…mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2014, ist jeder, der durch die Durchsuchung in seinem Hausrecht betroffen ist, berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung der Durchsuchung Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zu erheben. Dabei kommt ein Begehren auf rückwirkende Aufhebung der Anordnung…
…€ 92.000,00. Es war für die Prüferin offenkundig, dass die Genannte diese Gelder nicht durch ihr eigenes Einkommen erwirtschaftet hat. Diese Wahrnehmung der Betriebsprüfung erscheint in Zusammenhang mit dem bereits geschilderten Verdacht gegenüber A durchaus relevant: Es war lebensnah, dass der Verdächtige auch…
…gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift XXXXA (oben Pkt. B.2.), (übrigens samt allenfalls in dazugehörigen Räumlichkeiten befindlicher Fahrzeuge) ist - weil offenbar auch sein eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs…
…gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift XXXA (oben Pkt. B.2.), (übrigens samt allenfalls in dazugehörigen Räumlichkeiten befindlicher Fahrzeuge) ist - weil offenbar auch ihr eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs…
…oben Pkt. B.1.), und XXXXA (oben Pkt. B.2.), (übrigens samt allenfalls in dazugehöriger Räumlichkeiten befindlicher Fahrzeuge) ist - weil offenbar ihr eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt -Hausdurchsuchungen, das…
…auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift Top 9, XXC, samt dazugehöriger Räumlichkeiten und Örtlichkeiten (oben Pkt. B.3.) ist hingegen - weil offenbar sein eigenes Hausrecht betreffend - zulässig und zum Teil auch objektiv begründet: 3.1. Gemäß § 93 Abs. 2 FinStrG dürfen - wie oben erwähnt…
…€ 92.000,00. Es war für die Prüferin offenkundig, dass die Genannte diese Gelder nicht durch ihr eigenes Einkommen erwirtschaftet hat. Diese Wahrnehmung der Betriebsprüfung erscheint in Zusammenhang mit dem bereits geschilderten Verdacht gegenüber A durchaus relevant: Es war lebensnah, dass der Verdächtige auch…
…dahingehend, dass auch Beschuldigten in ihrem Finanzstrafverfahren ein Beschwerderecht gegen die Durchführung einer Durchsuchung auch bei fehlendem eigenen Hausrecht einzuräumen ist: Besteht etwa vergleichsweise für eine Person, welcher ein Beschlagnahmebescheid nicht zugestellt wurde, die Möglichkeit, durch den Bescheid in ihrer Rechtssphäre verletzt zu sein, ist…
…mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2014, ist jeder, der durch die Durchsuchung in seinem Hausrecht betroffen ist, berechtigt, sowohl gegen die Anordnung als auch gegen die Durchführung einer Hausdurchsuchung Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zu erheben. Dabei kommt ein Begehren auf rückwirkende Aufhebung der Anordnung…
…Behauptung, die Räumlichkeiten der Beschwerdeführerin seien einer systematischen Durchsuchung unterzogen worden, sei auf die Rechtsprechung der Höchstgerichte hingewiesen. Nach dieser stellt die bloße Besichtigung eines wenn auch durch das Hausrecht geschützten Raumes bzw. die Vornahme eines Augenscheins in einem solchen keine Hausdurchsuchung isd HausRG dar…
…Beschwerdevorbringen auch nicht dargelegt oder dezidiert zumindest behauptet, durch Amtshandlungen in AA in seinem Hausrecht verletzt worden zu sein, weshalb ihm diesbezüglich - wie oben ausgeführt - keine Beschwerdelegitimation zu kommt und das von ihm (auch) getragene Rechtsmittel betreffend seine Person in Pkt. 1.) und 4.) zurückzuweisen…
…Amtshandlung direkt richtete. Eine diesbezüglich eingebrachte Maßnahmenbeschwerde wäre daher zurückzuweisen (vgl VwGH 24.06.1998, 96/01/0609). Da es der Bf. aber in Ermangelung der eigenen Betroffenheit an einer Beschwerdelegitimation an sich mangelt, wird beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen. In eventu wurde beantragt, der Bf…
…durch die Anfertigung von photographischen Aufnahmen des Grundstücks, der dort befindlichen Arbeiter der Erstbeschwerdeführerin [Zweitbeschwerdeführerin] und des Erstbeschwerdeführers [Anmerkung: laut eigenem Vorbringen andernorts aber der G-KG] sowie des [genannten] PKWs des Erstbeschwerdeführers die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Beschwerdeführer auf Schutz ihres Hausrechtes nach Art…
…außer den im Prüfungsverfahren stattgefundenen Amtshandlungen sowie den Zeugeneinvernahmen, die als AuvBZ hätten beurteilt werden können. Die Beschwerdeführerin hatte zum Vorbringen keine eigenen Wahrnehmungen und waren auch durch die Zeugen keine Angaben erfolgt, die über Vermutungen und Annahmen hinausgegangen wären. Somit lagen in beiden Fällen…
…Kontrolle durch die Finanzpolizei zu unterziehen. Richtig ist, dass in den, wie von der Finanzpolizei angeführten "Kojen" in der Vergangenheit von anderen Personen offensichtlich Glücksspiele oder Ähnliches veranstaltet wurde, ist die Erstbeschwerdeführerin jedoch nicht Mieterin dieser Räumlichkeiten, zumal sie vom Kaffeehaus getrennt sind und eigene…
…Der Bf. mangle es an der eigenen Betroffenheit und damit Beschwerdelegitimation sodass beantragt wurde, die Beschwerde zurückzuweisen. Zur Frage des Betretens des verschlossenen Lokals durch Aufbrechen von einer Tür verwies die Finanzpolizei auf die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des GSpG. Die Kontrollorgane hätten sich demnach im…
…auch nicht dargelegt oder dezidiert zumindest behauptet, durch Amtshandlungen an den genannten Anschriften in seinem Hausrecht verletzt worden zu sein, weshalb ihm diesbezüglich - wie oben ausgeführt - keine Beschwerdelegitimation zu kommt und das von ihm (auch) getragene Rechtsmittel betreffend seine Person in Pkt. 2.) und 3.…
…Beschwerdevorbringen auch nicht dargelegt oder dezidiert zumindest behauptet, durch Amtshandlungen in AA in ihrem Hausrecht verletzt worden zu sein, weshalb ihr diesbezüglich - wie oben ausgeführt - keine Beschwerdelegitimation zu kommt und das von ihr (auch) getragene Rechtsmittel betreffend ihre Person in Pkt. 1.) und 4.) zurückzuweisen…
…generell aber auch, dass die geltend gemachte Verletzung der eigenen Rechte des Beschwerdeführers zumindest möglich ist. Die Beschwerdeerhebung für einen Dritten ist nicht zulässig (siehe z.B. Ennöckl in Eisenberger/Ennöckl/Helm, Die Maßnahmenbeschwerde2 [2016], Pkt. 2.6 Beschwerdelegitimation). Soweit nun die Bf. mittels Maßnahmenbeschwerde…
…als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des HS vom 16. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt [ehemals Hauptzollamt] Feldkirch als Organ des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Mag. Harald Zlimnig als Amtsbeauftragten, vom 21…