…nach § 2 Abs. 1 KStG 1988 explizit nicht erforderlich. Eine Anwendung der Liebhabereiverordnung auf Betriebe gewerblicher Art kommt daher nicht in Betracht (siehe LRL 2012 Rz 147). Die Steuerpflicht knüpft grundsätzlich an die Erzielung von Einnahmen an. Unter Einnahmen sind nicht nur Geldbeträge, sondern auch…
…Rz 148: Werden Betriebe gewerblicher Art im Rahmen einer juristischen Person des privaten Rechts geführt, kommen - unabhängig vom Ausmaß der Beteiligung der Körperschaft des öffentlichen Rechts - die allgemeinen Liebhabereigrundsätze zur Anwendung. Eine Ausnahme davon besteht nur für im Versorgungsbetriebeverbund geführte Betriebe von Körperschaften öffentlichen Rechts…
…anerkannt sind (§ 2 Abs. 2 Z 3 leg. cit.), vor. 3. Der Betrieb gewerblicher Art ist ein selbständiges fiktives Steuersubjekt, das neben die Körperschaft öffentlichen Rechts tritt und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt (vgl. VwGH 18.12.2014, 2011/15/0144; vgl. VwGH 21.9.1993…
…Die Schwimmbäder würden durch den Schulbetrieb genutzt und werde die Bf im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig. Es handle sich nicht um eine unternehmerische Betätigung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art. Nach der Feststellung der Außenprüfung seien die Bäder durchschnittlich 5% hoheitlich genutzt worden und sei…
…Bf die Zuordnung als eigene Teilunternehmung im Rahmen des A. von sich aus vorgenommen. Somit stelle das AKH einen eigenen Betrieb gewerblicher Art dar. Zusammenfassend sei festzustellen, dass jedes "Haus" unter seinem eigenen Namen auftrete, einer eigenen Leitung unterliege und von der Öffentlichkeit auch als…
…des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 KStG 1988 sind eigene Steuersubjekte, die von der Person des Rechtsträgers (der Körperschaft öffentlichen Rechts) verschieden sind. Sie unterliegen grundsätzlich…
2.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 16: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat grundsätzlich die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der…
…diesem zuzuordnen. Hinsichtlich der Produktion des in das Netz eingespeisten Stroms liegt bei wirtschaftlichem Gewicht der Tätigkeit ein eigenständiger Betrieb gewerblicher Art vor. Beispiel 12b: Eine Anlage wird auf dem Rathaus errichtet und versorgt dieses unmittelbar mit Strom. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird in…
…die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten. Mit Erlass vom 19. September 1989, AÖF Nr. 281/1989, sind auf österreichischer Seite zahlreiche betriebliche Aktivitäten festgestellt worden, denen jedenfalls gewerblicher Aktivitätscharakter beizumessen ist…
…eines Exerzitienkurses erfolgt. Trifft dies nicht zu, wird es im Einzelfall davon abhängen, ob noch eine Vermögensverwaltung in Form der Vermietung von Räumen oder schon ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt. 1.2. Den Einnahmen aus einer hoheitlichen Tätigkeit sind ferner zuzurechen die Messstipendien, Stolgebühren, Matrikengebühren…
…Jänner 2011 an die bestehenden Richtlinien angeglichen werden. Gebrauchsüberlassungen, die nicht auf Bestandverträgen beruhen, begründen keinen (fiktiven) Betrieb gewerblicher Art. Zur Einschränkung der Optionsmöglichkeit bei gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfreien Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch das 1…
2.3.5. Einzelfälle Rz 272: Arbeitskräfteüberlassung: Bei der entgeltlichen Personalgestellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts an einen ausgegliederten Rechtsträger ist die für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art erforderliche wirtschaftliche Selbstständigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 KStG 1988 anzunehmen, wenn sich diese…
…der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Siehe dazu Rz 105 ff. Rz 134: Liebhaberei kann gemäß § 5 LVO nicht vorliegen bei Betrieben gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988), juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt…
…Erlasses zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas (AÖF 1975/221) zum Thema Betrieb gewerblicher Art im Zusammenhang mit der Personalgestellung Gültigkeit haben. Im angeführten Erlass lautet die Ziffer 3.2. wie folgt: "Die Gestellung von Ordensschwestern…
…in Bestand gegeben habe, erweist sich daher als unzutreffend. Das Bundesfinanzgericht kommt zum Ergebnis, dass die in ihrer Gesamtheit verpachtete Anlage einen einheitlichen (fiktiven) Betrieb gewerblicher Art darstellt und nicht in einen Teil, für den der Vorsteuerabzug zusteht, und einen Teil, für den dies nicht…
…Schi- und Freizeitanlage „D“ stehenden Vermögenswerte geeignet waren, einander zu ergänzen. Entgegen der Rechtsauffassung des Finanzamtes bilden somit diese Vermietungstätigkeiten einen einheitlichen Betrieb gewerblicher Art . In diesem Zusammenhang wird im Übrigen ins Treffen geführt, dass der Verwaltungsgerichtshof im bereits oben erwähnten Erkenntnis vom 16.01…
…festgehalten, dass die Verpachtung des Buffetlokals im Sommerbad in betriebsfertigem Zustand eine Betriebsverpachtung iSd § 2 Abs. 2 Z 2 KStG darstelle und einen Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts begründe. Insbesondere liege die "Vermietung" eines von der Stadtgemeinde M. selbst errichteten Gewerbebetriebes vor, da…
…weswegen nach Auffassung der Betriebsprüfung erst im Jahre 2006 ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts vorgelegen sei. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung seien für das Jahr 2002 die dem ermäßigten Steuersatz (10%) unterliegenden Umsätze um € 823,36 zu vermindern und die beantragten…
…Tätigkeit der Einrichtung gilt stets als Gewerbebetrieb." Die im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale stellen einen Kriterienkatalog dar, der kumulativ erfüllt sein muss, um überhaupt einen Betrieb gewerblicher Art begründen zu können. Fehlt (auch nur) ein Merkmal, so geht die Steuerpflicht verloren (Oberhuber in Lachmayer/Strimitzer/Vock…
… Die Bf. wurde im Jahr 2009 und in den Jahren davor im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und sonstiger umsatzsteuerpflichtiger Vorgänge zu Umsatzsteuer veranlagt. Die Veranlagung 2009 erfolgte erklärungsgemäß. Mit Eingabe vom 01.04.2011 brachte die Bf. innerhalb der verlängerten Beschwerdefrist Beschwerde (vormals Berufung…