…2 GebG um eine Schrift im Sinne des II Abschnittes des Gebührengesetzes, welche zweifelsfrei die Tatbestandsmerkmale des § 14 TP 6 GebG erfüllt. Ebenso handelt es sich bei der dem Magistrat der Stadt im Postweg übermittelten Eingabe um eine Schrift im Sinne des II Abschnittes des…
…als verspätet zu beurteilen. Mit Eingabe vom 9.12.2015 stellte die Bf. einen Vorlageantrag betreffend Einkommensteuer 2007 und dazugehörige Anspruchszinsen. Sie führte begründend aus, mit 2.7.2015 sei ein Antrag auf ergänzende Bescheidbegründung dem Finanzamt vorab per FAX und im Postwege übermittelt worden…
…liege ein "menschlicher Irrtum" und nicht ein Sorgfaltsmangel oder Fahrlässigkeit vor. Am 31. Juli 1997 seien die Steuererklärungen im Postweg an das Finanzamt gesendet und gleichzeitig Kopien an HG übermittelt worden. Obwohl dieser ersucht worden sei, die Steuererklärungen 1995 auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…habe, weil es aufgrund der E-Mail-Korrespondenz sowieso schon im Akt gewesen sei. Ihm sei klar gewesen, dass eine E-Mail als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a G gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen…
…Beschwerde nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt worden ist. Dieser Sachverhalt wird vom Bundesfinanzgericht rechtlich folgendermaßen beurteilt: Gegenstand vorliegenden Verfahrens ist ausschließlich die Frage, ob die am 19.09.2016 beim Verfassungsgerichtshof eingelangte Beschwerde, eine gebührenpflichtige Eingabe im Sinne des § 17a VfGG darstellt. Gemäß § 15 Abs…
…beim Bundesfinanzgericht eingegangen sei. Da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes einem E-Mail nicht die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe im Sinne des § 85 BAO zukomme, sei offenkundig davon auszugehen, dass die postalisch versendete Revisionsschrift auf dem Postweg verloren gegangen sei. Dadurch sei die…
…dass eine Email als Berufung nicht ausreiche. Auch wenn Mag. a Dengg gesagt habe, dies reiche aus, habe er noch die Eingabe im Postwege nachholen wollen. Die Angestellten 1 und 3 hätten das auch so erledigt. Wäre ihm ein Verfahrensfehler unterlaufen, hätte Mag. a Dengg …
…dass mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage ein mittels E-Mail eingebrachtes Rechtsmittel unzulässig sei. Da eine derartige Eingabe nicht rechtswirksam eingebracht sei, liege auch kein durch Mängelbehebungsverfahren behebbares Formgebrechen vor. Entgegen der Behauptung, dass mit derselben Erledigung die Berufung im Postweg übermittelt worden sei, sei festzustellen…
…beim Bundesfinanzgericht eingegangen sei. Da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes einem E-Mail nicht die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe im Sinne des § 85 BAO zukomme, sei offenkundig davon auszugehen, dass die postalisch versendete Revisionsschrift auf dem Postweg verloren gegangen sei. Dadurch sei die…
…Dazu war als Vorfrage abzuklären, ob die verfahrensgegenständliche Beschwerdeschrift, welche am 11.05.2021 beim Finanzamt offenbar im Postwege als Briefpost eingelangte, dieselbe Beschwerde darstellt, welche am 08.03.2021 dem Postamt ***PLZ1*** ***OrtXY1*** zur Beförderung übergeben wurde. Wie ausgeführt endete die Frist für die…
…gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Dies gilt nach § 86a Abs. 1 dritter Satz nicht bei telegraphischer, fernschriftlicher oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung erfolgter Einreichung von Anbringen. Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes von der Bf. im Postweg eingebracht…
…wird als durch nichts belegte Annahme verworfen, weil eine Mailadresse ja vorgelagert in FinanzOnline erfasst hätte sein müssen und dazu keine automatische Löschung über eine Eingabe im WiEReG vorgenommen worden sein kann. Das Vorbringen geglaubt zu haben, dass die technischen Möglichkeiten zur Meldung noch nicht…
…möge die Eingabe neuerlich per Fax oder im Postweg vorgenommen werden. Es erfolgte am 14.3.2014 ein neuerlicher Versuch der Faxübermittlung an die Fax-Nummer 01/51433/596321, wiederum mit der Rückmeldung "keine Verbindung", woraufhin die Faxeingabe an eine andere Nummer im Zollamt Flughafen…