Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 203 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die ursprünglich als Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und innerhalb von drei Jahren wieder in dieses Zollgebiet eingeführt und dort zur Überlassung zum zollrechtlich freien…
…der Waren ungeeignet ist. (3) Rückwaren nach Absatz 1 oder 2, die einer Behandlung oder Handhabung unterzogen wurden, die eine Einfuhrabgabenpflicht begründet hätte, wenn die Waren in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführt worden wären, gelten bei der Wiedereinfuhr nur dann als in demselben Zustand…
…1996 unter WE.Nr:222/000/800171/01/6 in den zollrechtlich freien Verkehr in der Einfuhr überführten 7 Packstücke Filze, wegen des Vorliegens der Rückwareneigenschaft, gemäß Artikel 185 Zollkodex, (ZK), entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…Einfuhrabgabenbefreiung als Rückware. Darüber hinaus wurde im gegenständlichen Fall die streitverfangenen Waren anlässlich ihrer Wiedereinfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft weder zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet, noch wurden die vorstehend genannten, der Nämlichkeitssicherung dienenden, gesetzlich bestimmte Erfordernisse eingehalten. Die Zollbefreiung für Rückwaren…
…aus all den aufgezeigten Gründen nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn es zum Schluss kommt, dass die Übereinstimmung der ausgeführten mit den wiedereingeführten Gegenständen nicht erwiesen ist. Die Voraussetzungen für die Gewährung Einfuhrabgabenbefreiung als Rückware gem. Art. 185 und 186 ZK lagen somit nicht vor.…
…wurde ein Antrag vom 16. Juli 2014 auf nachträgliche Einfuhrabgabenbefreiung als Rückware gemäß Art. 185 ZK als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Rückwarenbegünstigung stellt eine Vorzugsbehandlung für Nichtgemeinschaftswaren dar, die in der Anmeldung mittels Verfahrenscode 61* oder 63* beantragt hätte werden müssen…
…eingeführt (verbracht) werden, - und die zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Art. 79 ff.ZK) angemeldet werden. Die Voraussetzungen für die Einfuhrabgabenbefreiung als Rückware gem. Art. 185 ZK sind infolge der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nicht gegeben.…
…der Bestimmungsstelle ordnungsgemäß gestellt, nachweislich aus dem Zollgebiet der Union in die Schweiz wiederausgeführt und dort ohne die Gewährung einer Zollbegünstigung in den freien Verkehr überführt worden sind. Die Versandanmeldung ist nicht als Nachweis für eine Einfuhrabgabenbefreiung als Rückwaren (Art. 185 ZK) im Rahmen einer…
…der Bestimmungsstelle ordnungsgemäß gestellt, nachweislich aus dem Zollgebiet der Union in die Schweiz wiederausgeführt und dort ohne die Gewährung einer Zollbegünstigung in den freien Verkehr überführt worden sind. Die Versandanmeldung ist nicht als Nachweis für eine Einfuhrabgabenbefreiung als Rückwaren (Art. 185 ZK) im Rahmen einer…
…Abs. 2 UZK-DA (1) Über die zur Erhaltung der Ware notwendige hinausgehende Ausbesserungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß Art. 158 Abs. 1 UZK-DA stehen der Behandlung als Rückware dann nicht entgegen, wenn sich die Schadhaftigkeit erst nach der Ausfuhr erwiesen hat. Unbeschadet des in Abs…
… sie wurde mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 25. Juni 2012 als unbegründet abgewiesen. Die Einfuhrabgabenbefreiung für das gegenständliche Fahrzeug als Rückware wird vom Zollamt in der BVE mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt. Die Bestimmung des Art 212a ZK ist nach Ansicht der Behörde nicht anwendbar…
…erzeugt bzw. gekauft und danach an eine ausländisches Unternehmen weiter verkauft worden, für das Fahrzeug eine Abgabenbegünstigung als Rückware beanspruchen wollen, ist der Bf. darauf zu verweisen, dass es f ür die Feststellung der vollständigen oder teilweisen Einfuhrabgabenbefreiung für Rückwaren gemäß Art. 185 Abs. 1…
…24. November 2011, Zahl A-7817/2010). Der Bf. beansprucht für das Fahrzeug eine Abgabenbegünstigung nach Art. 185 ZK als Rückware. Für die Feststellung der vollständigen oder teilweisen Einfuhrabgabenbefreiung für Rückwaren bedarf es gemäß Art. 185 Abs. 1 ZK in Verbindung mit § 87 Abs. 1…
…ZK-DVO können für Beförderungsmittel, die als Rückwaren abgabenfrei sind, Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK abgegeben werden. Für die Feststellung der vollständigen oder teilweisen Einfuhrabgabenbefreiung für Rückwaren bedarf es gemäß Art. 185 Abs…
…hervorgeht, dass die zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldeten Waren ursprünglich aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen für die Befreiung von den Einfuhrabgaben als Rückwaren erfüllten. (4) Absatz 2 findet keine Anwendung in den Fällen, in denen…
Artikel 159 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind (Artikel 204 des Zollkodex) (1) Rückwaren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind, werden von den Einfuhrabgaben befreit, sofern alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Die im…
…Hauptzollamt Wien die Berufung aus den bereits dargestellten Gründen als unbegründet abgewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 12. September 2001. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die betreffenden Waren wurden ohne Beantragung der Einfuhrabgabenbefreiung für Rückwaren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt und die…
…Zur Inanspruchnahme dieser Einfuhrabgabenbefreiung ist grundsätzlich eine Wiedereinfuhrfrist, oder wie Witte im Kommentar zum Zollkodex, Artikel 185 Rz 4, ausführt, eine Wiederanmeldefrist von drei Jahren einzuhalten. Hierdurch soll z.B. verhindert werden, dass die Waren noch nach sehr langer Zeit aus anderen als den ursprünglich…
…eine vollständige Einfuhrabgabenbefreiung im Rahmen der sogenannten Firmenfahrzeugregelung. Jene Auslegung des Zollamtes, dass eine Abgabenbefreiung im Rahmen des eigenen Gebrauches lediglich dann greife, wenn dies in einem Angestelltenvertrag vereinbart worden wäre, sei nach Ansicht des Bf. mit dem Gesetzestext nicht vereinbar. Die Rechtsanwaltsgesellschaft als Zulassungsinhaber…
…um Handelswaren und nicht um persönliches Reisegut des Beschuldigten gehandelt hat, kommt eine Eingangsabgabenbefreiung nach der Zollbefreiungsverordnung nicht in Betracht. Eine Eingangsabgabenfreiheit für Rückwaren (Nicht-Unionswaren, die ursprünglich als Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden - Art. 203 - 207 UZK) kommt schon deshalb nicht…