Dazu kommt, dass die aktuellen Angaben zur Erkrankung äußerst widersprüchlich sind: Am 28. März 2012 wurde von der Gattin des Berufungswerber argumentiert, die Fristeinhaltung sei ihrem Gatten wegen Erkrankung nicht möglich. Im Fax vom 10. April 2012 brachte dessen Sohn vor, der langjährige Hausarzt Hausarzt…
Uneinbringlichkeit gesprochen werden. Erst die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder die Minderung des Entgelts auf Grund eines Gerichtsurteils oder Vergleiches usw. stellen echte Fälle von Uneinbringlichkeit dar. Im Zweifel ist ein Nachweis der Uneinbringlichkeiteiner Forderung abzuverlangen (§ 16 (3) Z 1 UStG 1994). Unbestritten ist, dass mit…
Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Aufgrund dieser Bindung ist der Zinsenbescheid aber nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Stammabgabenbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als…
zugerechneten Beträge wurden nicht vorgebracht und ergeben sich diese aus den Überweisungen auf das Konto der Berufungswerberin (bis Mai 1999 ATS 6000,-- ab Juni 1999 ATS 8000,--). Die Schätzungsgrundlagen bzw. die zugerechneten Beträge ergeben sich daher schlüssig und nachvollziehbar. d) Betriebsausgabenpauschale Bei der Berechnung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vertreten durch FAV, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Nach Auffassung des Bw. sind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Hackl & Co SteuerberatungsgesmbH, gegen den/die Bescheid/e des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Zurückweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung von selbstberechneten Abgaben entschieden: Der Berufung wird…
Art. 201 Abs. 3 ZK entstanden ist. Hinsichtlich des Kreises des Zollschuldners ist nach der besagten Norm allerdings zu differenzieren zwischen einerseits Unterabsatz 1 (Zollschuldnerschaft des direkt oder indirekt Vertretenen) und anderseits Unterabsatz 2 (Zollschuldnerschaft jener Person, die die für die Abgaben der Zollanmeldung erforderlichen…
KaB, Mitarbeiter der F in B, wird als Zeuge zum Inhalt seiner Mitteilung vom 8. Jänner 2010 (AS 26 bis AS 29) zu befragen sein, vor allem dahingehend, es sei in der erste Maihälfte an die Bfin fast jeden Tag geliefert und seien Lieferungen von…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Gruber Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes St.Johann (jetzt: St.Johann Tamsweg Zell am See) betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 1997 bis 2000 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2004 sowie Einkommensteuer 2004, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, in B, vertreten durch Wechselberger-Mayrlechner & Partner GmbH, 5020 Salzburg, Hüttenbergstraße 2, vom 27. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vom 10. Mai 2010 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als…
2. der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigungen sind für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Abs. 2. Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges kann unterbleiben, wenn ein dritter…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch die Intercons Revisions, TH u. BeratungsgmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 9. März 1999 betreffend die Festsetzung eines Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Martin Weiser, gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See vom 11. Mai 1998 betreffend Überweisung zur Einziehung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 10. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 9. November 2012 betreffend Zurückweisung der Berufungen vom 29. Oktober 2012 gegen die Haftungsbescheide für die Jahre 2005 bis 2010 hinsichtlich Lohnsteuer und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch PWB Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH, 2345 Brunn am Gebirge, Wolfholzg. 1, vom 2. November 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22 vom 6. Oktober 2005 hinsichtlich Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. NN., vom 26. November 2012 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 30 Gebührengesetz 1957 (GebG) des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. November 2012, Erfassungsnummer zzz, (Gebührenschuldner: J.) entschieden: Die Berufung wird…
von mindestens 100.000 S bis 120.000 S seien aber weder als Aktivierung noch als Zehntelabsetzung angesetzt worden. Diese in der Überschussrechnung noch nicht aufscheinenden Kosten, sollten mit dem Antrag in der Berufung geltend gemacht werden, wobei der beantragte Betrag von 40.000 S…
Die von der Behörde insbesondere in ihrer Beilage zur Berufungsvorlage aufgearbeiteten Sachverhaltsfacetten fanden allesamt Deckung einerseits in den zur Vorlage gebrachten Urkunden (Korrespondenzschreiben der Rechtsvertreter, Schuldschein vom 9.10.1997, Mehr-Weniger-Rechnung, Darstellung der "Mittelherkunft-Mittelaufteilung-Abrechnung", udgl.), andererseits in den Aussagen des Zeugen…
Ein zu Unrecht ausgezahlter Mehrkindzuschlag ist zurückzufordern. Zu Rückforderungen kommt es insbesondere wenn rückwirkend festgestellt wird, dass das Familieneinkommen den Grenzbetrag für die Gewährung des Mehrkindzuschlages überschritten hat. Im gegenständlichen Streitjahr betrug die gemeinsame Einkommensgrenze der Bw. und ihres Ehegatten 63.793,11 €; das…