…den in den Rechtsvorschriften dieser Mitgliedstaaten für die Gewährung von Familienleistungen vorgesehenen Zahlungsfristen die Zahlungen bis zum Ende des laufenden Monats fort." Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes liegt im Monat November 2012 mit Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses in Österreich kein Anwendungsfall der Änderung der Rechtsvorschriften während eines…
…2013 den Rechtsvorschriften Österreichs. In diesem Fall, nämlich wenn sich zwischen den Mitgliedstaaten während eines Kalendermonates die Rechtsvorschriften und damit die Zuständigkeit für die Gewährung von Familienleitungen ändern, bestimmt Art. 59 der DVO 987/2009, dass der Mitgliedstaat, der zu Beginn des Monates zuständig war…
…der Familienleistungen auch für die Monate Dezember 2015, Juli 2016, September 2016 und Dezember 2016, also auch für jene Monate zuständig ist, in denen der Bf seine Beschäftigung in Österreich erst während des Monates begonnen hat und somit zum Monatsersten nicht in Österreich beschäftigt war. …
…in Österreich gleichzuhalten." § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a und c EStG 1988 lauten: "3.a) Einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ab dem Jahr 2000 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich…
…3*** In Österreich wohnhaft ist und auch seine Tätigkeit hier ausübt. Es gibt keine Leistungen aus Deutschland. Wie oben angeführt übermitteln wir den Dienstvertrag und die Kindergartenbestätigungen. Beigeschlossen war ein Long Term Personnel Work Contract des ***10*** ***11*** ***12*** of the ***24***, USA, Beschäftigungsbeginn 31…
…Rückforderungsbescheid erging daher zu Recht. Da der Bf. jedoch in Österreich beschäftigt ist, hat er den Anspruch auf Auszahlung des Unterschiedsbetrages zwischen der österreichischen Familienbeihilfe und den polnischen Familienleistungen. Aus den obigen Ausführungen ist ersichtlich, dass die Rückforderung zu Recht erfolgt ist und die im…
…jeden Monats der Leistungserbringung eine Abrechnung der vom Auftragnehmer geleisteten Tätigkeit und erfolgt die Auszahlung des Entgelts auf Grundlage dieser Abrechnung. ... Der Auftragnehmer hat für die Versteuerung des erhaltenen Entgelts höchstpersönlich Vorsorge zu treffen. Der Auftragnehmer erklärt, dass er auf Grund des Wohnsitzes in Österreich…
…auf Mai grundsätzlich das Ende des nächsten Monats für den Vormonat. Die weiteren Auszahlungen erfolgten am 5.10., am 29.10., 30.11. und am 15.12. ohne Rechnungslegung lediglich über die Kassa. Unter Zugrundelegung des Auszahlungsrhythmus für die Monate, in denen Rechnungen vorhanden sind…
…Wohnsitzwechsel nach Österreich sei berufsbedingt erfolgt. Aus der vorgelegten Zulassungsbescheinigung der Stadt G/D gehe hervor, dass die Bw erst seit 13. April 2007 - und nicht bereits zum 27. Jänner 2007 - Zulassungsbesitzerin des Fahrzeuges mit dem deutschen Kennzeichen X11 gewesen sei. Die Angaben in der…
…Die Westansicht des Planes (Frontansicht) würde eine Türe in der Mitte und links und rechts jeweils ein Fenster zeigen. Lohnvorauszahlung: Der Fachbereich würde schreiben, dass eine Lohnvorauszahlung in Höhe mehrerer Monatsbezüge, ohne schriftlichen Dienstvertrag und Auszahlung drei Monate vor Beschäftigungsbeginn nicht als fremdüblich einzustufen wäre…
…97/14/0012, RS-3) Eine Lohnvorauszahlung in Höhe mehrerer Monatsbezüge, die ohne schriftlichen Dienstvertrag und drei Monate vor Beschäftigungsbeginn ausbezahlt wird, wäre nicht als fremdüblich einzustufen. Die Gestaltung des Dienstverhältnisses wäre weder im Hinblick auf die Höhe der Lohnzahlungen, noch hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten fremdüblich…
…erzeugt haben. Die Berufungswerberin hat die - von ihrem Geschäftsführer selbst eingestandenen und somit unbestrittenen - geldwerten Vorteile (kostenlose Beistellung von Kost und Unterkunft) nicht in ein Lohnkonto aufgenommen und keiner Besteuerung unterzogen. Weiters blieb die Berufungswerberin während des gesamten Verwaltungsverfahrens vor den Finanzbehörden jegliche Nachweise schuldig…
…während er seit seinem Beschäftigungsbeginn in der Schweiz im August 2001 nur über einen befristeten Arbeitsvertrag und zunächst auch nur über eine auf ein Jahr befristete Kurzaufenthaltsbewilligung für den Kanton V verfügt hat (vgl. dazu die diesbezügliche Kurzaufenthaltsbewilligung und die Ausführungen des Berufungswerbers im Schreiben…
…Verwandten untergebracht, was auch honoriert wurde - siehe Schreiben des Notars aus Kosovo und Überweisungen von meiner Frau an ihren Cousin, die auch ins Deutsche übersetzt wurden. Anspruch auf Familienbeihilfe hat ein Elternteil, der sich in Österreich aufhält, während der zweite Elternteil darauf verzichtet. Die Mutter…
…für zumindest sechs Monate - nicht entgegen. Obwohl seine Gattin und die Kinder ihn nach Österreich begleitet hätten, sei die ganze Familie seit seines Beschäftigungsbeginnes in Österreich regelmäßig in Ungarn zur Betreuung des Wohnsitzes in Budapest gewesen und hätte dort zumindest zweimal monatlich die Freizeit verbracht…
…auch ehrlich eingestanden wurde, bewohnte er sein Haus in Polen, ***Ort1Polen***, ***AdressePolen*** von 2012 (= Beschäftigungsbeginn in Österreich) bis 2019 (= beschwerdegegenständlicher Zeitraum) allein. Seine im Jahr 2019 bereits 22-jährige Tochter lebte bei ihrer Mutter, der geschiedenen Ehegattin des Bf's, in ***Ort2Polen***, Polen…
…Schubladen erzeugt haben. Der Berufungswerber hat die - von ihm selbst eingestandenen und somit unbestrittenen - geldwerten Vorteile (kostenlose Beistellung von Kost und Unterkunft) nicht in ein Lohnkonto aufgenommen und keiner Besteuerung unterzogen. Weiters blieb der Berufungswerber während des gesamten Verwaltungsverfahrens vor den Finanzbehörden jegliche Nachweise schuldig…
…indische Staatsbürgerin. Die Familie wohnt in Österreich in einem gemeinsamen Haushalt. Anlässlich des Beschäftigungsbeginns von E B bei der IIASA in Laxenburg zogen A und E B von Deutschland nach Österreich zu. Seit 1.12.2014 ist die Bf mit 11 Stunden pro Woche mit…
…ca. € 250,-- monatlich. Sende Ihnen in der Beilage handschriftliche Zahlungsbestätigungen von R. S., da ich ihr das Geld meistens bar gegeben habe, wenn sie in Österreich war. ..." Beigelegt war ein Beschluss über die Scheidung der Ehe im Einvernehmen der R. S. und des H…
…in M. lediglich eine Postadresse unterhält und während tageweiser Aufenthalt etwa alle 2 Monate in Münchner Hotels nächtigt. Ich halte daher meinen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe aufrecht." Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest: Die Bw. wohnt mit der Tochter in Österreich…