…aus der Gesellschaft ausgeschieden seien, Mag. J.M. als neuer Gesellschafter eingetreten sei. Auch die Beteiligungsverhältnisse hätten sich verändert. Die Bw. beantragte folgende Gewinnverteilung für 2006: | | Lt. Erklärung | Lt. Berufung | Mag. J.K. | 1.683,64 | 1.085,94…
17.4.3.5 Beteiligungsformen 17.4.3.5.1 Unmittelbare Beteiligung Rz 1248co: Eine unmittelbare Beteiligung liegt vor, wenn die beherrschende Körperschaft die Kapitalanteile oder Stimmrechte an der beherrschten Körperschaft selbst hält. Über Treuhändler gehaltene Beteiligungen sind als unmittelbare Beteiligungen des wirtschaftlichen Eigentümers zu…
15.4.3.2 Mittelbare Beteiligung über Personengesellschaft(en) 15.4.3.2.1 Allgemeines Rz 1038: Nach § 9 Abs. 4 zweiter Teilstrich KStG 1988 kann die finanzielle Verbindung von mehr als 50% am Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital und an den Stimmrechten mittelbar über eine…
…einer Nachfrist bis zum 22. Dezember 2003 mit der Begründung, dass die Konzernmutter dem steuerlichen Vertreter der Bw. trotz mehrfacher Urgenzen via e-mail bis heute keine entsprechenden Unterlagen über die Beteiligungsverhältnisse übermittelt "bzw. den Firmenbuchstand berichtigt" habe. Nachdem die Bw. als Tochterunternehmen keinerlei Weisungsbefugnis…
…gegen einen Preis von ATS 125.000,-- abgetreten. Das Beteiligungsausmaß des Bws. habe sich dadurch von 75 % auf 25 % reduziert. Das Beteiligungsverhältnis stellte sich sodann wie folgt dar: Per 31. März 1997 sei die GmbH in eine KEG umgewandelt worden (Umwandlungsbeschluss vom 18. Dezember 1997)…
…was einem Beteiligungsverhältnis von 0,5714 % (richtig: 0,2857 %) entspreche. Somit könne bei richtiger Berechnung auch nur eine Grunderwerbsteuer im Ausmaß dieser Beteiligung ( 12.727,38 € x 0,5714 % = 72,72 x 3,5 % = 2,55 €) anfallen. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung stützte…
…Anteilsinhaber wird bei einer Einlagenrückzahlung nach § 4 Abs. 12 EStG 1988 ein Veräußerungstatbestand verwirklicht, bei einer verdeckten Ausschüttung liegen hingegen Einkünfte aus Kapitalvermögen oder betriebliche Einkünfte vor. Siehe dazu auch unter "Einlagenrückzahlung", Rz 745. Beteiligungsverhältnis Rz 705: Siehe Stichworte "Mehrgewinne", Rz 855, "Schwarzgeschäfte", Rz 913.
…Folge GmbH) wurde im Zuge einer Außenprüfung eine verdeckte Ausschüttung für die Jahre 2014 und 2015 aufgrund einer Zuschätzung in Form eines Sicherheitszuschlages iHv 10 Prozent festgestellt und im Ausmaß des Beteiligungsverhältnisses den Gesellschaftern zugerechnet. Wie aus dem Bericht der Betriebsprüfung vom 14.09.2016…
…Das Gericht hat diese Schätzung folgendermaßen vorgenommen: 1. für die Zurechnung des Ergebnisses anhand des jeweiligen Beteiligungsverhältnisses: aliquote Aufteilung des zu verteilenden Jahresergebnisses auf zwölf Monate 2. Für die Abgrenzung des Rückwirkungszeitraumes vom Zeitraum ab Vertragsunterzeichnung: tageweise Aufteilung (365 Tage) Hier vorliegend brachten die Personen…
…davon auszugehen, dass die Beträge an die Beteiligten an der Gesellschaft ausgeschüttet worden seien. Bei der Körperschaft nicht erfasste Mehrgewinne aus berechtigten Zuschätzungen stellten daher eine verdeckte Ausschüttung bei den Gesellschaftern im Ausmaß ihres Beteiligungsverhältnisses dar. Es habe sich kein Hinweis darauf ergeben, dass die…
…davon auszugehen, dass die Beträge an die Beteiligten an der Gesellschaft ausgeschüttet worden seien. Bei der Körperschaft nicht erfasste Mehrgewinne aus berechtigten Zuschätzungen stellten daher eine verdeckte Ausschüttung bei den Gesellschaftern im Ausmaß ihres Beteiligungsverhältnisses dar. Es habe sich kein Hinweis darauf ergeben, dass die…
…davon auszugehen, dass die Beträge an die Beteiligten an der Gesellschaft ausgeschüttet worden seien. Bei der Körperschaft nicht erfasste Mehrgewinne aus berechtigten Zuschätzungen stellten daher eine verdeckte Ausschüttung bei den Gesellschaftern im Ausmaß ihres Beteiligungsverhältnisses dar. Es habe sich kein Hinweis darauf ergeben, dass die…
…Ebenso wenig war den Anlegern bekannt, dass die Budgetzahlen nicht mit dem Angebot bzw der Renditeberechnung übereinstimmten. Ursprünglich erfolgte die Ergebniszuteilung unbegründet abweichend vom Beteiligungsverhältnis und auch entgegen den mit den Anlegern getroffenen Vereinbarungen. 2. Beweiswürdigung Allgemeines Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf den übermittelten…
15.4.3.3 Unmittelbare Beteiligung in Kombination mit mittelbarer Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) Rz 1043: Ergibt sich aus der unmittelbaren Beteiligung keine ausreichende finanzielle Verbindung, kann diese durch eine zusätzlich mittelbar gehaltene Beteiligung über Personengesellschaften erreicht werden. Die mittelbar durchgerechnete Beteiligung…
15.4.3.7 Ausschließliche Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft 15.4.3.7.1 Unmittelbare Beteiligung über eine Beteiligungsgemeinschaft Rz 1047: Die finanzielle Verbindung kann auch über eine Beteiligungsgemeinschaft hergestellt werden (siehe Rz 1026 ff). Dabei muss ein Mitbeteiligter ("Hauptbeteiligter") zumindest 40% am Grund-, Stamm…
15.2.7 Gruppenmitglieder als Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft 15.2.7.1 Rechtslage für zum 30.6.2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften Rz 1015: Auf zum 30. Juni 2010 bestehende Beteiligungsgemeinschaften ist § 9 Abs. 2 KStG 1988 idF vor dem Abgabenänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 34/2010…
…6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen. Eine Anteilsgewährung nach § 19 Abs. 1 UmgrStG oder…
15.4.3.8 Mittelbare Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft Rz 1051: Diese Kombination kann im Hinblick daraufauch zur Erweiterung der finanziellen Verbindung eingesetzt werden, dass die Mindestbeteiligungenbereits aufgrund der Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaftunmittelbaren Beteiligungen von 40% und 15…
4.1.7.3. Verkehrswertzusammenschluss Rz 1311: Beim Verkehrswertzusammenschluss wird das Beteiligungsverhältnis in der übernehmenden Personengesellschaft entsprechend den Verkehrswerten der übertragenen Vermögen festgelegt. Daraus ergeben sich zwei Fragenbereiche: Einerseits sollen die nach dem Umtauschverhältnis festgelegten Beteiligungen in den steuerlichen Kapitalkonten der Zusammenschlusspartner zum Ausdruck kommen…
…vor. Siehe weiters Rz 1035. Rz 1034: Will einer von zwei Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft eine dem Grunde nach unter Art. III UmgrStG fallende Sacheinlage leisten und soll es dabei zu keiner Veränderung der prozentuellen Beteiligungsverhältnisse kommen, hat der andere Gesellschafter ebenfalls eine Einlage zu leisten…