…vorsätzlich geschehen kann. Der Vorsatz muss sich dabei auf die Vollendung einer strafbaren Handlung beziehen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Die Straftat muss sich der Bestimmungstäter nur der Art nach und in groben Umrissen vorgestellt haben. Typische Bestimmungshandlungen sind dabei das Ersuchen, Überreden, Bedrängen, Versprechen, Beschenken…
…lediglich der Verweis auf eine Bestimmungs- oder Beitragstäterschaft, zumal eine unmittelbare Täterschaft der BG bezüglich des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG aktenwidrig wäre. (2) Eine Bestimmungshandlung sei nur gegeben, wenn der Bestimmende dafür ursächlich werde, dass sich der Bestimmte zur Tat entschließe…
…geschehen kann. Der Vorsatz muss sich dabei auf die Vollendung einer strafbaren Handlung beziehen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Die Straftat muss sich der Bestimmungstäter nur der Art nach und in groben Umrissen vorgestellt haben. Typische Bestimmungshandlungen sind dabei das Ersuchen, Überreden, Bedrängen, Versprechen, Beschenken, Bestechen…
…geschehen kann. Der Vorsatz muss sich dabei auf die Vollendung einer strafbaren Handlung beziehen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Die Straftat muss sich der Bestimmungstäter nur der Art nach und in groben Umrissen vorgestellt haben. Typische Bestimmungshandlungen sind dabei das Ersuchen, Überreden, Bedrängen, Versprechen, Beschenken, Bestechen…
…der Bf. habe die ihm zur Last gelegten Bestimmungshandlungen zu verantworten, hängt jedoch maßgeblich von der Frage der Unternehmereigenschaft der Ehegattin des Bf. ab. Wenn im Abgabenverfahren bei unverändertem Auftrags- und Arbeitsgebiet auf Basis eines Werkvertrages (Schreibbüro, Datenerfassung und Buchhaltungsorganisation) zuerst die Unternehmereigenschaft für die…
…zweite Alternative FinStrG, ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung duch Erweckung des Tatentschlusses (z. B. OGH vom 18. Dezember 1975, Zl. 13 OS 76/75). Typische Bestimmungshandlungen sind dabei z.B das Ersuchen, Überreden, Bedrängen, Versprechen usw. (VwGH vom 4. September 1986, Zl. 86/16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der fortgesetzten Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die als Beschwerde zu wertende Berufung vom 15. April 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 14. März…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Kft., Adresse, vertreten durch Anwälte , wegen 1.) Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt am 16. Juli 2015 durch rechtswidrige Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten der Beschwerdeführerin in Ort1, Straße1 und Ort2, Straße2 durch das für das Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 22. Dezember 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 21. November 2011, Zahl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 14. November 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. Oktober 2011, Zahl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat E 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Gerhard Augustin und Mag. Franz Gall in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxx, Speditionsangestellter, wohnhaft in XXX…
Im Namen der Republik Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** 2. Frau ***Bf2***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Mag. Alfons Umschaden MBA, M.B.L. Rechtsanwalt, Domgasse 4/9, 1010 Wien, wegen des…
0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…
7.2. Waren zugunsten Behinderter (C21, C22, C23, C24, C25) (s. auch DVO 2011/1224) 7.2.1. Waren- und Personenkreis 7.2.1.1. Anhang-3-Waren für Blinde (C21) Abgabenfrei sind die in Anhang 3 angeführten Waren für die Förderung blinder Personen (Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. September 2015…
Unterabschnitt 4 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle Artikel 306 Gestellung von in den Unionsversand übergeführten Waren bei der Bestimmungszollstelle (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wenn in ein Unionsversandverfahren übergeführte Waren bei der Bestimmungszollstelle eintreffen, ist…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Waltraud Schirz und Harald Weingartner als weitere Mitglieder des Senates in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der VNBf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
- weil es nicht den geringsten Hinweis gebe, der in Deutschland bereits im steuerfreien Verkehr befindliche Olej Rust Cleaner sei unter Steueraussetzung nach Österreich verbracht worden; - Art. 33 Abs. 1 und Abs. 3 der SystemRL maßgeblich sei, sich an Mitgliedstaaten richte und in Österreich fehlerhaft umgesetzt…