…ein im § 89 Abs. 2 FinStrG genannten Organes) zur Aufklärung dieses Verdachtes, unbeschadet der tatsächlichen Zuständigkeit oder Rechtsrichtigkeit, gesetzt werden (also eine Anhängigkeit im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG eingetreten ist). In diesem Sinne stehen einer solchen Person die Beschuldigtenrechte auch bereits im Zuge…
…die Unterschrift oder Beglaubigung (§ 96 BAO). Der gegenständliche Bescheid - wie übrigens auch alle anderen in diesem Verfahren bereits erlassenen Bescheide der Finanzstrafbehörde erster Instanz - weisen durchgehend Mängel im Sinne der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung auf. I. Mangelhafter Spruch Der Spruch ist die Willenserklärung der…
…ergeben sich aus dem Strafakt, dem Veranlagungsakt bzw. den schriftlichen Stellungnahmen und Angaben des Erstbeschuldigten während der mündlichen Verhandlung. Der Erstbeschuldigte ***Bf1*** bekennt sich im Vorverfahren nicht schuldig und bringt zusammengefasst vor, dass er zwar von der Bilanzbuchhalterin darüber informiert wurde, dass es eine erste…
…2010/16/0169, betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. § 11 BAO, ist schon deshalb nicht gegeben, da dort ein Verschulden bereits aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung wegen Finanzvergehens Voraussetzung ist. Im Haftungsverfahren gem. §§ 9 und 80 BAO ist ein Verschulden hingegen erst festzustellen. Da dort eine Verurteilung gem. § 33…
…2006 wird wegen dieser Verwaltungsübertretung über Sie folgende Strafe verhängt: Geldstrafe in der Höhe von ****60,00 EUR, falls diese uneinbringlich ist, Ersatzfreiheitstrafe von 12 Stunden. Allfällig im gegenständlichen Verfahren bereits geleistete Zahlungen wurden auf die verhängte Geldstrafe angerechnet. (Siehe Zahlschein) Einspruch vom 16. 4…
…Wiener Parkometergesetz 2006 bzw. nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 zu unterlassen, wenn bereits wegen des Grunddelikts ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet wurde. Dies entspricht, soweit im RIS ersichtlich, auch der (nur teilweise veröffentlichten) Judikatur der Landesverwaltungsgerichte (vgl. etwa LVwG Salzburg 29. 9. 2015…
…müssen. Dem Beschuldigten bleibt, ohne sich strafbar zu machen, gar keine andere Wahl als unter Zwang eine Verwaltungsübertretung zuzugeben. Wie bereits (unter anderem) im Erkenntnis des OÖ UVS vom 15.12.2010 (vgl. VwSen-130629/2/Wei/Sta) festgehalten wurde, zählt zu den Rechten, die…
…ein im § 89 Abs. 2 FinStrG genannten Organes) zur Aufklärung dieses Verdachtes, unbeschadet der tatsächlichen Zuständigkeit oder Rechtsrichtigkeit, gesetzt werden (also eine Anhängigkeit im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG eingetreten ist). In diesem Sinne stehen einem solchen belangten Verband die Beschuldigtenrechte auch bereits im…
…eine befangene Dolmetscherin beigezogen habe, sei gegen elementare Beschuldigtenrechte verstoßen worden, weshalb bereits aus diesem Grund das Erkenntnis des Spruchsenates aufzuheben sei. Den Ausführungen im Erkenntnis zur Glaubwürdigkeit der Protokollierung über die Vernehmung vom 8.3.2011 hält der Bw. in seiner Berufung darüber hinaus…
…bei Fr. Bf verblieben. Aus diesem Grund sei die von der Prüfung gewählte Aufteilung der Gewinne in der Einheitlichen Feststellung der Einkünfte nicht schlüssig. Wie bereits erwähnt (unter 4, Anm.), hat die Bf. im Rahmen ihrer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung zu Protokoll gegeben, ,,dass X. für die…
…heute nicht entschieden und diesem auch nicht konkludent entsprochen worden, da der Bf. bis dato auch keinerlei Aktkopien übersendet worden seien. Die Akteneinsicht begründe eines der elementaren Beschuldigtenrechte im Strafverfahren. Erst dadurch werde dem Beschuldigten ermöglich, sich entsprechend der Waffengleichheit gegen die gegen ihn erhobenen…
…Ansatz eines bereits deutlich niedrigeren Rohaufschlages als in den vorangegangenen Jahren. Darüber hinaus trat die Bf. den Ermittlungsergebnissen der Betriebsprüfung nicht mit konkreten Argumenten entgegen. Vermehrte Konkurrenz und die Abgabe billiger Menüs vermögen zwar ein Absinken des Rohaufschlages zu begründen, schwerlich aber im vorliegenden Ausmaß…
…Rede gewesen sei- von den oberwähnten Aufzeichnungen ausgehen, ergäbe sich, dass ein Großteil der Taten bereits im Jahr 1993 verwirklicht worden sei, wobei auf Grund der großen Zeitzwischenräume zwischen den einzelnen Tathandlungen nicht mehr von einem fortgesetzten Delikt gesprochen werden könne. Schließlich werde noch eingewendet…
…Einspruchs vorliege. Wie bereits oben ausgeführt ist für die Einbringung eines Einspruches gegen eine Strafverfügung im Finanzstrafgesetz keine gesonderte Form erforderlich. Dass der Einspruch vom 6. Dezember 2004 schriftlich bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz fristgerecht eingebracht wurde und damit das Finanzstrafverfahren fortzusetzen war, steht ebenso…
…dem Finanzstrafverfahren zu Grunde liegende Steuerschuld bereits zu 70 % bezahlt. Weiters wurde die Unbescholtenheit mildernd gewertet. Erschwerend wurde kein Umstand genannt oder berücksichtigt. Ausgehend von diesen Feststellungen ist die Verhängung einer unbedingten Geldstrafe in angeführter Höhe unangemessen. Die Unangemessenheit spiegelt sich auch im Umstand wieder…
…wiederkehrende Begehung nahelegen, oder 2. zwei weitere solche Taten schon im Einzelnen geplant hat oder 3. bereits zwei solche Taten begangen hat oder einmal wegen einer solchen Tat bestraft worden ist; als ein nicht bloß geringfügiger abgabenrechtlicher Vorteil wurde ein solcher angesehen, der nach einer…
…am 16. Jänner 2012 um 14.45 Uhr aus der Schweiz kommend mit einem PKW der Marke Mercedes bei der Zollstelle Höchst vorgefahren, wobei sich ihre Tochter Mag.B, geb. xxxy, ebenfalls im Fahrzeug befunden hat. Dabei sind die österreichischen Zollbeamten auf das Fahrzeug aufmerksam…
…der bereits eingetretenen Verjährung den Beschwerden statt gegeben wurde. 2.2.7. Stellungnahme des Amtsbeauftragten Bei der Stellungnahme des Amtsbeauftragen vom 20.03.2018 wird unter Punkt IV) 2. Absatz angeführt, dass: „die FA. A vertreten durch die beiden zeichnungsberechtigten Geschäftsführer A und AA – im…
…der Barzahlung und Aufzeichnungsmodalität war auch bei nicht beanstandeten Subunternehmen vollkommen gleich. Die gegenständlicheGmbH war/ist die ganze Zeit Prompt- oder Barzahler - bei ALLEN LIEFERANTEN. [Danach erfolgte die Wiedergabe der bereits zitierten Begründung im Schreiben vom 3. Juli 2015 zur Beschwerdeergänzung.] Das Finanzamt Wien 2…
…dem Finanzstrafverfahren zu Grunde liegende Steuerschuld bereits zu 70 % bezahlt. Weiters wurde die Unbescholtenheit mildernd gewertet. Erschwerend wurde kein Umstand genannt oder berücksichtigt. Ausgehend von diesen Feststellungen ist die Verhängung einer unbedingten Geldstrafe in angeführter Höhe unangemessen. Die Unangemessenheit spiegelt sich auch im Umstand wieder…