…AEF) bilden. Feststellungsverfahren 1999 Mit ihren Abgabenerklärungen der Jahre 1990 bis 1997 - in weiterer Folge auch 1998 - beantragte die Hausgemeinschaft BMF die (negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der ihr eigenen Haushälfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen. Im Rahmen einer zwischen April und…
…2. Feststellungsverfahren 1998 Am 31. März 2000 reichte die Hausgemeinschaft BMF die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für 1998 beim Finanzamt ein. Mit Bescheid vom 27. Jänner 2003 - gerichtet an "AF u. Mitbes. (vorm. BB u. Mitges.), zH WTH" - hielt das Finanzamt im Spruch fest…
…dem Ergebnis kam, dass die Berücksichtigung der Zu- und Abschläge nach § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 nicht im Feststellungsverfahren gem. § 188 BAO für die ***Bf1*** (in der Folge: die Beschwerdeführerin: Bf) sondern in den ESt-Verfahren der Miteigentümerinnen zu erfolgen hat, wird in…
…Jahren 2000 bis 2004 eine Verlängerungshandlung gesetzt hat. Keine Verlängerungshandlung stellt die erfolglose Bescheidzustellung im November 2004 dar, da für schriftliche Erledigungen die tatsächliche Zustellung erforderlich ist. Die Abgabenbehörde I. Instanz hat im Zuge der Betriebsprüfung (Gebühren und Verkehrsteuern betreffend) bei der Firma P-B…
…Diese war aber jedenfalls im Zeitpunkt der Bescheidzustellung bereits vollbeendet (siehe Pkt. A/1.). Daher ist für 2001 schon der erste Feststellungsbescheid nicht wirksam geworden, weil er an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet war. Somit war das Feststellungsverfahren für 2001 noch nie durch Bescheid…
…geht dieses Verschulden über einen minderen Grad des Versehens hinaus. Der unkritische Umgang der Bf. mit behördlichen Schriftstücken zeigt sich auch beim Zustellungsvorgang im Zusammenhang mit dem Feststellungsverfahren: Die Bf. gab in der mündlichen Verhandlung - unter Vorhalt der vorgehaltenen Rückscheine betreffend die Feststellungsbescheide der R…
…13. März 2008, GZ. RG/0072-W/08 am 17. März 2008 der von der Berufungswerberin behauptete Wiederaufnahmsgrund erstmals dem im Feststellungsverfahren befugten Vertreter der Berufungswerberin nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde, ist dieser Tag als Beginn der Antragsfrist nach § 303 Abs. 2 BAO anzusetzen. Die…
…2004/17/0057 bis 0060). Zutreffend ist auch die Rechtsansicht, dass im Hinblick auf die zwingend anzuwendende Bestimmung des § 101 Abs. 3 BAO für im Feststellungsverfahren an Personengemeinschaften gerichtete Bescheide, mangels jeglichen Hinweises der besagten Bestimmung in den Nichtfeststellungsbescheiden 2009 bis 2012 diesbezüglich eine rechtswirksame…
…Gegen die im Einheitswertbescheid getroffenen Feststellungen habe O.H. deshalb keine Einwendungen erhoben, weil er als Alleineigentümer der Liegenschaft "A" im Grundbuch eingetragen gewesen wäre und er auch als alleinige Partei im Feststellungsverfahren aufgetreten sei. Da sie, die Bw., im Feststellungsverfahren nicht Partei gewesen wäre…
… 81 Abs. 2 BAO zum Vertreter der GesBR bestellt gewesen sei. Sämtliche im Feststellungsverfahren der Anwaltsgemeinschaft für 1995 erlassenen Bescheide wären nach dieser Faktenlage somit zwingend beiden ehemaligen Mitgesellschaftern persönlich zuzustellen gewesen. Da persönliche Bescheidzustellungen an Dr. K nachweislich unterblieben seien, wären die eingangs genannten…
…gemäß § 188 BAO festgestellt und entsprechend ihrer Beteiligung verteilt wurden. Die Beträge wurden im Feststellungsverfahren der XY- KG anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt. Diese anteiligen gemeinschaftlichen Einkünfte wurden den verfahrensgegenständlichen Einkommensteuerbescheiden zugrunde gelegt. Gegen diese oben angeführten Einkommensteuerbescheide hat AB mit der Begründung, dass er…
…führte das Finanzamt aus, die Änderung erfolgte aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Graz-Stadt zu Steuernummer 760/1021 vom 25. Jänner 2005. Auf Grund des Aussetzungsantrages (unter Hinweis auf eine im Feststellungsverfahren überreichte Berufung) vom 4. April 2005 wurde am 19. April 2005 die…
…führte das Finanzamt aus, die Änderung erfolgte aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Graz-Stadt zu Steuernummer 760/1021 vom 25. Jänner 2005. Auf Grund des Aussetzungsantrages (unter Hinweis auf eine im Feststellungsverfahren überreichte Berufung) vom 12. April 2005 wurde am 15. April 2005 die…
…Gleiches hat daher wohl auch zu gelten, wenn im Einkommensteuerverfahren eines Mitunternehmers eine Zustellvollmacht ausgewiesen ist, im Feststellungsverfahren jedoch keine Bekanntgabe erfolgte. Dass dem FA Neunkirchen, Wr. Neustadt vor Bescheidzustellung Zustellbevollmächtigte der einzelnen Gesellschafter bekannt gegeben worden wären, lässt sich aus den Akten nicht entnehmen…
…Einkommensteuerschuldigkeiten daher ungeachtet ihrer rechtswidrigen Vorschreibung grundsätzlich auch der gesetzlichen Aussetzungszinsenpflicht. Diese Zinsenvorschreibung erweist sich entgegen der Rechtsmittelbehauptungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe und dem Bemessungszeitraum nach als gesetzmäßig. Richtig ist zwar, dass die Erstbehörde aus den im Feststellungsverfahren erlassenen, gegenüber dem Bw…
…in Höhe von 239,93 € vorgeschrieben, die am 14. April 2005 wieder abgeschrieben wurden. Auf Grund des Aussetzungsantrages (unter Hinweis auf eine im Feststellungsverfahren überreichte Berufung) wurde am 21. Juni 2005 die Aussetzung der Einhebung bewilligt. Mit Berufungsentscheidung vom 6. November 2006 zu GZ…
…am 19. Februar 2008 im Verfahren der Gesellschafterin abweisliche Berufungsvorentscheidungen hinsichtlich der Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2000-2004, die sämtliche mit dem Umstand begründet wurden, dass die Bw. im Feststellungsverfahren keine Berufungen eingebracht hätte. Erst beinahe ein Jahr später nach Bescheidzustellung an die Bw. langte…
…am 19. Februar 2008 im Verfahren der Gesellschafterin abweisliche Berufungsvorentscheidungen hinsichtlich der Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2000-2004, die sämtliche mit dem Umstand begründet wurden, dass die Bw. im Feststellungsverfahren keine Berufungen eingebracht hätte. Erst beinahe ein Jahr später nach Bescheidzustellung an die Bw. langte…
…vom 13. März 2008; GZ. RG/0072-W/08 am 17. März 2008 der vom Berufungswerber behauptete Wiederaufnahmsgrund erstmals dem im Feststellungsverfahren befugten Vertreter des Berufungswerbers nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde, ist dieser Tag als Beginn der Antragsfrist nach § 303 Abs. 2 BAO anzusetzen. Die…
…vom 13. März 2008; GZ. RG/0072-W/08 am 17. März 2008 der vom Berufungswerber behauptete Wiederaufnahmsgrund erstmals dem im Feststellungsverfahren befugten Vertreter des Berufungswerbers nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde, ist dieser Tag als Beginn der Antragsfrist nach § 303 Abs. 2 BAO anzusetzen. Die…