…welche Normadressat des Durchführungsverbotes sei. (3) § 122 Abs 7 und 8 WKG verstoße gleich in zweifacher Hinsicht gegen das Beihilfenverbot, einerseits durch die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammern und andererseits durch Begünstigung bestimmter Wirtschaftszweige. (4) Wirtschaftliche Tätigkeiten: Im Sinne der Rspr des EuGH seien…
…Art. 88 Abs 3 Satz 3 EG tätig werden. § 122 Abs 7 und 8 WKG verstoße zweifach gegen das Beihilfeverbot. Die Mitglieder der Wirtschaftskammer finanzierten grenzüberschreitende Tätigkeiten der Wirtschaftskammer (zB das Wifi), wobei ein Wettbewerb zu anderen Anbietern bestünde und der Markt beeinträchtigt sei. Zudem…
3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…
…Art 25 AGVO zu verabschieden, es liege eine Ermessensüberschreitung vor. § 2 EnAbgVergG verstoße idF BBG 2011 gegen das Beihilfeverbot des Art 107 AEUV ff und zwar dahingehend, dass der in Art 108 Abs 3 AEUV vorgeschriebenen Anmeldeverpflichtung nicht nachgekommen worden sei. Österreich hätte die Beihilfe…
…Art 25 AGVO zu verabschieden, es liege eine Ermessensüberschreitung vor. § 2 EnAbgVergG verstoße idF BBG 2011 gegen das Beihilfeverbot des Art 107 AEUV ff und zwar dahingehend, dass der in Art 108 Abs 3 AEUV vorgeschriebenen Anmeldeverpflichtung nicht nachgekommen worden sei. Österreich hätte die Beihilfe…
…Art 25 AGVO zu verabschieden, es liege eine Ermessensüberschreitung vor. § 2 EnAbgVergG verstoße idF BBG 2011 gegen das Beihilfeverbot des Art 107 AEUV ff und zwar dahingehend, dass der in Art 108 Abs 3 AEUV vorgeschriebenen Anmeldeverpflichtung nicht nachgekommen worden sei. Österreich hätte die Beihilfe…
Ad Punkt 1.1.1: Die Feststellungen betreffend die betrieblichen Tätigkeiten der jeweiligen Einheiten gründen sich - ebenso wie Feststellungen betreffend die Ausübung der gewerberechtlichen Geschäftsführung - auf die im Gewerbeinformationssystem Austria abrufbaren Informationen. Die Feststellungen betreffend die Namen der von den jeweiligen Einheiten betriebenen Lokale gründen…
…bereits in Schwierigkeiten befanden" jeweils ausdrücklich auf Artikel 2 Nummer 18 AGVO. Von diesem Beihilfeverbot sieht der Befristete Rahmen wiederum unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für "kleine und Kleinstunternehmen [...] im Sinne des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" vor (zB Abschnitt 3.1. Nr 22 lit ca…
…bereits in Schwierigkeiten befanden" jeweils ausdrücklich auf Artikel 2 Nummer 18 AGVO. Von diesem Beihilfeverbot sieht der Befristete Rahmen wiederum unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für "kleine und Kleinstunternehmen [...] im Sinne des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" vor (zB Abschnitt 3.1. Nr 22 lit ca…
…bereits in Schwierigkeiten befanden" jeweils ausdrücklich auf Artikel 2 Nummer 18 AGVO. Von diesem Beihilfeverbot sieht der Befristete Rahmen wiederum unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für "kleine und Kleinstunternehmen [...] im Sinne des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" vor (zB Abschnitt 3.1. Nr 22 lit ca…
…bereits in Schwierigkeiten befanden" jeweils ausdrücklich auf Artikel 2 Nummer 18 AGVO. Von diesem Beihilfeverbot sieht der Befristete Rahmen wiederum unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für "kleine und Kleinstunternehmen [...] im Sinne des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung" vor (zB Abschnitt 3.1. Nr 22 lit ca…
…einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung zur Frage des Verstoßes des § 57 Abs 1 GSpG gegen die Dienstleistungsfreiheit und das Beihilfenverbot dar und ging auf das Erkenntnis des VwGH vom 19.10.2017, Ro 2015/16/0024 sowie den Beschluss vom 21.01.2019…
…oder eine niedrigere Besteuerung) anderer Unternehmer stelle eine staatliche Beihilfe dar, der Zahlung der Abgabe entziehen. Ein Abgabenschuldner könnte sich nur dann ausnahmsweise auf der Grundlage des Beihilfenverbotes seiner Zahlungspflicht entziehen, wenn eine Regelung vorläge, nach welcher der Abgabenertrag unmittelbar einer Verwendung zugeführt werden müsste…
…dar." Sodann ergänzte die Bf. ihre Ausführungen zum Sachverhalt im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit und das Beihilfenverbot auf Grundlage dieser neuen Entscheidungen auszugsweise wie folgt: "3.1.1 Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit … Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit ist eröffnet, da die Dienstleistungen der Beschwerdeführerin in ihrem…
…der 2. Satz von § 12 Abs 2 Z 2a UStG unangewendet zu lassen. Fazit: Die in Rede stehende Vorsteuerabzugsregelung betreffend ZEV stelle eine verbotene Beihilfe im Sinne des Unionsrechts dar. Eine Ausnahme vom Beihilfenverbot, welche auf die betroffene Regelung anwendbar wäre, sei nicht ersichtlich. Als…
…nationalen Behörde erfolgen, welche Normadressat des Durchführungsverbotes sei. § 122 Abs. 7 und 8 WKG verstoße gleich in zweifacher Hinsicht gegen das Beihilfenverbot, nämlich durch die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammern und durch die Begünstigung bestimmter Wirtschaftszweige. Aus den Mitgliedsbeiträgen nach § 122 Abs. 7 und…
…nationalen Behörde erfolgen, welche Normadressat des Durchführungsverbotes sei. § 122 Abs. 7 und 8 WKG verstoße gleich in zweifacher Hinsicht gegen das Beihilfenverbot, durch die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammern und durch die Begünstigung bestimmter Wirtschaftszweige. Aus den Mitgliedsbeiträgen nach § 122 Abs. 7 und 8…
…nationalen Behörde erfolgen, welche Normadressat des Durchführungsverbotes sei. § 122 Abs. 7 und 8 WKG verstoße gleich in zweifacher Hinsicht gegen das Beihilfenverbot, durch die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammern und durch die Begünstigung bestimmter Wirtschaftszweige. Aus den Mitgliedsbeiträgen nach § 122 Abs. 7 und 8…
…nationalen Behörde erfolgen, welche Normadressat des Durchführungsverbotes sei. § 122 Abs. 7 und 8 WKG verstoße gleich in zweifacher Hinsicht gegen das Beihilfenverbot, durch die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammern und durch die Begünstigung bestimmter Wirtschaftszweige. Aus den Mitgliedsbeiträgen nach § 122 Abs. 7 und 8…
…nationalen Behörde erfolgen, welche Normadressat des Durchführungsverbotes sei. § 122 Abs. 7 und 8 WKG verstoße gleich in zweifacher Hinsicht gegen das Beihilfenverbot, durch die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammern und durch die Begünstigung bestimmter Wirtschaftszweige. Aus den Mitgliedsbeiträgen nach § 122 Abs. 7 und 8…