…0012). Der Berufungssenat gelangte zur Ansicht, dass der Verzicht auf ein entsprechendes Besitzstörungsverfahren eine in einem Unterlassen - mit gleichzeitiger Einräumung eines wirtschaftlichen Vorteils an die "Parksünder" - bestehende Leistung darstellt und ob der diesbezüglichen Entgeltlichkeit (das Verhalten des Bw. war nach Ansicht des Senates eindeutig darauf…
…bilden. Der Bw. hat über längere Zeit hinweg wiederholt Einnahmen aus dem Verzicht der Einbringung von Besitzstörungsklagen bzw. der Durch- oder Weiterführung von entsprechenden Besitzstörungsverfahren (Gegenstand des Unternehmens) erzielt; den strittigen Zahlungen der "Parksünder" stehen damit Unterlassungen (sonstige Leistungen) des Bw. gegenüber (Vorliegen eines Leistungsaustausches…
…die Beauftragung fremdüblich ist und die Leistungsabrechnung nach den jeweils geltenden Sätzen des RATG erfolgt), z.B. Kosten für Besitzstörungsverfahren, Ab schleppkosten usw., • für Veränderungen an den bestehenden gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen aufgrund behördlicher Forderungen nach Herstellung innerhalb des Einkaufszentrums, • sämtliche das Einkaufszentrum, die Liegenschaft…
…sei. Die Gesellschaft habe auch keinerlei Möglichkeiten gehabt, hier Schadenersatzforderungen zu betreiben. Es habe nur ein Besitzstörungsverfahren vor dem Bezirksgericht D gewonnen werden können (beklagte Partei: M-GmbH), wobei die Aktenbeischaffung zur Objektivierung dieses Sachverhaltes beantragt worden sei. Die Beischaffung dieses Aktes sei unterblieben, obwohl…
…80%, im zweiten Abschnitt zu 77% obsiegt hat. Einer dagegen gerichteten Berufung des Beschwerdeführers wurde vom OLG Wien keine Folge gegeben. Besitzstörungsklage 8_C_***/**h, BG Hernals: Das Besitzstörungsverfahren 8_C_***/**h des BG Hernals endete mit einem Vergleich. Klägerin war die Miteigentümerin, Beklagter der…
…Zusammenhang mit gerichtlichen Entscheidungen (idR Vergleiche bei Gerichtsverhandlungen oder Schuldnerzahlungen vor den Tagsatzungen). Es seien immer Vergleiche abgeschlossen worden und das Gericht habe keine Urteile (Damit waren Endbeschlüsse im Besitzstörungsverfahren gemeint) gefällt. Die Zahlung des "Erhöhungsbeitrages" sei kein Entgelt für eine Parkleistung oder eine andere…
…der Mietwohnung in vielen Punkten mangelhaft war. Es verlagerte sich der Streit auf eine sehr persönliche Ebene, so kam es zu Besitzstörungsverfahren gegen R sowie Verleumdungsverfahren. Ohne es genau zu wissen, gehen wir aufgrund der geschilderten Umstände davon aus, dass auch die anonyme Anzeige vom…
…worden, dass die Bw selbst nicht Bestandnehmerin ihrer eigenen Firmenräumlichkeiten sei. Im Rahmen des Besitzstörungsverfahrens sei vorgelegt worden ein Mietvertrag hinsichtlich zweier Räume, welcher ausschließlich auf eine andere dem Geschäftsführer der Bw zuzuordnende Firma laute und deshalb diesem ein Zutrittsrecht zu den Firmenräumlichkeiten gewährleiste. Die…
…die Bw selbst nicht Bestandnehmerin ihrer eigenen Firmenräumlichkeiten sei. (Anm: Statt der Bw ist wahrscheinlich die das Unternehmen der Bw fortführende Komplementär-GmbH gemeint.) Im Rahmen des Besitzstörungsverfahrens sei vorgelegt worden ein Mietvertrag hinsichtlich zweier Räume, welcher ausschließlich auf eine andere dem Geschäftsführer der Bw…
…erst nach ihrem Ableben angeschafft wurden. - Rechtsanwaltskosten Dr.AF I (Rechnung v. 14.12.1996 über S 36.749,60 netto) Gemäß Rechnung handelt es sich um eine Honorarverrechnung betreffend Besitzstörungsverfahren Firmentelefon. Laut Vorhaltsbeantwortung vom 4. Mai 2001 handelt es sich um Besitzstörungsandrohungen an Heimatmuseumsbesucher…
…gestellt bleiben. III.2.2. Kosten der vom Bw. angestrengten Besitzstörungsverfahren könnten nur dann zwangsläufig erwachsen anzusehen sein, wenn und soweit ihm als obsiegender Partei vom Gericht trotz Geltendmachung kein Kostenersatz zugesprochen wurde oder der Kostenzuspruch gegen die unterliegende Antragsgegnerin nicht exekutierbar war. Der Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Waltl u Partner Rechtsanwälte GnbR, Bodenlehenstraße 2-4, 5500 Bischofshofen, über die Beschwerden vom 13. Februar 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
Im Namen der Republik Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, geb., ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Markiyan Otava, Taborstraße 24a/5/5, 1020 Wien, wegen des Verdachts des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und andere, vertreten durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH, Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010 Wien, im Zusammenhang mit Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 24.05.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 15.05.2019, betreffend Umsatzsteuer 2017 und Verspätungszuschlag Umsatzsteuer 2017 zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache der Erstbeschwerdeführerin ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, und des Zweitbeschwerdeführers ***Bf2***, ***Bf2-Adr*** beide vertreten durch RA Mag. Dr. Marc Gollowitsch, Weigelspergergasse 2, 3380 Pöchlarn, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid des ***FA*** vom 18. April 2016, St.Nr. ***1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Halil Arslan, Rathausstraße 27 Tür 3, 6900 Bregenz, im Zusammenhang mit einem Verdacht des Finanzvergehens des Schmuggels durch Herrn Täter, Adresse2, gemäß § 35 Abs. 1…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwaltskanzlei, 4020 Linz, Landstraße 47, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. März 2007 gegen…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in Vertretung des verhinderten Richters ***Ri2*** in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten bisher durch ***RA1***, ***Linz***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…