…ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Reisenden oder den Angehörigen ihres Haushaltes oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Besorgnis Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…nicht in Einklang zu bringen sei. Es sei vielmehr der Bf. aufgrund der Aktenlage als gewerblich tätiger Imker einzustufen und von einer Einfuhr der gesamten Zuckermenge aus geschäftlichen Gründen auszugehen. Gegen die am 9. Juli 2002 zugestellte Berufungsvorentscheidung wurde mit Schreiben vom 1.8. 2002…
…Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art oder ihrer Menge nach zu der Besorgnis Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt. Werden Tabakwaren aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht gemäß § 27 Abs…
…ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Reisenden oder den Angehörigen ihres Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen die Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Besorgnis Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…1.675 kg die Rede war. Es sei vielmehr der Bf. aufgrund der Aktenlage als gewerblich tätiger Imker einzustufen und von einer Einfuhr der gesamten Zuckermenge aus geschäftlichen Gründen auszugehen. Gegen die am 9. Juli 2002 zugestellte Berufungsvorentscheidung wurde mit Schreiben vom 1.8. 2002…
…sind und ihrer Art, ihrem Stückwert und ihren sonstigen Merkmalen nach keinen Anlass zu der Annahme geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt (Art. 81 Buchstabe d ZBefrVO). Für den geringen Warenwert ist ein Richtwert von 22 Euro anzunehmen. 8.1.2. Verfahrenshinweise 8…
…solche, die gelegentlich erfolgen und ausschließlich aus Waren bestehen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch der Empfänger oder Reisenden oder zum Ge- oder Verbrauch in deren Haushalt bestimmt sind, sofern weder die Beschaffenheit noch die Menge vermuten lassen, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt und der Empfänger muss die Ware vom Absender ohne irgendeine Bezahlung zugesandt erhalten. Eine Verzollung zum Pauschalsatz kommt daher schon mangels des Vorliegens einer Sendung von Privatperson an Privatperson nicht in Betracht, darüber hinaus wurde…
…Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt und der Empfänger muss die Ware vom Absender ohne irgendeine Bezahlung zugesandt erhalten. Eine Verzollung zum Pauschalsatz kommt daher schon mangels des Vorliegens einer Sendung von Privatperson an Privatperson nicht in Betracht, darüber hinaus wurde…
…in Sendungen die, - gelegentlich erfolgen, - sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Empfängers oder von Angehörigen seines Haushalts bestimmt sind und weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…in Sendungen die, - gelegentlich erfolgen, - sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Empfängers oder von Angehörigen seines Haushalts bestimmt sind und weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…in Sendungen die, - gelegentlich erfolgen, - sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Empfängers oder von Angehörigen seines Haushalts bestimmt sind und weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Reisenden oder den Angehörigen ihres Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Besorgnis Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Reisenden oder den Angehörigen ihres Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Besorgnis Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Reisenden oder den Angehörigen ihres Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Besorgnis Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…unentgeltliche Rechtsgeschäfte zugrunde lagen, um eine die gelegentlich erfolgt, die Art und Menge der Waren lassen den Schluss zu, dass diese zum persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt waren und die Einfuhr nicht aus geschäftlichen Gründen erfolgte. Die Tatbestandsmerkmale des Art. 29 Abs. 2 ZBefrVO wurden…
…die - gelegentlich erfolgen, - sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Empfängers oder von Angehörigen seines Haushalts bestimmt sind und weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt, und - der…
…ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch von Reisenden oder den Angehörigen ihres Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Besorgnis Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Reisenden oder den Angehörigen ihres Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Besorgnis Anlaß geben, daß die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…
…ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Reisenden oder den Angehörigen ihres Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Besorgnis Anlaß geben, daß die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt…