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104 902 Treffer378 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/2073-L/02Tritt bei einer nur aus natürlichen Personen bestehenden KG im Wege des Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG eine GmbH als Arbeitsgesellschafterin und künftig alleinige Komplementärin hinzu und tritt der bisherige Kommanditist dem bisherigen Komplementär, der in die Kommanditistenstellung wechselt, einen Teil seiner Kommanditbeteiligung entgeltlich ab, so unterliegt der abgetretene Teil der Kommanditbeteiligung der BUSt. Als Einzelrechtsnachfolger kommt für den neuen Kommanditisten mangels Erfüllung der Besitzfrist die Befreiung von Verkehrssteuern nach § 26 Abs. 3 UmgrStG nicht zur Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…des Abschlusses des Zusammenschlussvertrages zivilrechtlich länger als zwei Jahre als Vermögen des Übertragenden besteht (Besitzfrist). Im gegenständlichen Fall ist der Bw. durch Abtretung des bisherigen alleinigen Kommanditisten J-W im Wege der Einzelrechtsnachfolge Kommanditist geworden. Die Besitzfrist des Vormannes J-W kann daher für den…

UFSL RV/1428-L/02Bei einem Zusammenschluss vorangehenden Zusammenschluss jeweils nach Art. IV UmgrStG ist die (ertragsteuerliche) Rückwirkung für die Berechnung der Zweijahresfrist des § 26 Abs. 3 UmgrStG für die Befreiung von der Kapitalverkehrssteuer unbeachtlich, weshalb die Besitzfrist für den eingebrachten Mitunternehmensanteil erst mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Zusammenschlussvertrages beginnt und nicht mit dem 9 Monate früheren Umgründungsstichtag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…Jänner 1997 und nicht schon rückwirkend am Zusammenschlussstichtag 30. April 1996 erworben. Das Finanzamt hat daher im bekämpften Bescheid zu Recht die Erfüllung der zur Erlangung der Befreiung von der Gesellschaftsteuer erforderliche Besitzfrist von zwei Jahren iSd § 26 Abs. 3 UmgrStG verneint. Zweck der Kapitalverkehrssteuerbefreiung…

UmgrStR 2002 Rz 172–1861.3.3. Entstehen bzw. Erweiterung einer internationalen Schachtelbeteiligung
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…steuerneutralen internationalen Schachtelbeteiligung wird bei der übernehmenden Körperschaft die bisher nicht steuerbegünstigte Minderheitsbeteiligung auf eine internationale Schachtelbeteiligung erweitert. Bezüglich der übertragenen Schachtelbeteiligung setzt die übernehmende Körperschaft die von der übertragenden Körperschaft begonnene Besitzfrist fort. Die bisher nicht steuerbegünstigte eigene Minderheitsbeteiligung ist in die Schachtelwirkung einzubeziehen…

UmgrStR 2002 Rz 290–3011.5.4. Internationale Schachtelbeteiligung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…10 Abs. 2 KStG 1988 auf Anteilsinhaberebene wird durch eine unter das UmgrStG fallende Auslandsverschmelzung nicht unterbrochen. Gewinnanteile vor Ablauf der Jahresfrist unterliegen daher der vorläufigen Besteuerung. Wird die Besitzfrist nachträglich erfüllt, sind die Gewinnanteile aus der internationalen Schachtelbeteiligung endgültig steuerbefreit bzw. steuerneutral. Bei Substanzgewinnen…

UmgrStR 2002 Rz 1153–11703.7.5. Internationale Schachtelbeteiligung im Bereich der Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…Anteilsgewährung nach § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG, wird eine neuerliche Besitzfrist nicht in Gang gesetzt. Die einbringungsbetroffenen Anteile teilen hinsichtlich der Besitzfrist des § 10 Abs. 2 KStG 1988 das Schicksal der Altanteile. Besteht bereits vor der Einbringung eine internationale Schachtelbeteiligung im Sinne des § 10…

BFG RV/7101435/2013Zukauf von Prozentanteilen zu bestehendem Kapitalanteil, der zwar länger als 2 Jahre bestehend aber unter 25 % beträgt, erfüllt nicht die Befreiung von der GesSt iSd § 12 Abs. 2 Z 3 erster Teilstrich iVm § 22 Abs. 4 UmgrStG, weil nicht mindestens 25 % des Kapitalanteils länger als 2 Jahre vor der Einbringung im Vermögen des Einbringenden bestanden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2019

…von Alt- und Neu-Geschäftsanteil ergibt sich in logischer Konsequenz, dass der Neu-Geschäftsanteil in allen Belangen dem alten Anteil folgt und somit auch in den Genuss der längeren Besitzfrist des älteren Geschäftsanteils kommt. Eine neue Frist hinsichtlich der Quote durch den neu hinzuerworbenen Geschäftsanteils…

BFG RV/5101148/2015Begriff des zu übertragenden Vermögens iSd § 22 Abs. 4 UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2019

…restlichen Anteile an der P. C. GmbH bis zu einer Beteiligung von 40 Prozentpunkten. Der mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 23.5.2014 (innerhalb der befreiungsschädlichen Besitzfrist) zuerworbene Geschäftsanteil sei somit gänzlich von einem Gewinnbezugsrecht ausgeschlossen gewesen, weshalb der hierfür geleistete Kaufpreis, wie bereits ausgeführt…

UFSW RV/2710-W/021.) Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem Umgründungssteuergesetz bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH 2.) Beginnt die für den eingebrachten Betrieb erforderliche Zweijahresfrist ab der Gewerbeanmeldung oder der "Betriebsgründung" zu laufen? 3.) Befreiung NeuFöG neben UmgrStG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2009

…zu Art. III Einbringung - Steuerrecht, Tz 39). Wurde das einzubringende Vermögen im Wege der (zivilrechtlichen) Einzelrechtsnachfolge (z.B. Kauf) erworben, läuft die zweijährige Besitzfrist ab dem Zeitpunkt des Erwerbes durch den Einbringenden (Helblich/Wiesner/Bruckner, Umgründungen, zu Art. III Einbringung - Steuerrecht, Tz 40). Die Zweijahresfrist…

UFSL RV/1426-L/02Die Einbringung von Wertpapieren iSd. § 17 KVG im Wege der Verschmelzung zweier Schwesterngesellschaften (AG´s) ohne Kapitalerhöhung bei der übernehmenden AG nach § 224 Abs. 2 AktG unterliegt auf Grund des Verschmelzungsvertrages oder der Verschmelzung nach § 18 Abs. 2 Z 1 oder 2 KVG der Börsenumsatzsteuer. Für die zweijährige Bestandsfrist des § 6 Abs. 4 UmgrStG kann eine dieser Verschmelzung vorangehende Gesamtrechtsnachfolge nach § 92 Abs. 4 BWG nicht berücksichtigt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2008

…Voraussetzung ist, dass der Umgründungsplan spätestens am Tag der Beschlussfassung der ersten Umgründung gefasst und in allen Umgründungsverträgen auf diesen Plan Bezug genommen wird. § 39 UmgrStG betrifft nach seinem Wortlaut dasselbe Vermögen und damit die Besitzfrist. Die von der Bw. ins Treffen geführten erläuternden Bemerkungen…

UFSK RV/0225-K/05Befreiung nach § 22 Abs. 4 UmgrStG bei Einbringung eines Betriebes samt Kapitalanteilen anwendbar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2006

… 22; Kirchmayr/Knörzer, RdW 2001, 524), vertreten die genannten Autoren ausdrücklich die Ansicht, dass es bei Einbringung eines Betriebes für die Beurteilung der Besitzfrist des § 22 Abs. 3 UmgrStG (Anm.: ab BGBl. I 2003/17 Abs. 4) nur darauf ankomme, dass dieser Betrieb als Vermögen…

UFSL RV/0795-L/02Börsenumsatzsteuer bei Einbringung von Kommanditanteilen in Komplementär-GmbH nach Art. III UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2003

…sondern isoliert bestehen bleibe. Erfolge hingegen die Vereinigung mit dem bereits bestehenden Betrieb oder Teilbetrieb, sodass ein einheitlicher Betrieb oder Teilbetrieb entstehe, bleibe für die Annahme unterschiedlich laufender Besitzfristen hinsichtlich der verschiedenen Teile kein Raum. Die Rechtslage sei, nach Auffassung der Autoren, nicht anders als…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.2. Bestimmte Dauer Rz 1319: Eine bestimmte Dauer liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt beide Vertragsteile auf eine bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis gebunden sind. Rz 1320: Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten…

EStR 2000 Rz 6638–664122.4.3.1.3 Hauptwohnsitz
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

22.4.3.1.3 Hauptwohnsitz Rz 6638: Der Begriff des Wohnsitzes richtet sich nach § 26 BAO. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist als Hauptwohnsitz jener Wohnsitz anzusehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Ob ein "Hauptwohnsitz" vorliegt…

EAS 223Verkauf deutscher Grundstücke (ostdeutsche Enteignungsentschädigung)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2234/2/1-IV/4/9223.12.1992

  Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…

EStR 2000 Rz 6632–663322.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 6642–664422.4.3.1.5 Fünfjahresfrist (2. Tatbestand)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

22.4.3.1.5 Fünfjahresfrist (2. Tatbestand) Rz 6642: Neu für private Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 ist der 2. Tatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung. Dazu muss der Hauptwohnsitz nicht seit der Anschaffung (und bis zur Veräußerung), aber innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung…

BFG RV/7102968/2017Bestimmte Dauer bei einem Bestandvertrag über ein Geschäftslokal trotz Auflösungsmöglichkeiten nach § 30 MRG und Weitergaberecht (bezeichnet als "Präsentationsrecht") an verbundene Unternehmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2020Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF GmbH, ADR, über die Beschwerde vom 21.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 06.04.2017, ErfNr*** Team 13 betreffend Gebühren…

LRL 2012 Rz 924.5.3. Wandel einer Betätigung nach § 1 Abs. 1 LVO in eine Betätigung nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

4.5.3. Wandel einer Betätigung nach § 1 Abs. 1 LVO in eine Betätigung nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO Rz 92: Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO tritt durch die spätere Begründung von (Quasi-)Wohnungseigentum ein Wandel in eine Betätigung…