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BFG RV/4100178/2015Baukostenzuschüsse im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Bestandvertrag)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2019

…Niemand würde einen Baukostenzuschuss leisten, wenn er sich damit nicht die Nutzung für einen bestimmten Zeitraum sichere. Nach Ansicht der BF sei der vertraglich fixierte Kündigungsverzicht jedenfalls als Leistungsverpflichtung in Form eines Dauerschuldverhältnisses im Sinne der RZ 1032 EStR anzusehen. In RZ 1032 sei ausgeführt…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…Steuerpflichtigen bereits erbracht ist, ist keine Verbindlichkeitsrückstellung, sondern eine Verbindlichkeit auszuweisen. Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann auch nicht für den Erfüllungsrückstand aus Dauerschuldverhältnissen gebildet werden, dafür ist der Ausweis einer Schuld (im Sinne einer gewissen Verbindlichkeit) zwingend und dieser auch beim § 4 Abs. 1 Ermittler verpflichtend aus…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…Steuerpflichtigen bereits erbracht ist, ist keine Verbindlichkeitsrückstellung, sondern eine Verbindlichkeit auszuweisen. Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann auch nicht für den Erfüllungsrückstand aus Dauerschuldverhältnissen gebildet werden, dafür ist der Ausweis einer Schuld (im Sinne einer gewissen Verbindlichkeit) zwingend und dieser auch beim § 4 Abs. 1 Ermittler verpflichtend aus…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…Steuerpflichtigen bereits erbracht ist, ist keine Verbindlichkeitsrückstellung, sondern eine Verbindlichkeit auszuweisen. Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann auch nicht für den Erfüllungsrückstand aus Dauerschuldverhältnissen gebildet werden, dafür ist der Ausweis einer Schuld (im Sinne einer gewissen Verbindlichkeit) zwingend und dieser auch beim § 4 Abs. 1 Ermittler verpflichtend aus…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…Ansatz einer Verbindlichkeits-Rückstellung ist das Vorliegen eines Erfüllungsrückstandes, d.h. dass wie im vorliegenden Fall eines Dauerschuldverhältnisses der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen wirtschaftlich betrachtet gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

…den Bundesfinanzhof ist daher alleine maßgeblich, ob die Zinsenzahlung sicher ist oder nicht. Aufgrund der vom BFH zu beurteilenden vertraglichen Gestaltung war nämlich hinsichtlich der S-Prämie ein schwebendes Dauerschuldverhältnis gegeben. Es ist daher für die Beurteilung der Frage, ob bei Spareinlagen eine Verbindlichkeit oder…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 4/4

Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Ansatz einer Verbindlichkeits-Rückstellung ist das Vorliegen eines Erfüllungsrückstandes, d.h. dass wie im vorliegenden Fall eines Dauerschuldverhältnisses der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen wirtschaftlich betrachtet gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…den Bundesfinanzhof ist daher alleine maßgeblich, ob die Zinsenzahlung sicher ist oder nicht. Aufgrund der vom BFH zu beurteilenden vertraglichen Gestaltung war nämlich hinsichtlich der S-Prämie ein schwebendes Dauerschuldverhältnis gegeben. Es ist daher für die Beurteilung der Frage, ob bei Spareinlagen eine Verbindlichkeit oder…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Ansatz einer Verbindlichkeits-Rückstellung ist das Vorliegen eines Erfüllungsrückstandes, d.h. dass wie im vorliegenden Fall eines Dauerschuldverhältnisses der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen wirtschaftlich betrachtet gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…den Bundesfinanzhof ist daher alleine maßgeblich, ob die Zinsenzahlung sicher ist oder nicht. Aufgrund der vom BFH zu beurteilenden vertraglichen Gestaltung war nämlich hinsichtlich der S-Prämie ein schwebendes Dauerschuldverhältnis gegeben. Es ist daher für die Beurteilung der Frage, ob bei Spareinlagen eine Verbindlichkeit oder…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…

UFSW RV/1989-W/02Verpflichtung zur mindestens ein-jährigen Bindung als Kunde als Gegenleistung bei Preisausschreiben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2003

…eminenter wirtschaftlicher Bedeutung gewesen. Weiters wird vorgebracht, dass das Finanzamt nicht nur die entsprechende Jahresgrundgebühr, sondern auch die Einnamen aus den begründeten Dauerschuldverhältnissen in Abzug hätte bringen müssen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne…

UFSG RV/0772-G/07Taxilenker: selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2012

…also auf Dauer, abgeschlossen wurden. Dauerschuldverhältnisse stellen ein Indiz für die Eingliederung im Rahmen einer nicht selbständigen Tätigkeit dar. Weiters benützen die Taxilenker ausschließlich die von der Berufungswerberin zur Verfügung gestellten Fahrzeuge samt Funkeinrichtung und damit die Arbeitsmittel des Berufungswerbers. Darüber hinaus ist die Eingliederung…

EStR 2000 Rz 2153–21636.3 Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

…einen Umsatz verwirklicht, also die Leistung erbracht ist. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt sie pro rata temporis; die Gewinne werden bei solchen durch kontinuierliche Leistungserbringung gekennzeichneten Vertragsverhältnissen laufend nach Maßgabe der Leistungserbringung realisiert und sind daher jedenfalls zum jeweiligen Bilanzstichtag auszuweisen (VwGH 29.04.2003, 9999/14…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.2. Bestimmte Dauer Rz 1319: Eine bestimmte Dauer liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt beide Vertragsteile auf eine bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis gebunden sind. Rz 1320: Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten…

GebR 2025 Rz 1345–134827.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…