…betreffend Zurückweisung einer Berufung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…an: Die Zurückweisung erfolgte, weil die Beschwerdefrist gemäß § 245 Bundesabgabenordnung bereits am 30.08.2018 abgelaufen ist. Gem. § 245 (1) BAO beträt die Beschwerdefrist einen Monat. Der strittige Bescheid wurde Ihnen am 30.07.2018 durch Hinterlegung zugestellt. Gem. § 17 (3) Zustellgesetz gelten hinterlegte Sendungen…
…II. Instanz. Gegen diesen Bescheid brachte die Bw fristgerecht eine Berufung ein und bekämpfte den angefochtenen Bescheid sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Die Berufung wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung abgewiesen und mit Zustellnachweis (Rsa-Kuvert - eigenhändig) zugestellt…
…Mail übermittelte Berufung sei auch nicht in Form einer Zurückweisung abzusprechen, weshalb lediglich ein informatives Schreiben ohne Bescheidcharakter am 8. Juni 2011 versendet worden sei. Erst am 9. Juni 2011 sei schriftlich das Rechtsmittel der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 eingebracht worden, dessen Zustellung am…
…Mail übermittelte Berufung sei auch nicht in Form einer Zurückweisung abzusprechen, weshalb lediglich ein informatives Schreiben ohne Bescheidcharakter am 8. Juni 2011 versendet worden sei. Erst am 9. Juni 2011 sei schriftlich das Rechtsmittel der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 eingebracht worden, dessen Zustellung am…
…keine Parteistellung. Gegen diese Zurückweisung wurde fristgerecht Berufung eingebracht unter Hinweis auf den von der Behörde selbst verursachten Irrtum über die rechtmäßige Zustellung von Bescheiden. Zur weiteren Erläuterung erlaube ich mir auf die Ausführungen im Rahmen der Berufung gegen die Zurückweisungsbescheide vom 7. Mai 2004…
…welcher mittels Berufung vom 17.4.1997 bekämpft wurde. Das für die Einkommensteuererhebung des Bw. zuständige Finanzamt erließ am 25.11.1997 einen Einkommensteuerbescheid für 1989 welcher unstrittig noch im Jahr 1997 - ein Monat nach Zustellung - in formelle Rechtskraft erwuchs. In der gegen die den…
…welcher mittels Berufung vom 17.4.1997 bekämpft wurde. Das für die Einkommensteuererhebung des Bw. zuständige Finanzamt erließ am 23.6.1997 einen Einkommensteuerbescheid für 1989, und welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach Zustellung in formelle Rechtskraft erwuchs. In der gegen die…
…welcher mittels Berufung vom 17.4.1997 bekämpft wurde. Das für die Einkommensteuererhebung des verstorbenen Gatten der Bw. zuständige Finanzamt erließ am 22.4.1998 einen Einkommensteuerbescheid für 1989 welcher unstrittig noch im Jahr 1998 - ein Monat nach Zustellung - in formelle Rechtskraft erwuchs. In der…
…welcher mittels Berufung vom 17.4.1997 bekämpft wurde. Das für die Einkommensteuererhebung der Bw. zuständige Finanzamt erließ am 24.4.1997 einen Einkommensteuerbescheid für 1989, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach Zustellung in formelle Rechtskraft erwuchs. In der gegen die den…
…welcher mittels Berufung bekämpft wurde. Von diesem neuen Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung der Bw zuständige Finanzamt am 10. Juni 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 (ein Monat nach Zustellung) in Rechtskraft erwuchs. In der gegen die…
…oder nicht fristgerecht eingebracht wurde (lit. b). Aus der Wortfolge "hat durch Bescheid zurückzuweisen" ergibt sich, dass im Falle der Unzulässigkeit oder Verspätung einer Berufung ein Zurückweisungsbescheid zwingend zu erlassen ist. Dabei handelt es sich um eine Formalerledigung und keine Berufungsentscheidung. Wird eine Berufung trotz…
…welcher mittels Berufung vom 17. April 1997 bekämpft wurde. Von diesem Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung des Bf. zuständige FA am 29. April 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 1989, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach Zustellung in formelle Rechtskraft erwuchs…
…erstmalige Festsetzung der „Beitragspflicht“ mit Bescheid vom 2.2.2009, GZ. Zahl, sein (bzw. mit dem darauffolgenden Erkenntnis des UFS Salzburg vom 14.7.2010, Zl. ZRV/OO88-Z3K/09, mit dem das Verfahren abgeschlossen wurde). Die darin festgeschriebene Zahlungsaufforderung binnen eines Monats ab Zustellung…
…welcher mittels Berufung vom 17.4.1997 bekämpft wurde. Das für die Einkommensteuererhebung des verstorbenen Gatten der Bw. zuständige Finanzamt erließ am 26.1.1998 einen Einkommensteuerbescheid für 1989 welcher unstrittig noch im Jahr 1998 - ein Monat nach Zustellung - in formelle Rechtskraft erwuchs. In der…
…einem Rechtsanwalt eingebrachte Berufung wurde vom Finanzamt zurückgewiesen. Die Zurückweisung erfolgte, weil die Berufungsfrist bereits abgelaufen war. Das Finanzamt führt dazu begründend zusammenfassend im Zurückweisungsbescheid und der Berufungsvorentscheidung Folgendes aus: Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beginne die Berufungsfrist ein Monat ab Zustellung des Bescheides bzw…
…Weihnachten". Mit gegenständlich bekämpftem Bescheid vom 29. Jänner 2008, StrNr, hat das Finanzamt diese Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO zurückgewiesen und ausgeführt, "die Berufungsfrist beträgt ein Monat nach Zustellung des Steuerbescheides". In der gegen den Zurückweisungsbescheid rechtzeitig erhobenen Berufung wird vorgebracht: Der…
…Ein Monat hätte nach allgemein gesichterten Bestimmungen 30 bzw. 31 Tage. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Juli 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Dazu wurde ausgeführt, dass der Zurücknahmebescheid am 23. Februar 2010 beim Postamt YZ hinterlegt worden wäre, wobei vom Zustellorgan als…
…Zustellung ist auch dann gültig, wenn die im Abs. 2 oder die im § 21 Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde. 2.1.3 § 245 Abs. 1, 3 und 4 BAO idF BGBL Nr. 681/1984 Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Enthält ein Bescheid…
…welcher mittels Berufung bekämpft wurde. Von diesem neuen Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung des Bw. zuständige Finanzamt am 23. April 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach Zustellung in Rechtskraft erwuchs. In der gegen die…