…vor allem dann nicht, wenn in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Schenkungsvorgang eine Verlagerung des Hauptwohnsitzes des Geschenkgebers eintritt. Denn die Übertragung von Kapitalvermögen wird in den internationalen Steuerverträgen nicht der Besteuerungskompetenz des Belegenheitstaates zugewiesen. Droht in diesem Bereich eine Doppelbesteuerung mit Deutschland, dann wird eine…
…sicherzustellen, dass der Belegenheitsstaat im Fall der Zwischenschaltung von Kapitalgesellschaften nicht das Recht verlieren soll, Veräußerungsgewinne zu besteuern, die aus Wertzuwächsen im unbeweglichen Vermögen dieses Staates herrühren; diese Besteuerung im Belegenheitsstaat soll nicht dadurch umgangen werden können, dass das unbewegliche Vermögen nicht direkt von einer…
…Steuerrecht zu beantworten sein, da das Doppelbesteuerungsabkommen selbst keine für beide Staaten bindende Definition des Begriffes "unbewegliches Vermögen" enthält, sondern in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Recht des Belegenheitsstaates verweist. Hinweise zur steuerrechtlichen Qualifikation ergeben sich noch aus den EStR 1984 Abschnitt 55 Abs. 14…
…6 OECD-MA darstellen. Dies führt zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht für den Belegenheitsstaat. Österreich als Ansässigkeitsstaat des Fonds müsste - abhängig vom jeweiligen Methodenartikel - diese Einkünfte entweder befreien oder die darauf angefallene Steuer anrechnen. Einkünfte aus der Bewirtschaftung inländischer Immobilien fallen mangels Grenzüberschreitung nicht unter Artikel…
…OECD-MA anwendbar, wenn die Anteile mehr als 50% ihres Wertes aus den zugrundeliegenden Immobilieninvestitionen beziehen. Daher erhält der Belegenheitsstaat der Grundstücke ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen. Ist jedoch ein Fonds im Besitz von Großinvestoren bspw. als Personengesellschaft oder Trust organisiert, so ist Art…
…i.V. mit Art. 23 Abs. 2 lit. b des DBA-Ö/Frankreich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen im Belegenheitsstaat der Tochtergesellschaft (Quellenstaat) sowie - unter Anrechnungsverpflichtung der Steuer des Quellenstaates - der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Durch Art. 13 Abs. 3 lit. b des…
…12/2024, im Fall einer doppelten Nichtbesteuerung bei der Veräußerung von Immobilien in Deutschland anzuwenden ist. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland steht das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zu. Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland sieht vor…
…Betriebes ist. Maßgeblich ist die Belegenheit der bewirtschafteten Grundstücke im Inland. Der Ort der Geschäftsleitung ist unmaßgeblich. Rz 7912: Auf Abkommensebene gelten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft als Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen und werden dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen (Art. 6 OECD-Musterabkommen bzw. Art…
…Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen, da sie unter Art. 6 OECD-MA fallen und daher nur im Belegenheitsstaat steuerpflichtig sind (vgl…
…13 Abs. 2 DBA-Deutschland dem Immobilieninvestor die Möglichkeit genommen werden, durch die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die Besteuerung im Belegenheitsstaat zu vermeiden. Gerade diese Zielsetzung spricht für die Einbeziehung von Substanzgenussrechten in den Begriff der "Anteile", ist doch die Beteiligung am Liquidationserlös und damit in…
…Einschränkungen des Besteuerungsrechts durch DBA oder Maßnahmen gemäß § 48 BAO Rechnung getragen. Rz 395: Hält der Fonds Immobilien im Ausland, ist das jeweilige DBA mit dem Belegenheitsstaat zu berücksichtigen. Im Fall der Anwendbarkeit der Befreiungsmethode ist der Jahresgewinn gemäß § 14 ImmoInvFG um die Gewinne bzw…
…mehr als 50% ihres Wertes aus Immobilienvermögen beziehen, können die Substanzgewinne gemäß der Art. 13 Abs. 4 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung im Belegenheitsstaat der Immobilien besteuert werden. Der Ansässigkeitsstaat des Anteilinhabers hat die Gewinne zu befreien oder die Steuer anzurechnen. Ist jedoch Art. 13 Abs…
…eine Art. 13 Abs. 1 OECD-MA entsprechende Regelung enthalten, weisen das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus der Veräußerung dieses Vermögens dem Belegenheitsstaat (Österreich) zu. Rz 67: Außerbetriebliche Einkünfte beschränkt steuerpflichtiger Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 sind nur mehr relevant, wenn…
…von S 1,518.624,24) in Abzug zu bringen. Weiters dürfe der Progressionsvorbehalt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur von der Schweiz als Wohnsitzstaat und nicht auch von Österreich als Belegenheitsstaat (Quellenstaat) geltend gemacht werden. Über die Berufung wurde erwogen: Abzug der Verbindlichkeiten: Nach § 6 Abs…
… 99a EStG 1988 erfüllen, sind von der beschränkten Steuerpflicht ausgenommen. Rz 7981: Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (zB Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken) werden dem Art. 6 OECD-Musterabkommen folgend im Belegenheitsstaat besteuert, und zwar auch dann, wenn es sich um Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen…
…Ist das anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen dem Art. 13 OECD-Musterabkommen nachgebildet, erfolgt die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen im Belegenheitsstaat. Einkünfte aus der Veräußerung von beweglichem Vermögen wirdwerden hingegen dem Ansässigkeitsstaat des Einkünfteempfängers zur Besteuerung zugeteilt, ausgenommen es handelt sich um Vermögen…
…lit. a bis d an ausländischen Zielunternehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass im Ansässigkeitsstaat bzw. im Belegenheitsstaat des Zielunternehmens nachweislich ein Marktversagen vorliegt; darüber hinaus ist eine Einbeziehung ausländischer Zielunternehmen vor unionsrechtlichem Hintergrund nicht erforderlich. Bei internationalen Schachtelbeteiligungen iSd § 10 Abs. 2 KStG 1988 ist …
…Dabei ist maßgeblich, welchem Staat das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven des Vermögens und des Firmenwerts nach der Umwandlung zukommt (zB Ansässigkeitsstaat des Rechtsnachfolgers oder Belegenheitsstaat der Betriebsstätte, der das Vermögen nach der Umwandlung zuzuordnen ist). Wird dagegen durch die Umwandlung das Besteuerungsrecht hinsichtlich der…
…folgendes festzuhalten: Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, insbesondere aus Vermietung und Verpachtung von Liegenschaftsvermögen, dürfen in dem Staat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt ("Belegenheitsstaat", vgl. Art 6 DBA GB). Wiederum gilt die Methode der Anrechnung von jenen Steuerbeträgen, die im ausländischen Staat im Zusammenhang…
…im Belegenheitsstaat führen kann (vgl. Kanduth-Kristen, taxlex 2017, 263 [265, rSp], mVa Zugmaier/Streit, Anmerkung zu EuGH 26.10.2010, C-97/09, Schmelz, DStR 2010, 2190 f, die darauf hinweisen, dass die Frage, ob die Vermietung einer Immobilie zur Ansässigkeit im Belegenheitsstaat führen…