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BFG RV/5100349/2010Besteuerung von Sonstigen Bezügen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.08.2015

…also zusätzlich zu laufenden Bezügen gewährt, diese wurden auch als Progressionseinkünfte berücksichtigt. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist unstrittig. Ebenso unstrittig sind die sonstigen Bezüge in Höhe von Euro 7141,71 in Österreich steuerpflichtig. Strittig ist die Frage, ob diese Bezüge einer begünstigten Besteuerung im Sinne des…

UFSW RV/2095-W/04Besteuerung von sonstigen Bezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2006

…der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), so beträgt die Lohnsteuer, soweit die sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620 Euro übersteigen, 6%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt…

UFSL RV/0350-L/04Besteuerung von sonstigen Bezügen ( Zusamentreffen von Freigrenze , Freibetrag und Anwendung des § 41 Abs. 4 EStG 1988-"Steuerbelastungsvergleich")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2004

…41 Gegen diesen Einkommensteuerbescheid wurde Berufung innerhalb offener Frist im Wesentlichen mit folgender Begründung erhoben: Die Berufung richte sich gegen die Besteuerung der sonstigen Bezüge. Diese seien nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und nach Abzug des Freibetrages von € 620,- mit 6 % besteuert worden…

UFSW RV/2631-W/06Besteuerung von Sonstigen Bezügen einer Nachzahlung auf Grund eines Versäumungsurteiles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…Kalendermonates der Besteuerung zu unterziehen (§ 67 Abs. 10 EStG 1988). Der Abs. 8 ist auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden (§ 67 Abs. 11 EStG 1988). Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die auf Grund des Versäumungsurteiles erhaltenen Zahlungen, soweit sie Sonstige Bezüge darstellen…

UFSW RV/3499-W/02Besteuerung von sonstigen Bezügen eines nach Österreich entsendeten ausländischen Arbeitnehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2003

…166.158,00, sodass nach Abzug der bereits im Lohnzettel ausgewiesenen sonstigen Bezüge in Höhe von S 13.026,00 ein Betrag in Höhe von S 153.132,00 verbleibt, zu dem eine begünstigte Besteuerung der Bonuszahlung in Anspruch genommen werden kann. Jener Teil der…

UFSK RV/0059-K/04Zu Unrecht vorgenommene Besteuerung von sonstigen Bezügen, Beitragsgrundlage für Dienstgeberbeitrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…Lohnsteuer, soweit die sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620 Euro (8.500 S) übersteigen, 6%. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs 2 höchstens 1.680 Euro (23.000 S) beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro (8…

BFG RV/2100697/2022§ 67 Abs. 1 EStG 1988: Keine begünstigte Besteuerung von sonstigen Bezügen mangels Vorliegens der Voraussetzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2024

…der von den laufenden Bezügen unterschiedlichen Auszahlung im Beschwerdefall nicht vor und war daher dem Antrag auf Berücksichtigung der begünstigten Besteuerung auf die vermeintlichen sonstigen Bezüge nicht zu folgen. Da im gegenständlichen Verfahren ausschließlich die Frage der Aufteilung der nichtselbstständigen Einkünfte in sonstige Bezüge mit…

BFG RV/1100286/2024Verpflegungsmehraufwand (Taggelder) in Zusammenhang mit einem Universitätslehrgang - Werbungskosten? Besteuerung von sonstigen Bezügen - innerhalb des Jahressechstels? Höhe der Pendlerpauschale bzw. des Pendlereuro?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2026

…sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB Grenzgänger) anzuwenden ist (vgl. VwGH 7.10.2003, 2000/15/0014). Soweit Pflichtbeiträge oder gleich zu behandelnde Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 auf sonstige Bezüge entfallen, die…

BFG RV/3100371/2013Zurechnung von sonstigen Bezügen, die das Vorjahr betreffen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2016

…Bf auch sonstige Bezüge von 51.453,50 € € bezogen hat, die die Arbeitgeberin im Jahr 2011 der Lohnsteuer unterzogen hat. Unzweifelhaft handelt es sich hier um eine neu hervorgekommene Tatsache, denn erst durch die Übermittlung des berichtigten Lohnzettels hat das Finanzamt von diesem…

BFG RV/7102135/2019Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes mangels Antragsrechtes zur Regelbesteuerung der sonstigen Bezüge, die der Besteuerung mit dem festen Steuersatz von 6 % unterliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2019

…Verfahren sieht der Bf eine Verletzung des Geichheitsgrundsatzes, weil bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen gemäß § 67 EStG 1988 keine Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Regelbesteuerung zu stellen und diese Bezüge der tariflichen Berechnung zu unterziehen. Der Bf. behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in…

BFG RV/7102562/2021Berechnung der Bemessungsgrundlage für die begünstigte Besteuerung von freiwilligen Abfertigungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2022

…für die Besteuerung von sonstigen Bezügen nach § 67 Abs. 2 EStG 1988 die vom Arbeitgeber zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge maßgeblich (vgl. VwGH 10.4.1997, 94/15/0197). Auch nach § 67 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 sei ausschließlich auf die Bezüge …

BFG RV/1100301/2024Besteuerung von Krankentaggeld
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.04.2026

…Versicherungsbeiträge von € 3.674,40 (entspricht € 306,20 x 12) als Werbungskosten geltend. Strittig ist, ob die im Jahr 2023 an den Beschwerdeführer ausbezahlten Krankentaggelder zum Tarif des § 33 EStG zu versteuern sind, oder ob eine begünstige Besteuerung gleich den sonstigen Bezügen gemäß…

BFG RV/1100576/2016Begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge, die neben laufenden Bezügen ausbezahlt werden, die in Österreich nicht der Besteuerung unterliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2018

…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die für diese Entscheidung grundlegende Rechtsfrage, ob die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge gemäß § 67…

BFG RV/7104240/2024Begünstigte Besteuerung Abfertigung Alt - Berücksichtigung von Karenzzeiten sowie Einbeziehung von Kinderbetreuungsgeld in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2025

…entweder laufende Bezüge aus dem vorangegangenen Dienstverhältnis einzubeziehen oder die erhaltenen laufenden Bezüge aus einem weniger als zwölf Monate dauernden Dienstverhältnis auf zwölf bloß fiktive Monatsbezüge zu erhöhen (vgl VwGH 19.12.90, 89/13/0083 mwN). Für die Besteuerung von sonstigen Bezügen sind entsprechend…

UFSS RV/0181-S/10Berechnung des Jahressechstels, Besteuerung von Heeresgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2010

…Steuerbelastung. Der UFS kann in der gegenständlichen Besteuerung der Einkünfte des BW nach § 36 HGG keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des EStG erkennen. Zu der vom BW angeführten Jubiläumszuwendung ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 67 Abs. 1 EStG beträgt die Lohnsteuer von sonstigen, insbesondere einmaligen Bezügen…

UFSW RV/2666-W/07Verfassungswidrigkeit der Besteuerung einer Jubiläumszuwendung zum laufenden Tarif
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2007

…Abs. 1 und 2 des EStG keinen Interpretationsspielraum offen lassen, blieb für den Unabhängigen Finanzsenat kein Raum für eine analoge Anwendung der Bestimmungen für die Besteuerung von Abfertigungen. Im § 67 Abs. 6 EStG sind ausdrücklich nur sonstige Bezüge erwähnt, die bei Beendigung eines Dienstverhältnisses anfallen…

LStR 2002 Rz 1181–118222.3 Lohnsteuer von nichtselbständig tätigen Schriftstellern, Künstlern, Architekten, Sportlern, Artisten und Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (§ 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

… 68 EStG 1988, nicht jedoch steuerfreie Bezüge gemäß § 3 EStG 1988 (VwGH 12.06.2019, Ro 2016/13/0005). Ebenso wenig sind bei der Nettobesteuerung die Bestimmungen des § 67 EStG 1988 über die Besteuerung von sonstigen Bezügen anwendbar. Die Nettobesteuerung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer…

UFSW RV/3534-W/10Berechnung des Jahressechstels bei Vorliegen von ausländischen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2011

…1 und 2 EStG 1988, also die Bestimmungen über die begünstigte Besteuerung von sonstigen Bezügen im Rahmen des Jahressechstels, auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. Dies bedeutet, dass diese Begünstigungen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern zustehen, die nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…

UFSI RV/0417-I/05Besteuerung einer Pensionsabfindung (Rechtslage nach den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 142/2000 und BGBl. I Nr. 54/2002)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2006

…ausbezahlt worden. Da das Jahressechstel (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988) für die begünstigte Besteuerung von sonstigen Bezügen bereits ausgeschöpft gewesen sei, habe der Arbeitgeber diese Zahlung korrekt der Tariflohnsteuer unterzogen. In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 erhobenen Berufung wurde eingewendet, der Bw. habe…

BFG RV/1100296/2020Besteuerung der Anteile einer Casino-Angestellten am Tronc (Trinkgeldkasse)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2024

…Tronc eine begünstigte Besteuerung von sonstigen Bezügen begehrt, brachte sie nach der abweisend ergangenen Beschwerdevorentscheidung im Vorlageantrag vor, es sei zu berücksichtigen, dass die "Trinkgelder" nicht der Besteuerung zu unterziehen seien. 4. § 3 Abs. 1 Z 16a. EStG 1988 lautet: "§ 3. (1) Von der Einkommensteuer…