…#######/10) dargestellten Bruttoaufwendungen als verdeckte Ausschüttungen sowie die damit zusammenhängenden Vorsteuerkürzungen. Dabei handelt es sich um die Übernahme der Kosten für die Teilnahme des Herrn GF an zwei Oldtimer-Rallyes ("[Rally_A]") in den Jahren 2006 und 2008. Im Außenprüfungsbericht verneinte das Finanzamt einen Zusammenhang…
…64 € beantragt. Dies ist auf einen Fehler bei der Anwendung des elektronischen Erstattungsverfahren zurückzuführen, indem statt der beanspruchten Vorsteuern die Bruttoaufwendungen als Vorsteuer eingetragen und über das elektronische Portal an die belangte Behörde gesandt wurde. Diese Fehlerhaftigkeit wurde von der Bf. in ihrer Beschwerde…
…Lohnabgaben (LSt, DB, DZ, KommSt) zu unterziehen gewesen wäre. Die nicht anzuerkennenden Bruttoaufwendungen abzüglich des fiktiven Lohnaufwandes würden eine der KESt unterliegende verdeckte Ausschüttung darstellen. Tatsächliche Zuflüsse wurden nicht festgestellt und auch nicht im Rahmen der nach BAO geltenden Beweisregeln (§§ 166 ff BAO) gewürdigt. Die…
…640,77 | 6.971,40 | 4,5 % DB | 2.592,23 | 2.091,42 | 0,4 % DZ | 230,42 | 185,90 Die nicht anzuerkennenden Bruttoaufwendungen abzüglich des errechneten Lohnaufwandes stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar die der Kapitalertragsteuer unterliegt…
…Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten) blieben unausgefüllt. Die Erfolgsrechnungen wiesen Bruttoerträge in Höhe von 21.680,50 Euro (2010) und 3.797,00 Euro (2011) sowie Bruttoaufwendungen in Höhe von 33.705,45 Euro (2010) und 24.241,61 Euro (2011) aus. Die Pachtaufwendungen wurden mit 16.800…
…sei aber glaubhaft gemacht worden. Die aus den Rechnungen der Z-GmbH resultierenden Bruttoaufwendungen der Jahre 1997 bis 1999 würden daher um ein Drittel gekürzt. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien für den Prüfungszeitraum wie folgt zu ermitteln: | | 1997 | 1/3…
…55 | 109.056,03 | Summe Vorsteuer | 10.995,58 | 12.950,81 | 12.620,81 | Summe Bruttoaufwendungen | 113.982,85 | 121.689,36 | 121.676,84 Hinsichtlich der Aufwendungen betreffend das Konto 7670 machte die Bw…
…werde, dass sollten die Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen der Fa. D.GmbH nicht anerkannte werden, um Berücksichtigung der Bruttoaufwendungen ersucht werde. Der steuerliche Vertreter der Bw bringt weiters vor, dass aus seiner Sicht die Bestimmungen des § 11 UStG 1994 in den streitgegenständlichen Rechnungen gegeben seien…
…den Erhalt der eigenen Wohnung zu sichern. c) Schließlich begehrte der Bw. im Rahmen seiner Mieteinkünfte des Jahres 1999 die Anerkennung von nicht näher konkretisierten Bruttoaufwendungen "in der tatsächlichen Höhe von rund ATS 89.510,- (ohne Berücksichtigung von Kreditzinsen und AfA)" (s. Eingabe vom 14…
…Betriebsprüfung davon aus, dass es sich bei der Überlassung fremdfinanzierter Wohnmöglichkeiten an die Gesellschafter um keine fremdüblichen Vorteile aus dem Dienstverhältnis handelte. Die Betriebsprüfung sah daher die Bruttoaufwendungen der Bw. für die Dienstwohnungen als verdeckte Ausschüttungen an die Gesellschafter F und H an. Diese seien…
14.3.6 Auswirkungen bei unangemessenen Aufwendungen Rz 4801: Die Aufwendungen bzw. Ausgaben in Zusammenhang mit den im § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 angeführten Wirtschaftsgütern umfassen die mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten verbundenen Aufwendungen (zB die Absetzung für Abnutzung, Teilwertabschreibung, Investitionsbegünstigungen…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…
Das DBA-Brasilien sieht, wie auch mehrere andere DBA, eine "Matching-Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv…
2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…
4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…
22.5.3.2 Erhöhungen des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 1 Z 1 EBITDA-Ermittlungs-VO) Rz 1309bq: Zu den dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnenden Absetzungen für Abnutzungen zählen gemäß § 1 Z 1 lit. a EBITDA-Ermittlungs-VO neben der linearen oder degressiven Absetzung für Abnutzung…
Einrichtungsgegenstände im häuslichen Arbeitszimmer Rz 1519: Siehe LStR 2002 Rz 327. Eintreibungskosten Rz 1520: Kosten für die Einbringung betrieblicher Forderungen sind Betriebsausgaben. Dies gilt auch dann, wenn sie nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit gesetzt werden. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen in unmittelbarem…
Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache betreffend Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Dezember 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt:  …
13.7.2 Überhöhte Aufwendungen (direkte verdeckte Ausschüttung) 13.7.2.1 Allgemeines Rz 659: Überhöhte Aufwendungen an Anteilsinhaber oder ihnen nahe stehenden Personen können - wie in Rz 634 bis 642 dargestellt - in drei Hauptgruppen gegliedert werden: Übernahme von Kosten des Anteilsinhabers ohne Rechtsgrund: zB…