1. § 1 GrEStG (Grunderwerbsteuertatbestände) 1.1. § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG 1.1.1. Übergeber hat weiterhin wirtschaftliche Verfügungsmacht Wie ist eine Grundstücksschenkung zu besteuern, wenn sich der Übergeber ein Fruchtgenussrecht in einem Umfang vorbehält, der dazu führt, dass der Übergeber auch nach der…
…die Abbruchkosten des Erwerbers beim Grundstückswert berücksichtigt werden? Lösung: Ist ein Gebäude nach objektiver Anschauung weder für Wohn- noch für andere Zwecke nutzbar (zB Bauruine), ist keine Nutzfläche bzw. Bruttogrundrissfläche iSd § 2 Abs. 3 Z 1 GrWV vorhanden. Deshalb kann für solche Gebäude kein Gebäudewert…
Bei den übrigen Arten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (gärtnerisches, sonstiges land- und forstwirtschaftliches und restliches forstwirtschaftliches Vermögen) wird für das Wohngebäude und das land- und forstwirtschaftliche Grundstück jeweils ein eigener Einheitswert ermittelt. Sie werden deshalb auch unter verschiedenen Einheitswertaktenzeichen geführt (die sich oftmals nur…
…Tiefgarage, Dach usw.) kann ein pauschaler Ansatz der Nutzfläche von 12 m² bzw. der Bruttogrundrissfläche von 17 m² gewählt werden. Der Kraftfahrzeugabstellplatz teilt den Ansatz des Baukostenfaktors hinsichtlich Alter und Art mit dem jeweiligen Gebäude. Für Kraftfahrzeugabstellplätze im Freien (ohne Schutz vor der Witterung, auch…
…die Rechtsansicht der Finanzverwaltung, wonach die Fläche freistehender (ohne Schutz vor Witterung) Kraftfahrzeugabstellplätze (dazu gehören auch Carports) bei der Ermittlung des Gebäudewertes generell unberücksichtigt bleibt (unabhängig davon, ob die Nutzfläche oder die Bruttogrundrissfläche herangezogen wird), im Ergebnis richtig (weil kein "Gebäude" vorhanden ist; BMF-GrEStG…
…10), zu entnehmen. Die im Gutachten angeführten Buttogrundrissflächen weichen aufgrund der neu erhobenen Datenlage geringfügig von jenen ursprünglich in der Abgabenerklärung angegebenen Flächen ab, was jedoch insgesamt keine wesentliche Auswirkung auf die anfallende GrESt hat." Unter Berücksichtigung der Gesamtfläche für die oben angeführten Gebäude, der…
…10), zu entnehmen. Die im Gutachten angeführten Buttogrundrissflächen weichen aufgrund der neu erhobenen Datenlage geringfügig von jenen ursprünglich in der Abgabenerklärung angegebenen Flächen ab, was jedoch insgesamt keine wesentliche Auswirkung auf die anfallende GrESt hat." Unter Berücksichtigung der Gesamtfläche für die oben angeführten Gebäude, der…
…10), zu entnehmen. Die im Gutachten angeführten Buttogrundrissflächen weichen aufgrund der neu erhobenen Datenlage geringfügig von jenen ursprünglich in der Abgabenerklärung angegebenen Flächen ab, was jedoch insgesamt keine wesentliche Auswirkung auf die anfallende GrESt hat." Unter Berücksichtigung der Gesamtfläche für die oben angeführten Gebäude, der…
…Übernahme der aushaftenden Schulden übertragen. Aus dem Übergabevertrag ist unter dem Pkt. "Steuern speziell - Grunderwerbsteuer" ersichtlich, dass die Bruttogrundrissfläche des Hauses 152 qm beträgt und ein Wohngeschoss vorhanden ist. Eine Melderegisterabfrage betreffend ***5*** ergibt, dass dieser im Beschwerdejahr mit Hauptwohnsitz in Adr1 gemeldet war. ***4…
…des Gebäudewertes: 1. Für den (anteiligen) Wert des Gebäudes ist zunächst die (anteilige) Nutzfläche (lit. a), wenn diese nicht bekannt ist, die um 30% gekürzte (anteilige) Bruttogrundrissfläche (lit. b), mit einem Baukostenfaktor (Z 2), der im Ausmaß der Z 3 anzusetzen ist, zu multiplizieren. ……
…des Gebäudewertes: 1. Für den (anteiligen) Wert des Gebäudes ist zunächst die (anteilige) Nutzfläche (lit. a), wenn diese nicht bekannt ist, die um 30% gekürzte (anteilige) Bruttogrundrissfläche (lit. b), mit einem Baukostenfaktor (Z 2), der im Ausmaß der Z 3 anzusetzen ist, zu multiplizieren. ……
…Wert des Gebäudes ist zunächst die (anteilige) Nutzfläche (§ 2 Abs 3 Z 1 lit a), wenn diese nicht bekannt ist, die um 30 % gekürzte (anteilige) Bruttogrundrissfläche (§ 2 Abs 3 Z 1 lit b), mit einem Baukostenfaktor (§ 2 Abs 3 Z 2) im dazu anzunehmenden Ausmaß…
…| Bodenwert | 8.411.600 S Gebäudewert Die Preise für das Bürogebäude wurden auf Basis m 2 -Preise nach Heimo-Kranewitter mit durchschnittlicher Ausstattung errechnet. Die Hallenpreise ergeben sich wie folgt: Richtwerte für Hallen (Gewerbe- und Industrie) Herstellungskosten in Schilling/m 2 Bruttogrundrissfläche (exkl…
…Bauwert Nutz-und Produktionshalle Berechnung der Neuherstellungskosten: Zur Ermittlung des Herstellungswerts (Neubauwerts) werden die Richtpreise für Herstellungskosten für Hallen in Euro/m² nach Bruttogrundrissflächen herangezogen. Die Bruttogrundrissflächen des gegenständlichen Objekts werden in zwei Preiskategorien (Nutzhalle und Produktionshalle) gegliedert und der jeweils zutreffende m²-Preis angesetzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch V gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Feststellungsbescheid (Zurechnungs- und Artfortschreibung gemäß § 21 Abs. 4 und § 21 Abs. 1 Z. 2 BewG zum 1. Jänner…
7.3.8 Ermittlung des Ausmaßes der Gebäudenutzung Rz 3162: Das Ausmaß der Gebäudenutzung für einen bestimmten Verwendungszweck ist grundsätzlich nach der Nutzfläche (ohne Keller-, Dachboden-, Abstellräume uÄ) zu ermitteln. Ergibt diese Ermittlungsmethode auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles keine befriedigenden Ergebnisse, so kann…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Vertr., vom 22. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 18. März 2003 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, z, vertreten durch VERAX Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungs GmbH, Rotenturmstraße 16/DG, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 20. Mai 2011 sowie 16. Mai 2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-AG, ADR, als Rechtsnachfolgerin der Sparkasse-X, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, Renng. 1/Freyung, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. Juni 2007 betreffend Rechtsgebühr zu…