…3 vor, dass bestimmte Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekanntgegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen sind. Ferner sind dem § 214 Abs. 4 zweiter Unterabsatz BAO zufolge Gutschriften, soweit sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung von Abgaben entstehen, in…
…dürfen im Fall einer solchen Weisung zur Tilgung ausgesetzter Abgabenbeträge nur verwendet werden, soweit sie im Zusammenhang mit einer in Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung von Abgaben entstehen. Guthaben kann der Abgabepflichtige zur Tilgung ausgesetzter Beträge verwenden, wenn er der Abgabenbehörde eine entsprechende Mitteilung macht…
…wurden. Natürlich sei der Bf. klar - so die Begründung -, dass sie zur Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet gewesen wäre, wenn sie in Österreich eine Betriebsstätte im Sinne einer Niederlassung unterhalten hätte; darunter habe sie jedoch eine eigene betriebliche Infrastruktur mit Firmenschild, etc…
…Vertreterhaftung für Abgabenschuldigkeiten der Firma K. GmbH vor, dass seitens des Unternehmens keine Zahlungen mehr durchgeführt werden konnten, weil die Banken keine Überweisungen mehr zugelassen hätten. Insbesondere seien seit 10/2002 keine Gehälter mehr an die Dienstnehmer ausbezahlt worden. Somit hätte mangels Einbehaltung von den…
…auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlung vorgesehen, wobei eine Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO nur voraussetzt, dass die Einbehaltung von Abgaben zu Unrecht erfolgte, nicht aber, dass diese Beträge vom Abfuhrpflichtigen auch entrichtet worden sind. (Vgl. Ellinger/Sutter/Urtz, BAO Rz 10 zu …
…3 BAO sehe vor, dass auf Antrag des Abgabepflichtigen zu Unrecht einbehaltene Beträge zurückzuzahlen seien, sofern nicht ein Ausgleich gemäß § 240 Abs. 3 lit a bis c erfolgt sei; im Fall der auf Basis von Gewinnausschüttungsbeschlüssen durch die T. GmbH durchgeführten Gewinnausschüttungen sei kein solcher…
…8. April 2009 datiertes und ausdrücklich als Berufung bezeichnetes Schreiben betreffend "Einkommenspfändung" ein, das als "Antragsteller" den Bw. nennt und von Herrn BC unterzeichnet ist. Darin wurde geltend gemacht, dass "die Einbehaltung von Teiles des Einkommens/Pfändung" des Bw. rechtungültig sei. Zur Begründung wurde ua…
…oder Einbehaltung von Abgaben obliegt sowie Personen die zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet sind." § 147 BAO lautet: "(1) Bei jedem, der zur Führung von Büchern oder von Aufzeichnungen oder zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet ist, kann die Abgabenbehörde jederzeit…
…das Finanzamt auch tatsächlich abgeführt habe. Die einbehaltenen Beträge seien auch dann anzurechnen, wenn sie zu Unrecht oder zu hoch einbehalten worden seien". Eine durch den Dienstgeber möglicherweise nicht korrekte Meldung von Abgaben könne dem Bw. also nicht vorgehalten werden. Da eine Anrechnung dieser Beträge…
…oder Einbehaltung von Abgaben obliegt sowie Personen die zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet sind." § 147 BAO lautet: "(1) Bei jedem, der zur Führung von Büchern oder von Aufzeichnungen oder zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet ist, kann die Abgabenbehörde jederzeit…
…sei um eine Schuldenregulierung bemüht gewesen, daher wären die Kosten keinesfalls gerechtfertigt. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 30.4.2024 wurde den Beschwerden teilweise stattgegeben und die Forderungspfändung unter Reduzierung der Gebühren und Kosten auf vollstreckbare Abgabenforderung von 31.100,08 € eingeschränkt. Begründet wurde dies damit…
…auch - zu dem ihn konkret betreffenden Lohnsteuerabzug - der Arbeitnehmer eine Auskunft begehren. Diese Auskunftspflicht betrifft auch noch nicht verwirklichte Sachverhalte. 2.4. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl…
…Vertreterhaftung für Abgabenschuldigkeiten der Firma K. GmbH vor, dass seitens des Unternehmens keine Zahlungen mehr durchgeführt werden konnten, weil die Banken keine Überweisungen mehr zugelassen hätten. Insbesondere seien seit 10/2002 keine Gehälter mehr an die Dienstnehmer ausbezahlt worden. Somit hätte mangels Einbehaltung von den…
…denen nach den Abgabenvorschriften als Haftungspflichtigen die Entrichtung oder Einbehaltung von Abgaben obliegt sowie Personen die zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet sind. § 169 BAO lautet: § 169. Soweit sich aus diesem Bundesgesetz nicht anderes ergibt, ist jedermann verpflichtet, vor den Abgabenbehörden als Zeuge…
… 266 Abs. 4 der Bundesabgabenordnung (BAO) idF BGBl. I Nr. 14/2013 lautet: "(4) Soweit die Abgabenbehörde die Vorlage von Akten (Abs. 1 bzw. bezüglich Maßnahmenbeschwerden oder Säumnisbeschwerden auf Verlangen des Verwaltungsgerichtes) unterlässt, kann das Verwaltungsgericht nach erfolgloser Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist auf…
…denen nach den Abgabenvorschriften als Haftungspflichtigen die Entrichtung oder Einbehaltung von Abgaben obliegt sowie Personen die zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet sind. § 143 BAO i. d. g. F. lautet: § 143. (1) Zur Erfüllung der im § 114 bezeichneten Aufgaben ist die Abgabenbehörde berechtigt…
…nachträgliche Einbehaltung von Abgabengutschriften zur Sicherstellung laut Bescheid vom 26.03.2014 könne nur eingeschränkt auf die tatsächlich bescheidmäßig festgesetzte Abgabenhöhe vorgenommen werden. Jede andere Interpretation wäre überschießend und entspräche nicht dem Gesetz. Konkret bedeute dies, dass eine Sicherstellung maximal in der Höhe von 251…
…Die Zahlung des Insolvenzentgeltfonds sei von der Primärschuldnerin (mangels Liquidität oder sonstigem Vermögen) nicht erstattet worden, weshalb diese auch keine Pflicht zur Einbehaltung von Lohnsteuer und Lohnabgaben treffen könne. Die auf die angesprochenen Zeiträume entfallenden Abgaben in Höhe von EUR 5.885,19 (LSt und…
…von € 7.130,53 laut Buchungsmitteilung vom 10. Jänner 2003, der zum Großteil die Lohnabgaben des Geschäftsführers G.T. betroffen hätte, der diese im Rahmen seiner Einkommensteuer selbst hätte abführen müssen. Dabei übersehe der Bw. offensichtlich, dass die Verpflichtung zur Einbehaltung von lohnabhängigen Abgaben…
…seien falsch zitiert, da bis heute keinerlei Nachweis über die tatsächliche Verwendung der Gutschriften erbracht worden sei. In den gerichtlichen Verfahren (KO und Abschöpfung) seien keinerlei Hinweise bzw. Beschlüsse über eine Einbehaltung von allfälligen Lohnsteuergutschriften bzw. ein Rückgriff auf solche enthalten, sodass die Bestimmung des …