…38 vorgeschrieben. Diese Anlastung des SZ erfolgte, weil die Körperschaftsteuer für den Zeitraum 01-03/2007 nicht spätestens am Fälligkeitstag, dem 15.2.2007, entrichtet wurde. Mit Anbringen vom 19.März 2007 wurde gegen diesen Bescheid berufen und die ersatzlose Aufhebung des Säumniszuschlages beantragt. Es…
…StB. GmbH ist wirkungslos, wenn bzw. weil sie im Verfahren zur Erlassung des Sicherstellungsauftrages vom 28.4.2014 (Eh 19) vor Bescheiderlassung nicht geltend gemacht worden ist. 2.2.2. Der VwGH bringt diesen Gedanken im Erkenntnis vom 16.12.2003, 2001/15/0026, mit…
…Annahme des Bescheidcharakters einer solchen Erledigung erfordert, dass nach ihrem Inhalt der normative Charakter und die Absicht der Behörde, in der Sache verbindlich abzusprechen, eindeutig und für jedermann erkennbar sind. Bringt die sprachliche Gestaltung einen normativen Inhalt nicht zweifelsfrei zum Ausdruck, liegt kein Bescheid vor…
…die Abschriftnahme derselben sowie eine Fristverlängerung zur abschließenden Beantwortung zu gewähren. Dem Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26. Februar 2014 zu Steuernummer 152/1021 „Bescheid — Pfändung einer Geldforderung“ kommt kein Bescheidcharakter nach §§ 92, 93 BAO zu. Es fehlt dem Bescheid eine Begründung nach …
…hat selbst aber keinen Bescheidcharakter. Ein nachträglicher Bescheid ist im FinStrG bei Gefahr in Verzug - anders als nach § 53 GSpG - nicht vorgesehen. Die beschlagnahmten Gegenstände sind der zuständigen Finanzstrafbehörde zu übergeben, falls sie nicht gemäß § 90 Abs. 1 FinStrG im Gewahrsam des Inhabers belassen oder…
…13.7.2009 datierte Bescheid ist auf Grundlage der Berufungsvorentscheidung ergangen, welche irrigerweise als am 2.7.2009 getroffen angesehen wurde die Erlangung des Bescheidcharakters durch Zustellung angenommen wurde. Dies ist aber im vorliegenden Fall unrichtig und fehlt damit die Grundlage des Ablaufs einer Aussetzung…
…Einkommensteuerbescheid 1995 zugrunde liegende Bescheid gem. § 188 BAO vom 25.01.2005 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlt und dieser somit keine normative Kraft entfalten konnte. Es handelt sich um einen Nichtbescheid (VwGH 29.9.1997, 93/170042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stellt…
…des § 79 BAO. Wierde eine an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung oder ein Urteil an eine rechtsunfähige Person gerichtet, so sei nach herrschender Judikatur des VwGH zB 17.12.2002, 2002/17/0273 dieser behördlichen (verwaltungsgerichtlichen) Erledigung jede Rechtsqualität abzusprechen. So sei zwar ein angefochtener Bescheid…
…von Spenden im Ausmaß von € 200,00 und des Kirchenbeitrages führte zu einem Einkommen von € ***2*** und einer Einkommensteuer von € 6.218,00. Letztgenanntem Betrag wurde die bisher vorgeschriebene Einkommensteuer von € 8.867,00 (laut Bescheid vom 29.04.2024) gegenübergestellt…
…im Ausmaß von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages, das sind ATS 1,571.341.-- festgesetzt. Mit Anbringen vom 28.Jänner 1999 hat die Berufungswerberin gegen diesen SZ-Bescheid berufen und dabei im wesentlichen ausgeführt, dass die O2EundVGmbH aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.9.1998…
…69 am 1.Februar 2007. Damit ist die objektive Voraussetzung für den SZ-Anfall eingetreten. Zum vorgebrachten formellen Argument des Berufungswerbers, dass es sich beim angefochtenen Bescheid um keinen wirksamen Bescheid handle, ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14.12.2006, Zl. 2005/14…
…2.2007 durch Überweisung abgedeckt. Damit sind die objektiven Voraussetzungen für den SZ-Anfall eingetreten. Zum vorgebrachten formellen Argument des Berufungswerbers, dass es sich beim angefochtenen Bescheid um keinen wirksamen Bescheid handle, ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14.12.2006, Zl. 2005/14…
…durch den Richter Mag. Vn.Nn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. März 2024 betreffend Nachsicht gemäß § 206 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…das äußerlich der Form eines abgabenbehördlichen Bescheides entspricht, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies ist jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und kommt einer denkunmöglichen…
…das äußerlich der Form eines abgabenbehördlichen Bescheides entspricht, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies ist jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und kommt einer denkunmöglichen…
…Adr***, vertreten durch 1A Steuerberatungs GmbH, Innsbrucker Straße 75a Tür B3, 6130 Schwaz, über die Beschwerde vom 10. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages vom 14. Februar 2025, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Dezember 2021 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages, St.-Nr. ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
…I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die festgesetzten Abgaben und deren Bemessungsgrundlagen sind am Ende der Entscheidungsgründe dargestellt und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…sei bereits am 2.11.2023 erfolgt. Als Steuerpflichtiger könne man darauf vertrauen, dass bei Bezahlung vor der angegebenen Fälligkeit keine Säumnis vorliege, weshalb die Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt werde. Gleichzeitig werde ein Antrag auf Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gem. § 217 Abs 7 BAO gestellt…
…***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 21.7.2025 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 25.6.2025 (Strafkontonummer ***BF1StNr1***) zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird gem § 161 Abs 1 FinStrG als unbegründet abgewiesen. II…