…gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt angesehen werden (vgl. VwGH vom 20.01.1992, 90/15/0110, unter Hinweis auf Rössler-Troll, Bewertungsgesetz15 § 11 Rz 13; Troll, Bewertung der Aktien und GmbH-Anteile bei der Vermögensteuer5 27; BFH 14. Februar 1969, BStBl. II 1969, 395; 28. November 1980…
…im Eigentum des Herrn A stand und dieser auch zu 100% Alleingesellschafter der übernehmenden B Holding GmbH war unterblieb gemäß § 19 Absatz 2 Ziffer 5 Umgründungssteuergesetz die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft. Für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 liegen nur Einnahmen-Ausgabenrechnungen der…
…die Gesellschafter der F-GmbH, nämlich A,B,C,D Geschäftsanteile mit einer bestimmten Stammeinlage an dieser Gesellschaft der Berufungswerberin. Das Finanzamt setzte mit getrennten Bescheiden jeweils vom 12.4.2001 die Schenkungssteuer vorläufig von dem von der Berufungswerberin einbekannten gemeinen Wert der Anteile fest…
…Wertverhältnisse andere wären, sei nach Stoll von einer Versorgungsrente auszugehen (unter Hinweis auf Stoll, aaO, Rz 853). In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Wiener Verfahren im konkreten Fall nicht geeignet sei, den Wert der Anteile an der R-GmbH zu ermitteln. Dies alleine schon…
…der Anteile an der R-GmbH zu einem unzutreffenden Bilanzstichtag durch Herrn H kann ebenfalls nicht der Bw. vorgeworfen werden. Durch Heranziehung einer Bewertung zu einem unmaßgeblichen Bilanzstichtag hat das FA selbst die Wiederaufnahme mit Rechtswidrigkeit belastet. Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit von jenem…
…Wolfgang Haslauer, den gemeinen Wert der Anteile an der G. & Co GmbH, berechnet nach dem Wiener Verfahren 1996 oder abgeleitet durch Verkäufe, bekannt zu geben. Gem. § 13 Abs. 2 des BewG sei der Bewertung von GmbH-Anteilen der gemeine Wert zugrunde zu legen. Am 18…
…gemeinen Wertes der GmbH Anteile der X GmbH sehr wohl Berücksichtigung gefunden haben. Die diesbezügliche Berechnungstabelle wurde der Beschwerdeführerin mit der Bescheidbegründung vom 8.5.2009 zur Kenntnis gebracht. Nach dem Gesamtbild des Sachverhaltes entspricht die von der Bf. ins Treffen geführte Bewertung des gemeinen…
…H., den gemeinen Wert der Anteile an der Fa. G. & Co GmbH, berechnet nach dem Wiener Verfahren 1996 oder abgeleitet durch Verkäufe, bekannt zu geben. Gem. § 13 Abs. 2 des BewG sei der Bewertung von GmbH-Anteilen der gemeine Wert zugrunde zu legen. Am 18…
…Stiftung von Herrn PK bzw. Herrn AK übertragene Vermögen fest. In beiden Bescheiden folgte das Finanzamt hinsichtlich der Bewertung der Anteile an der K-GmbH den Berechnungen des steuerlichen Vertreters der Bw. und setzte für die von Herrn PK übertragenen Anteile einen gemeinen Wert von…
…sei. Laut Haeseler/Kros - Unternehmensbewertung - werde duch jüngste empirische Untersuchungen belegt, dass auch in Österreich mit der Bewertung von Unternehmungen beauftrage Fachleute überwiegend das sogenannte DCF (discounted-cash-flow)-Verfahren verwenden. Zu diesem Verfahren liege aus Deutschland ein ausführliches Gutachten der Interessensvertretung deutscher Wirtschaftsprüfer vor…
…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Wie in der Berufungsvorentscheidung dargelegt, liegen im gegenständlichen Fall zwei zeitnahe Verkäufe von Anteilen an der A-GmbH vor, woraus das Finanzamt den gemeinen Wert abgeleitet hat. Die diesbezüglichen Ermittlungsergebnisse sowie die Berechnung des gemeinen Wertes…
…bestätigen, dass eine Freilassung dieser Sicherheit gegen Verpfändung einer Spareinlage in Höhe von 400.000,00 € erfolgen kann. Diese Zusage gilt vorerst bis 31. Oktober 2005. Das Finanzamt setzte mit dem angefochtenen Bescheid die vorläufig Erbschaftssteuer fest, wobei der Wert des GmbH-Anteiles gemäß …
…zur Vorschreibung von Börsenumsatzsteuer und wandte sich nur noch gegen die Höhe der Bemessungsgrundlage. Er behauptete, dass der ursprünglich vereinbarte Abtretungspreis auf einem Irrtum beruht habe und mit dem Nachtrag richtig gestellt worden sei. Alternativ beantragte er, den gemeinen Wert der GmbH-Anteile nach dem…
…den Unternehmenswert der X-GmbH neu zu ermitteln und der Berechnung die zur Nachvollziehung erforderlichen Unterlagen anzuschließen." Im diesbezüglichen Antwortschreiben wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass hinter dieser Neubewertung in Folge der Beteiligungsstrukturen die Bewertung von 12 Unternehmen stecke und der mit der Neubewertung zu erbringende…
…den Unternehmenswert der X-GmbH neu zu ermitteln und der Berechnung die zur Nachvollziehung erforderlichen Unterlagen anzuschließen." Im diesbezüglichen Antwortschreiben wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass hinter dieser Neubewertung in Folge der Beteiligungsstrukturen die Bewertung von 12 Unternehmen stecke und der mit der Neubewertung zu erbringende…
…den Unternehmenswert der X-GmbH neu zu ermitteln und der Berechnung die zur Nachvollziehung erforderlichen Unterlagen anzuschließen." Im diesbezüglichen Antwortschreiben wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass hinter dieser Neubewertung in Folge der Beteiligungsstrukturen die Bewertung von 12 Unternehmen stecke und der mit der Neubewertung zu erbringende…
…1172/77, VwSlg. 5.237/F in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen ein einzelner Verkauf nicht genügt. Trotz der gegenteiligen Auffassung von Stoll (Bewertung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz, GesRZ 1989, 65 ff), der…
…1172/77, VwSlg. 5.237/F in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen ein einzelner Verkauf nicht genügt. Trotz der gegenteiligen Auffassung von Stoll (Bewertung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz, GesRZ 1989, 65 ff), der…
…1172/77, VwSlg. 5.237/F in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen ein einzelner Verkauf nicht genügt. Trotz der gegenteiligen Auffassung von Stoll (Bewertung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz, GesRZ 1989, 65 ff), der…
…Wolfgang Haslauer, den gemeinen Wert der Anteile an der G. & Co GmbH, berechnet nach dem Wiener Verfahren 1996 oder abgeleitet durch Verkäufe, bekannt zu geben. Gem. § 13 Abs. 2 des BewG sei der Bewertung von GmbH-Anteilen der gemeine Wert zugrunde zu legen. Am 18…