…und Gebührensatz Rz 1484: Ehepakte unterliegen einer Rechtsgebühr von 1% des Wertes jenes Vermögens, das der Gütergemeinschaft unterzogen wird. Zu beachten ist allerdings, dass nur der Wert des beweglichen Vermögens von der Gebührenpflicht erfasst wird. Rz 1485: Soweit unbewegliche Sachen mit Ehepakten anteilig übertragen werden…
…eine Eigentumswohnung mit Adresse: c. (fortan Eigentumswohnung genannt). Am gleichen Tag schlossen die Ehepartner einen Ehepakt. In der Präambel dieses Notariatsaktes wird im Wesentlichen festgehalten: „Die Vertragsteile haben ihren gemeinsamen Wohnsitz in der Wohnung Top 00 in c begründet. Diese Wohnung wurde ihnen vom Wohnungseigentümer…
…ttmmjjjj aufgelöst ist. Die Vertragsparteien erklären darin weiters wechselseitig ihre Zustimmung zur getrennten Wohnsitznahme, verzichten wechselseitig, diese als Eheverfehlung geltend zu machen und vereinbaren für deren gesamte Dauer folgendes (auszugsweise und anonymisierte Wiedergabe): "Erstens (Ehegattenunterhalt) Der Bw. verpflichtet sich, an seine Ehegattin, um den während…
…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 20. Dezember 2005 haben die Ehegatten B und DH während aufrechter Ehe die folgende (in ihren wesentlichen Punkten wiedergegebene) Aufteilungs- und Unterhaltsvereinbarung getroffen: Erstens: Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie in aufrechter Ehe leben und dass derzeit die…
…zulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt Am yyyy schlossen der Beschwerdeführer (Bf), XY und Frau Z einen Ehepakt, womit die Vermögens- und Einkommensverhältnisse vor Abschluss der Ehe dokumentiert, die beabsichtigte Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft festgehalten und die Konsequenzen einer allfälligen Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe…
… der Unterhaltsanspruch erlischt endgültig, wenn die Ehefrau eine neue Ehe schließt. f) In Punkt 7 (sieben) des Ehepaktes werden aufgehoben: i) die Absätze zwei und drei; ii) der zweite und dritte Satz von Absatz fünf sowie iii) der dritte und vierte Satz von Absatz sechs…
…Rechtsverkehrsteuern nicht hindert, z.B. gibt es bei der Dienstbarkeitsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG oder der Gebühr für Ehepakte gemäß § 33 TP 11 GebG auch keine Befreiungsbestimmungen. Einen Verstärkungseffekt im Hinblick auf den Rechtsverkehrsteuercharakter der Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben setzt die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6…
…der dagegen eingebrachten Berufung wandte der Bw. ein, es liege kein Vergleich, sondern ein Ehepakt vor. Diese Berufung wurde von der Finanzlandesdirektion für Niederösterreich und Burgenland mit Berufungsentscheidung vom 4. Juni 2002 zu RV/93-09/07/02 als unbegründet abgewiesen. Mit Erkenntnis vom 23…
…Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld, auch wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten bzw. bestehen lassen…
…06.2013, GZ: ***6*** neu gebildete Grundstück ***7*** im Ausmaß von 18.894 m² erwarb. Auszug aus dem Kaufvertrag: "... I. Die Verkäufer sind aufgrund des Übergabsvertrages vom 11.03.1957 und 23.06.1986 sowie des Ehepaktes vom ***98*** Eigentümer der Grundstücke ***8***, ***9***, 306…
…19.06.2013, GZ: ***6*** neu gebildete Grundstück ***7*** im Ausmaß von 18.894 m² erwarb. Auszug aus dem Kaufvertrag: "... I. Die Verkäufer sind aufgrund des Übergabsvertrages vom 11.03.1957 und 23.06.1986 sowie des Ehepaktes vom ***70*** Eigentümer der Grundstücke ***8***, ***9***, *…
…wwww neu gebildete Grundstück y im Ausmaß von 18.894 m². Auszug aus dem Kaufvertrag: "... I. Die Verkäufer sind aufgrund des Übergabsvertrages vom 11.03.1957 und 23.06.1986 sowie des Ehepaktes vom 23.06.1986 Eigentümer der Grundstücke x1, x2, x3 und y…
…2013, GZ: wwww neu gebildete Grundstück 307/6 im Ausmaß von 18.894 m². Auszug aus dem Kaufvertrag: "... I. Die Verkäufer sind aufgrund des Übergabsvertrages vom 11.03.1957 und 23.06.1986 sowie des Ehepaktes vom 23.06.1986 Eigentümer der Grundstücke 304, 305…
…vom 5. November 1996, 10 Ob 2335/96x). Nach der im gegenständlichen Fall aktenkundigen Vertragsgestaltung hatte der Überlebende der Ehegatten F.undB.L. dem Berufungswerber auf dessen Lebensdauer ein Wohnungs- und Benützungsrecht in einem Zimmer des zum Vertragszeitpunkt noch nicht errichteten Wohnhauses einzuräumen. Diese Vereinbarung…
…betr. Darlehensvertrag zwischen Ehegatten). Die bloße Mitteilung an das FA kann üblicherweise nicht als eine nach außen hin mit genügender Deutlichkeit in Erscheinung tretende Vereinbarung angesehen werden. Die (behauptete) Notwendigkeit einer Leistungserbringung durch einen nahen Angehörigen bewirkt für sich gesehen noch keine Publizität (VwGH 19…
…siehe Rz 1280 ff); Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG; siehe Rz 1400 ff); Dienstbarkeiten (§ 33 TP 9 GebG; siehe Rz 1440 ff); Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG; siehe Rz 1480 ff); Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG; siehe Rz 1490 ff); Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG…
…den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. September 2021 betreffend die Festsetzung der Gebühr gem § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG betreffend den "Ehepakt Vorwegvereinbarung für den Fall der Scheidung vom 3.9.2021", ErfNr ***124*** zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Beschwerdeführer sind Ehegatten und ihr gemeinsamer Wohnsitz befindet sich in Adresse.1. Herr Bf. (Erstbeschwerdeführer, kurz Bf.) erwarb mit Übergabsvertrag vom 26.3.2004…
…Fall einer wesentlichen Änderung der beiderseitigen Verhältnisse verzichtet. Die Vertragsparteien vereinbaren eine vollständige und absolute Gütertrennung. Es haftet aber auch jeder Vertragsteil für alle in seiner Person bereits entstandenen und alle künftighin entstehenden Verbindlichkeiten. --- Beide Ehegatten verzichten auf Aufteilung der ehelichen Ersparnisse…
…Grunde auch immer, und nach ausdrücklicher Belehrung über die mögliche gerichtliche Aufhebung von Verteilungsvereinbarungen über das eheliche Verbrauchsvermögen im Vorhinein, dass nachfolgende Regelung gelten soll: a) Es ist die Absicht und der gemeinsam, unwiderrufliche Wille der Ehegatten, dass A. die unter Punkt 2. genannte Liegenschaft…