechtlichen Haftung der Bw. für Gesellschaftsschulden vermag daran nichts zu ändern. Eine Beteiligung der Bw. am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (als Tatbestandsmerkmal des § 23 Z 1 EStG) wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht bezweifelt. Sie stützt sich in ihrer Begründung …