…dass der Antragsteller konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich der von ihm behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Im Fall der Auferlegung von Geldleistungen ist es notwendig, die im Zeitpunkt der Antragstellung bezogenen Einkünfte sowie Vermögensverhältnisse (unter Einschluss der Schulden nach Art und Ausmaß) konkret - tunlichst…
…5. Dezember 2007 an seiner damaligen Arbeitsstelle, war gegen F beim Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr unter der genannten Strafnummer ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet worden wegen des Verdachtes, er habe im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als Abgabepflichtiger in den Jahren 1999 bis 2002 gewerbsmäßig Abgaben nach …
…wird, muss daher die konkreten Umstände darlegen, die als Behauptung eines bestimmten Wiederaufnahmsgrundes und seiner rechtzeitigen Geltendmachung erkennbar sind. Aus dem Antrag muss sich dabei auch ergeben, dass alle von der wieder aufzunehmenden Sache Betroffenen bis zur Rechtskraft des Bescheides nicht entsprechend Einfluss nehmen konnten…
…hinsichtlich welcher das Verfahren eingestellt wurde, erkennbar sein. Was konkret vom Vorsitzenden des Erstsenates verkündet wurde, insbesondere welcher Schuldspruch gefällt wurde, ist jedoch im gegenständlichen Fall dem - im Übrigen von der Schriftführerin nicht unterfertigten - Verhandlungsprotokoll nicht mit Sicherheit zu entnehmen, da sich die Protokollierung lakonisch…
…nach Abwägung aller Aspekte jedenfalls nicht auszuschließen, dass in einem derartigen Fall eben keine Selbstanzeige erstattet werden soll. In gleicher Weise gilt dies verfahrensgegenständlich - unter Bedachtnahme auf die konkreten Umstände - für die bloße Bekanntgabe der Lohnabgaben (hier: am 1. April 2009 für die Monate Mai…
…für die Jahre 2005 und 2006 an einer über allgemeine Ausführungen hinausgehenden Darlegung der konkreten Umstände bezogen auf die einzelnen Arbeitstage in Relation zur Summe aller Arbeitstage fehlt. Auch durch die Aufstellung der im Durchschnitt verbrachten Zeiten des Bw im Jahr 2005 auf den einzelnen…
…darauf entfallende MwSt (die sich die DBKAG aufgrund ihrer eigenen steuerfreien Leistungen nicht als Vorsteuer abziehen könnte) nicht erklärt und nicht abgeführt wurde. (17) Das Finanzamt stellte aufgrund der im Rahmen einer bei der DBKAG durchgeführten Außenprüfung festgestellten neu hervorgekommenen konkreten Umstände der Leistungsabwicklung fest…
…im Streitjahr an einer über allgemeine Ausführungen hinausgehenden Darlegung der konkreten Umstände bezogen auf die einzelnen Arbeitstage in Relation zur Summe aller Arbeitstage. Allerdings erscheint das diesbezügliche Vorbringen des Bw in der mündlichen Berufungsverhandlung durchwegs glaubwürdig und hat auch das Finanzamt in der Verhandlung erklärt…
…anzusehen, wenn ein Steuerpflichtiger neben der zu beurteilenden Tätigkeit eine Einkunftsquelle hat, die es ihm erlaubt, daraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und sich daneben ohne wesentliche wirtschaftliche Einschränkung eine Liebhaberei zu "leisten". Unter Hinweis auf die konkreten Umstände (Ihr Lebensalter) ist auch zu berücksichtigen, dass…
…der Entscheidung (Rechtsmittelentscheidung), zu berücksichtigen, um zur Erkenntnis zu gelangen, ob Unbilligkeit vorliegt (VwGH 8.9. 1992, 88/14/0103). Hieraus lässt sich daher ableiten, dass sehr wohl eine behördliche Ermittlungspflicht besteht, jedoch ausschließlich hinsichtlich jener Umstände, die der Antragsteller konkret behauptet und im konkreten…
…im gemeinsamen Schriftsatz der Einschreiter jedoch lediglich ein Satz: "Der Aufschiebung des Vollzuges stehen keine öffentlichen Interessen entgegen, den Revisionswerbern würde aber durch den Vollzug dieser enormen Geldstrafe ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstehen." Eine Darlegung der konkreten tatsächlichen Umstände, woraus sich der unverhältnismäßige Nachteil…
…wird. Dies ist vom Abgabepflichtigen konkret und nachvollziehbar darzutun. Der Bw. führt zwar aus, er werde die Abgabenschulden aus Ansparungen aus den laufenden Gewinnen bedienen können, unterlässt es aber seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darzustellen. Mangels Darlegung der derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bw…
…wird. Dies ist vom Abgabepflichtigen konkret und nachvollziehbar darzutun. Die Bw. führt zwar aus, sie werde die Abgabenschulden aus Ansparungen aus den laufenden Gewinnen bedienen können, unterlässt es aber ihre derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darzustellen. Mangels Darlegung der derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bw…
…Dies ist vom Abgabepflichtigen konkret und nachvollziehbar darzutun. Mangels Darlegung der derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bw. kann die Frage, ob eine Gefährdung der Einbringlichkeit nicht vorliegt, nicht beurteilt werden. Wie bereits dargelegt, hat der Begünstigungswerber die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Stundung aus eigenem…
…der sofortigen oder vollen Entrichtung der Abgaben muss in den besonderen Umständen der konkreten Besteuerungsangelegenheit gerade des betroffenen Abgabepflichtigen gelegen sein, nicht aber in Sachverhalten, die gemessen an der Abgabenrechtslage jedermann (gleich) belasten. "Erhebliche" Härte bedeutet daher eine trotz zumutbarer Vorsorge eingetretene schwere Beeinträchtigung der…
…mit der Nutzungsüberlassung an Gesellschafter eine verdeckte Ausschüttung (auch eine solche "an der Wurzel") anzunehmen, sei dabei stets, dass die Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung einem Fremdvergleich nicht standhalte. Die Sachverhaltsgrundlage für eine rechtliche Einstufung eines Gebäudes als außerbetriebliches Vermögen bedürfe einer die konkreten Umstände des…
…konkreten Umständen der Betrieb wiederaufgenommen werde bzw ob dies überhaupt noch wahrscheinlich sei. Es sei keine objektive Absicht erkennbar, den Betrieb fortzuführen. Auch dagegen erhob die Bf. durch ihren steuerlichen Vertreter innerhalb offener Rechtsmittelfrist Beschwerde vom 16.01.2016, die sich gegen die Wiederaufnahme der…
…ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Für die Herabsetzung des Säumniszuschlages kommt es auf die Umstände der konkreten Säumnis an. Entscheidend ist nach der zitierten…
…Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Für die Herabsetzung des Säumniszuschlages bzw. die Unterlassung der Festsetzung eines solchen kommt es auf die Umstände der konkreten Säumnis an. Entscheidend ist nach der zitierten Gesetzesstelle, ob den Abgabepflichtigen an der Säumnis ein…
…76 € begehrt wird. Zur Begründung brachte der steuerliche Vertreters des Bw. vor, es treffe zwar zu, dass Abgabennachforderungen an sich noch keine erhebliche Härte begründen würden, eine solche könne aber in den besonderen Umständen der konkreten Besteuerungsangelegenheit des betroffenen Abgabenpflichtigen gegeben sei (vgl. Stoll…