6.7.3 Bankguthaben in ausländischer Währung Rz 2392: Bankguthaben in ausländischer Währung sind mit dem Anschaffungskurs zu bewerten. Ist der Devisen-Geldkurs am Bilanzstichtag niedriger, so kann (bei Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988: muss) dieser angesetzt werden. Rz 2393: Ist die Fremdwährungsforderung…
…Kursverluste, sondern um einstweilige Buchverluste. Bankverbindlichkeiten in ausländischer Währung sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren. Dabei ist der im Zeitpunkt der Kreditaufnahme maßgebliche Kurs zum Ankauf der Devisen zu Grunde zulegen. Ist der Kurs zum Bilanzstichtag höher, so kann der höhere Teilwert angesetzt werden…
…23.11.1994, 91/13/0111). 4. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten bestimmt sich der Rückzahlungsbetrag grundsätzlich durch jenen Eurobetrag, der am Bewertungsstichtag zum Ankauf der zur Tilgung der Verbindlichkeit erforderlichen Devisen notwendig wäre. Maßgeblich ist damit der jeweils gültige Devisenverkaufskurs (= Briefkurs) (vgl. Bertl/Deutsch/Hirschler, Buchhaltungs-…
…5/6: Fremdwährungsforderungen sind mit dem Geldkurs vom Zeitpunkt des Entstehens der Forderung anzusetzen. Die Devisenkurse vom letzten Börsentag 1996 (30. Dezember 1996) lauteten: | Devisen | Geld | Brief | Mittel | New York | 10,9040 | 11,0040 | 10,9540 SWK…
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über Kassenwerte gemäß § 12 Abs. 4 des Konsulargebührengesetzes 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der geltenden Fassung. Stand: 1. SeptemberOktober 2026 | Land | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 € | Afghanistan | AFN | Afghani…
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Umrechnungskurse zur Ermittlung des Zollwertes sowie zur Berechnung der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer), der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien (Zollwertkurse) gemäß § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994, § 5 Abs. 5 und § 20 Abs…
…setzte das damals noch bestehende Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Linz für die gegenständliche Anteilsabtretung unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von S 54,302.568.- (Devisengeldkurs von DM 100/S 700,75 für DM 7,749.207.-) Börsenumsatzsteuer in Höhe von S 1,357.565.- fest…
…zu leistenden Refinanzierung in der Währung Schweizer Franken. Unter der hilfsweisen Annahme eines Devisengeldkurses von ATS 855,87 für CHF 100,00 wurde das Leasingentgelt nunmehr vorläufig monatlich mit CHF 1.713,38 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgesetzt. Für dieses Rechtsgeschäft hat das Finanzamt für…
…zu leistenden Refinanzierung in der Währung Schweizer Franken. Unter der hilfsweisen Annahme eines Devisengeldkurses von ATS 8554,84 für CHF 100,00 wurde das Leasingentgelt nunmehr vorläufig monatlich mit CHF 15.904,35 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgesetzt. Für dieses Rechtsgeschäft hat das Finanzamt für…
…zu leistenden Refinanzierung in der Währung Schweizer Franken. Unter der hilfsweisen Annahme eines Devisengeldkurses von ATS 855,87 für CHF 100,00 wurde das Leasingentgelt nunmehr vorläufig monatlich mit CHF 2.319,86 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgesetzt. Für dieses Rechtsgeschäft hat das Finanzamt für…
…der Tochter B für das Jahr 01 beträgt 100.000 US-Dollar und wird von der Mutter A in ihrem Jahresabschluss 01 als Forderung erfasst. Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag: Euro zu US-Dollar = 0,95 Devisengeldkurs im Zeitpunkt des Zuflusses 02 = Variante a) 1…
…die Abzugsfähigkeit nach § 12 Abs 2 KStG 1988 ab (vgl KStR 2013 Rz 1170). Bei Ausschüttungen in fremder Währung sei aufgrund des zeitlichen Horizontes für die Umrechnung der Devisengeldkurs im Zeitpunkt der Ausschüttung maßgebend. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH 7. November 2001, IR 3/01…
…die Abzugsfähigkeit nach § 12 Abs 2 KStG 1988 ab (vgl KStR 2013 Rz 1170). Bei Ausschüttungen in fremder Währung sei aufgrund des zeitlichen Horizontes für die Umrechnung der Devisengeldkurs im Zeitpunkt der Ausschüttung maßgebend. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH 7. November 2001, IR 3/01…
…können sich gem. dem Vertragspunkt 7.2 noch ändern. Die endgültige Vorschreibung erfolge nach tatsächlichem Feststehen des Kaufpreises (Ratenzahlung und Schlusszahlung). Als Devisengeldkurs wurden für 1 Euro, 0,8825 US-$ angesetzt. Mit dem Anbringen vom 10. Mai 2005 beantragte die Bw. im Zusammenhang mit…
Aufgrund des § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994, des § 5 Abs. 5 und des § 20 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, des § 5 Abs. 6 des Versicherungssteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 133/1953, sowie des § 3 Abs. 3 des Feuerschutzsteuergesetzes 1952…
In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 27. August 2026, 2026-0.720.630, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
14. Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung (Art. 53 Abs. 1 Buchstabe a UZK iVm Art. 146 UZK-IA) 14.1. Allgemeines Die Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung erfolgt für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nach dem von der EZB veröffentlichten Wechselkurs. Die Festsetzung der Umrechnungskurse erfolgt nach…
In Abänderung des Erlasses vom 26. Juni 2026, 2026-0.535.683, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. August 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…