6.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen 6.21.1 Aufteilung der Anschaffungskosten Rz 2610: Der bebaute Grund und Boden ist in der Bilanz getrennt vom Gebäude anzusetzen. Rz 2611: Bei Grundstücken ist die Aufteilung der Anschaffungskosten auf den Grund und Boden einerseits und…
…35 % erhöhte Einheitswert mit € 1,781.400 festgestellt. Das Finanzamt berücksichtigte bei der Berechnung des Gebäudewertes einen niedrigeren Durchschnittspreis je Kubikmeter umbauten Raumes und führte in der gesondert ergangenen Bescheidbegründung aus: "Die Bewertung von bebauten Grundstücken hat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 53 Abs…
…auf die streitgegenständlichen Grundstücksflächen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten des Bf. widerspricht bzw. diese verletzt, wird vom Bundesfinanzgericht in Abrede gestellt. 5. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…bzw. der GmbH ins Grundbuch eingetragen sei. Aufgrund dieser Schenkung liege eine Entnahme von vier Fünftel des Grundstückes aus dem Sonderbetriebsvermögen des d M. vor. Dieser Anteil sei mit dem Teilwert zu bewerten. Gleichzeitig sei eine Einlage in dieser Höhe in die GmbH durch k…
…des Finanzamtes Linz vom 10. Mai 2010 betreffend sonstige Bescheide entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verwaltungsverfahren (RV/0632/-L/10) und auf die Entscheidung des VfGH vom 30. November 2011…
…einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur hier vorliegenden Rechtsfrage, ob für Grundstücke, deren Nutzung…
…von der Republik Österreich bestritten wurde. Da die Beweislage auch für die Republik Österreich schwierig und ein Ausgang des Prozesses unabsehbar war, hat sich die Finanzprokuratur als Vertreter zum Vergleich entschlossen, wobei sich die klagende Partei verpflichten musste 50 % jenes Betrages je m² strittiger Grundstücksfläche…
…ergibt sich für 1997 ein zu erwartender Verkaufspreis von 15.910.000 S. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Bewertung in der "Eigenschätzung" zu hoch ist. Hinsichtlich des vom Bw. immer wieder herausgestellten Vorhandenseins des Bootshauses, das den Wert des Grundstückes besonders erhöhe…
…Verkaufserlös von etwa € 95 - bis € 110,- erwartet. [..] Die übrigen Flächen (rd. 32.700m²) werden als Bauerwartungsland qualifiziert. Der Marktwert liegt bei € 25,- je m²." Die Beschwerdeführerin zog aufgrund dieses Gutachtens einen Wert iHv € 105,-/m² zur Bewertung der eingelegten Grundstücke heran…
…Übergeber genannt, übergeben hiermit an ihren Sohn, in der Folge kurz Übernehmer genannt, und dieser übernimmt von den Erstgenannten den denselben gehörigen.. landwirtschaftlichen Betrieb mit dem Standort in O., bestehend aus der Liegenschaft Einlagezahl 14 Grundbuch OD. mit den Grundstücken 31 Wald, 34, 38, 100…
…genannt, übergeben hiermit an ihren Sohn G.W., in der Folge kurz Übernehmer genannt, und dieser übernimmt von den Erstgenannten den denselben gehörigen.. landwirtschaftlichen Betrieb mit dem Standort in O., bestehend aus der Liegenschaft Einlagezahl 14 Grundbuch OD. mit den Grundstücken 31 Wald, 34, 38…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Beschwerdefall lag keine Rechtsfrage vor, der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die im Beschwerdefall zu lösende Frage beschränkte sich auf die Feststellung des Einlagewerts von Grundstücken und somit auf eine reine Sachverhaltsfrage, die nicht über den Einzelfall hinausging…
…Finanzamt gewählte andere Verfahren und dass das Wiener Verfahren zu Gunsten des vom Finanzamt angewandten Verfahrens grundsätzlich zu verwerfen wäre. Dies fände durchaus Rückhalt in der Literatur (vgl. Fraberger, Das Wiener Verfahren 1996 zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Grundsätze und Zweifelsfragen, RWZ 2001, 70)…
…mit EUR 1.573,12 fest. Der Grund der Steigerung des festgesetzten Ertragswertes bei gleichzeitig verringerter Fläche, lag in der erstmaligen Anwendung der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichen Vermögen, Gz BMF-010202/0104-VI/2014, welche für den Bezirk M…
…Wertminderung zzgl. Außenanlagen) wird hier nicht näher eingegangen, da der Sachwert wie oben beschrieben für die Bewertung des Grundstückes (mit Ausnahme des Abzuges für die laufende Instandhaltung s. unten) nicht maßgeblich ist. Der Ertragswert wird ausgehend von der Nettopacht laut Vorschreibung, abzüglich 2% Bewirtschaftungskosten, 2…
…besondere Bewertungsvorschriften entgegenstehen, subsidiär bei Bewertungen der gemeine Wert zugrunde zu legen. Demgemäß vertritt auch das BMF in seinem Erlass vom 13.5.2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, die Ansicht: Da es eines Maßstabes für die Bewertung von LuF Grundstücken, die außerhalb des…
…á 300,00 S = | 1.269.600,00 S | Grundstück 1846/2 Rest | Fläche Kataster | 7.115 m² | | 12.635.600,00 S | . Aus nicht nachvollziehbaren Gründen habe der SV J die Weggrundstücke von einer Bewertung ausgenommen…
…Abstellräume Zu Frage 2: Soweit Carports nicht vom Gebäudebegriff umfasst werden (Umschließung von mindestens 3 Seiten durch Wände), erfolgt eine Bewertung nach Pkt 14 der Anlage zu § 53a BewG 1955. 16. § 53a BewG 1955, Anlage zu § 53a BewG 1955 Bauklasseneinstufung bei sonstig bebauten Grundstücken (Gartenhäuschen…
…Aus dem Zusammenhang dieser Bestimmungen ergibt sich, dass bei der Bewertung des Nachlasses ausländische Grundstücke - abgesehen davon, dass nicht jeder Staat den Begriff des Einheitswertes kennt - nicht mit dem jeweiligen Einheitswert bzw. mit dem jeweils von diesem abgeleiteten Wert, sondern mit dem jeweiligen Verkehrswert (gemeiner…
…ausdrücklich im UmgrStG vorgesehene Fälle in Betracht. 4.2.4.2a. Aufwertungsoption für Grund und Boden Rz 1425a: Alternativ zur gespaltenen Betrachtungsweise für Grund und Boden bei Übertragung von Grundstücken zu Buchwerten (siehe Rz 1457a) kann für Grund und Boden die Aufwertungsoption gemäß § 24 Abs…