…Oktober 2007 eine Berufung gegen die Festsetzung von Pfändungsgebühren 1994 (Buchungstag 26. Juli 1994) mit S 10.800,00 ein und führte dazu aus, dass der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung und keine Angabe über Rechtsmittelfristen enthalten habe, womit die Frist zur Einbringung einer Berufung nicht zu…
…November 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder…
…Dezember 2007 eine Berufung gegen die Festsetzung von Pfändungsgebühren 1994 (Buchungstag 1. Juni 1994) mit S 5.862,00 ein und führte dazu aus, dass der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung und keine Angabe über Rechtsmittelfristen enthalten habe, womit die Frist zur Einbringung einer Berufung nicht zu…
…November 2007 eine Berufung gegen die Festsetzung von Einhebungsgebühren 1991 (Buchungstag 11. April 1991) mit S 3.471,00 ein und führte dazu aus, dass der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung und keine Angabe über Rechtsmittelfristen enthalten habe, womit die Frist zur Einbringung einer Berufung nicht zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F., vom 22. März 2004, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 5. März 2004, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. …
…das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet (Berechnung in ATS). 2. Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 1995 wird als unbegründet agbewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin hat gegen die Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates RV/0205-F/02 vom 23. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1994…
…Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 15. Mai 2007 betreffend Zurückweisung von Vorlageanträgen für die Kalenderjahre 1994 und 1995 entschieden: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe In einem mit der Berufungswerberin (In Folge: Bw.) und dem Finanzamt…
…49057/3/2000, dem Bf. als Abgabenschuldner zur Zahlung vorgeschrieben wurden. Gegen den bezeichneten Kostenbescheid vom 12. Juni 2001 wandte sich die Berufung vom 25. Juni 2001, welche mit Einwendungen gegen den Abgabenanspruch begründet wurde. Der Bf. sei auf Grund der Einwirkungen eines Autounfalls…
…gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Stadt Wels vom 13.12.2005 wurde dem Ansuchen von Frau ***1***, Frau…
…279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Aktenlage und Parteienvorbringen 1. Mit Bescheid der Stadt Wels vom 13.12.2005 wurde dem Ansuchen von Frau **…
…April 2004 mit der Überschrift " Einkommensteuerbescheid 1992 Berufungsvorentscheidung gem. § 276 BAO" wurde die "Berufung vom 15. 6.1999 gegen den Bescheid vom 26.4.1999" als unbegründet abgewiesen. Hiezu wird bemerkt: Eine Berufung vom 15. Juni 1999 im Zusammenhang mit dem Einkommensteuerbescheid 1992 hat es…
…0250-VI/5/2009). Aus dem Wesen einer Pauschalgebühr heraus ist daher eine Anrechnung der schon früher entrichteten Gebühren für im Verfahren vorgelegte Dokumente daher nicht möglich. Der Beschwerde gegen den Gebührenbescheid vom 27.05.2013 war daher teilweise Folge zu geben und lediglich die…
…Ergebnis dar, das somit im gegenständlichen Verfahren nicht zu berücksichtigen war. Aus den dargelegten Gründen war daher für das Jahr 2001 eine Umsatzsteuerberichtigung in Höhe von 122.113,54 S anzuerkennen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 3 Berechnungsblätter Wien, am 20. Juli 2005
…Kilometersatz: € 0,356 dies ergibt einen Betrag von € 59,10 Gegen diesen Kostenbescheid richtete sich die Berufung vom 22. Juli 2005. Die Bf. brachte vor, aus der Begründung des Bescheides gehe hervor, dass sich die Höhe der Reisekosten nach dem tatsächlichen Kostenanfall richtet…
…für die Steuer Sicherheit leisten müssen, was nicht geschehen war. Zur Entstehung der Steuerschuld: § 41 Abs. 1 Mineralölsteuergesetz 1995 (MinStG): Wird Mineralöl aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen, entsteht die Steuerschuld dadurch, dass der Bezieher 1. das Mineralöl im Steuergebiet in…
…für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Der vom Amt der Tiroler Landesregierung vorgeschriebene Kostenbeitrag betrifft die Aufwendungen für den Besuch (intensiv) der Crea-Reha Werkstätten D, die vom C GmbH (vormals: B) betrieben werden. Aus dem Internetauftritt zu C Innsbruck…
…37235/3/2000, dem Bf. als Abgabenschuldner zur Zahlung vorgeschrieben wurden. Gegen den bezeichneten Kostenbescheid vom 12. Juni 2001 wandte sich die Berufung vom 25. Juni 2001, welche mit Einwendungen gegen den Abgabenanspruch begründet wurde. Der Bf. sei auf Grund der Einwirkungen eines Autounfalls…
…Jahr 2000 wurden die auf das 3. Quartal entfallenden Kapitalerträge aus der steuerlichen Bemessungsgrundlage ausgeschieden, sodass diese nicht mehr mit 430.577 S, sondern mit 202.791 S in Ansatz zu bringen war. Anspruchszinsen Der Berufungswerber beantragte gleichzeitig mit einer ersatzlosen Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 1994…
…nachvollziehbar. d) Betriebsausgabenpauschale Bei der Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. der Betriebsausgabenpauschale wurde seitens der Abgabenbehörde offenbar irrtümlich 10 % statt 12 % berücksichtigt. Nach den obigen Ausführungen ergeben sich demnach folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb: | | 1999 | 2000 | Überweisungen | 86.000,00…
…in Höhe von S 85.421,68 waren Betriebsausgaben in Höhe von S 45.197,48 zu berücksichtigen. Die aus dem Titel des Verdienstentganges im Jahr 1997 anzusetzenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb betragen daher S 40.224,20. Beilage: 4 Berechnungsblätter Wien, am 28. März 2007