…zu tragen komme. Nach dieser Gesetzesstelle sei der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstückes durch Miterben zur Teilung des Nachlasses befreit. Die Teilung des Nachlasses habe jedoch vor der Einantwortung zu erfolgen. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bw. ein, dass es sich…
…die Berufungswerberin und die Verlassenschaft nach M.H. zu bewilligen sein. Der Nachlass M.H. wurde dem Witwer F.H. auf Grund seiner nach dem Testament abgegebenen unbedingten Erbserklärung mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes D. eingeantwortet. Herr F.H. ist nachverstorben und das Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht…
…Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. An nicht Prozessfähige bekannt gegebene Bescheide sind unwirksam. Ins Leere gehen weiters an bereits verstorbene Personen gerichtete Bescheide oder nach Einantwortung zugestellte an die Verlassenschaft gerichtete Bescheide (vgl. Ritz, BAO5, …
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 15. Februar 2018 wurde vom anwaltlichen Vertreter des Beschwerdeführers unter Verweis auf die am 22.12.2017 rechtskräftig erfolgte Einantwortung, mit der die Übergabe der Verlassenschaft nach ***Verstorbener*** in den rechtlichen Besitz des Beschwerdeführers erfolgte, eine Abgabenerklärung iSd …
…677.239,15 überschuldet ist. Mit den Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft wurden die Gebühr des Gerichtskommissärs, die Entschädigung der Verlassenschaftskuratorin und die Gebühren der beiden Sachverständigen (jeweils lediglich in einem Teilbetrag) abgedeckt. Da keine Einantwortung stattgefunden hat, hat kein Erbe die Rechtsnachfolge nach dem Bf…
…Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 11. November 2016). Mangels Einantwortung der Verlassenschaft gibt es keinen Gesamtrechtsnachfolger. Bei der sog „Abtuung armutshalber“ ( § 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt ( § 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge); der Zustand der ruhenden Erbschaft…
…alle Grundsteuerbescheide an: „Verlassenschaft nach A zu Handen C Adresse1“ 4. Beschwerden Mit (zehn gleichlautenden) Beschwerden vom 29. Oktober 2018 bekämpfte C – nach Hinweis auf den rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss vom 24. August 2018 und die damit nicht mehr existente Verlassenschaft nach A - die unter Pkt. 3…
…Bf z. Hd. seines steuerlichen Vertreters". Im Vorlageantrag vom 05.03.2018 wurde Frau Witwe als Beschwerdeführerin ausgewiesen. Mit dem Vorlageantrag wurde der Einantwortungsbeschluss vom 21.12.2017 übermittelt, aus dem hervorgeht, dass die Verlassenschaft nach Bf (geboren am Datum2, verstorben am Datum1) der erblichen…
…Oktober 2013 dargelegt – die Bf. alleinige Erbin und damit deren Gesamtrechtsnachfolgerin sei. Die Gesamtrechtsnachfolge sei mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses eingetreten und habe zivilrechtlich zur Konsequenz, dass die Bf. in die Rechtsstellung der Erblasserin mit allen Rechten und Pflichten eintrete (siehe etwa Spruzina in Kletecka/Schauer…
…Die Verlassenschaft nach X. war in der Zeit zwischen dem Erbfall und der Einantwortung als juristische Person anzusehen (vgl. z. B. Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts II9, S. 390). Wie bereits eingangs erwähnt, erfolgte die rechtskräftige Einantwortung des Nachlasses der X. an ihre beiden…
…Der berufungsgegenständliche Einkommensteuerbescheid 2004 vom 15.4.2008 wurde an die "Erben nach X. Otto z. Hd. X. Gerlinde" adressiert. Aus der Einantwortungsurkunde des BG Innsbruck vom ttmmjjjj, zzzzzz, ergibt sich, dass der Nachlass nach Otto X. an die Berufungswerberin (Bw.) als Alleinerbin eingeantwortet wurde…
…z H. Frau Mag. Dr. Ingrid Gaubatz - Jaksche und Adresse gerichtet worden ist. Die steuerliche Vertretung hat daraufhin einen Vorlageantrag eingebracht. Auf Ersuchen des Unabhängigen Finanzsenates wurde die Einantwortungsurkunde des verstorbenen Bw. vom Bezirksgericht N vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 273 Abs. 1…
…dass dem Sohn gemäß § 153 Abs. 2 AußStrG die Ermächtigung erteilt wurde, zum Verlassenschaftsvermögen gehörende Rechte geltend zu machen. Eine Einantwortung hat somit nicht stattgefunden. 3. Rechtslage Nach § 19 Abs. 1 BAO gehen bei einer Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten…
…Verl. n. ***1***" zu Handen des steuerlichen Vertreters. Am 14.11.2019 übermittelte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht den Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes ***5*** vom 18.10.2017. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt (Verfahrensgang) ergibt sich widerspruchsfrei aus den elektronisch vorgelegten Aktenteilen sowie dem Veranlagungsakt, in…
…würde daher zu einem Übergehen abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten führen und somit eben auch zu einem Übergehen des Rechtes auf Beantragung einer Arbeitnehmerveranlagung. Ende das Verlassenschaftsverfahren daher ohne Einantwortung und würde es somit keine Gesamtrechtsnachfolger geben, würde die Verlassenschaft als juristische Person weiter bestehen bleiben…
…6. Auflage, § 260 TZ 8 m.w.N.). Begründung gemäß § 25 a Abs 1 VwGG: Die bekämpfte behördliche Erledigung wurde nach der Einantwortung einer Verlassenschaft an die Verlassenschaft adressiert . Daher war diese Erledigung unwirksam (VwGH 20.2.1992, 90/16/0185; 25.9.1992, 90…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Darstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens Einige Monate nach der Einantwortung vom 04.04.2014 und zwar am 19.11.2014 gab der Beschwerdeführer, J***** H*****, die Erklärungen zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für…
…ORT1 mit Beschluss vom 21. Dezember 2004 zu Gericht angenommen wurde. Nach Rückstellung des Verlassenschaftsaktes wurde das Verlassenschaftsverfahren vom Bezirksgericht ORT1 am 17. Juni 2008 durch Erlassung des Endbeschlusses und der Einantwortung des gesamten Nachlasses an den Bf. für beendet erklärt. Nach Rechtskraft erhielt das…
…Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Z vom b wurde dieser Kaufvertrag abhandlungsbehördlich genehmigt. Mit Einantwortungsbeschluss vom c wurde die Verlassenschaft nach Y nach bedingt abgegebener Erbantrittserklärung der erblasserischen Witwe zur Gänze eingeantwortet. Mit dem im Spruch angeführten Bescheid setzte das Finanzamt A gegenüber der Beschwerdeführerin (Bf…
…31.12.2000 fertiggestellt worden sei. Der Abgabepflichtige ist am ZZ.ZZ.2002 verstorben. Nach der am 1.3.2004 vom Notariat an das Finanzamt übermittelten Einantwortungsurkunde vom 27.1.2004 wurde der Nachlass an die erbl. Witwe zu 1/3 und die drei erbl…