…grundsätzlich bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Möglichkeit der Beigabe eines Verteidigers gegeben. Das Finanzamt hat den Antrag des Bf jedoch mit Bescheid vom 23. Oktober 2003, ohne dass auf die weiteren materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 77 Abs. 3 FinStrG eingegangen wurde, zurückgewiesen, weil nach der…
…gegenüber nicht erklärt habe, ergangene, eine Geldstrafe von € 1.500,00 und eine Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen, sowie einen Kostenersatz von € 150,00 aussprechende Strafverfügung iSd § 143 FinStrG, gemäß § 145 FinStrG, bei der bezeichneten Finanzstrafbehörde einen Antrag auf Beigabe eines (unentgeltlichen) Verteidigers nach…
…ersichtlich, bislang Verfahrenshilfe in Verwaltungsstrafsachen betreffend Vergehen nach dem Wiener Parkometergesetz 2006 nicht zuerkannt. Im vorliegenden Fall ist freilich die Beigebung eines Verteidigers geboten, weil es sich bei der strittigen Tatfrage nicht um solche einfacher Natur handelt. Der ASt wird nicht die Verkürzung der Parkometerabgabe…
…maßgebend. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes geht aus der Erklärung der ASt vom 18. September 2014 eindeutig hervor, dass sie mit ihrer Eingabe vom 31. August 2014 nicht die Absicht verfolgte, eine Beschwerde zu erheben, sondern lediglich einen Antrag auf Beigabe eines Verteidigers zu stellen, um…
…der Bescheid kann bis zur abschließenden Entscheidung nicht vollstreckt werden. Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Magistratsabteilung 67, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85 einzubringen. Falls Sie innerhalb der Beschwerdefrist die Beigebung einer Verteidigerin/ eines Verteidigers beantragen…
…werden. Da die Beigebung eines Verteidigers im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht erforderlich ist, braucht auch nicht mehr geprüft zu werden, ob der Beschuldigte außerstande ist, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung des für ihn zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes…
…Rechtsfragen höchstgerichtlich geklärt Die grundsätzlichen Rechtsfragen in Zusammenhang mit § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 sind seit langem höchstgerichtlich geklärt. Weitere Gründe einer möglichen Rechtswidrigkeit Gründe, aus denen das Straferkenntnis bekämpft werden kann, darzulegen bereitet keine besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art. Beistellung eines Verteidigers nicht geboten…
…werden. Da die Beigebung eines Verteidigers im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht erforderlich ist, braucht auch nicht mehr geprüft zu werden, ob der Beschuldigte außerstande ist, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung des für ihn zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes…
…werden. Da die Beigebung eines Verteidigers im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht erforderlich ist, braucht auch nicht mehr geprüft zu werden, ob der Beschuldigte außerstande ist, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung des für ihn zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes…
…werden. Da die Beigebung eines Verteidigers im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht erforderlich ist, braucht auch nicht mehr geprüft zu werden, ob der Beschuldigte außerstande ist, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung des für ihn zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhaltes…
…einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, dessen Kosten er nicht zu tragen hat. Gemäß § 77 Abs. 7 FinStrG ist die Beigabe eines Verteidigers zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 3 nicht mehr gegeben sind oder wenn sich herausstellt, dass die seinerzeit angenommenen Voraussetzungen nicht gegeben…
…nicht. Auch sind die Rechtsfolgen des dem Antragsteller zur Last gelegten rechtswidrigen Handelns durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt. Wie die zuvor wiedergegebenen Beschwerdeausführungen und auch der übrige aktenkundige Inhalt der Eingaben des Antragstellers zeigen, ist dieser zudem in der Lage, auch ohne Beigabe eines Verteidigers…
…nicht. Auch sind die Rechtsfolgen des dem Bf. zur Last gelegten rechtswidrigen Handelns durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt. Wie die zuvor wiedergegebenen Beschwerdeausführungen und auch der übrigen aktenkundige Inhalt der Eingaben des Antragstellers zeigen, ist dieser zudem in der Lage, auch ohne Beigabe eines Verteidigers…
…ständige Judikatur noch nicht geklärte Rechtsfragen gewährt wird (ErlRV 1352 BlgNR 25. GP, 18). Nach VfGH 26.6.2020, G 302/2019, ist die Bestimmung verfassungskonform wie folgt auszulegen: "Die Wendung ,dass zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen' erfordert und erlaubt eine Prüfung…
…ständige Judikatur noch nicht geklärte Rechtsfragen gewährt wird (ErlRV 1352 BlgNR 25. GP, 18). Nach VfGH 26.6.2020, G 302/2019, ist die Bestimmung verfassungskonform wie folgt auszulegen: "Die Wendung ,dass zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen' erfordert und erlaubt eine Prüfung…
…einer Bestrafung wegen Verletzung der Auskunftspflicht dem Grunde nach in Frage stellte, und zu dessen Formulierung ein Rechtsanwalt zweckmäßig sein kann, wäre nach der zitierten Rechtsprechung voraussichtlich wenig erfolgversprechend. Die Beigebung eines Verteidigers hierfür läge nicht im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung. Verlangen nach Lenkerauskunft bei…
…etwa die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe, zu berücksichtigen sind. Nach den vorstehenden Ausführungen steht somit fest, dass der Antragsteller die vom Verwaltungsgerichtshof festgelegten Voraussetzungen für die Beigebung eines Verteidigers nicht erfüllt. Es erübrigt sich daher eine Überprüfung, ob der Antragsteller außer Stande ist…
…nicht. Auch sind die Rechtsfolgen des dem Bf. zur Last gelegten rechtswidrigen Handelns durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt. Wie die zuvor wiedergegebenen Beschwerdeausführungen und auch der übrige aktenkundige Inhalt der Eingaben des Antragstellers zeigen, ist dieser zudem in der Lage, auch ohne Beigabe eines Verteidigers…
…nicht. Auch sind die Rechtsfolgen des dem Bf. zur Last gelegten rechtswidrigen Handelns durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt. Wie die zuvor wiedergegebenen Beschwerdeausführungen und auch der übrige aktenkundige Inhalt der Eingaben des Antragstellers zeigen, ist dieser zudem in der Lage, auch ohne Beigabe eines Verteidigers…
…Beigabe eines Verteidigers gemäß § 77 Abs. 3 FinStrG als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass abgesehen davon, dass es noch gar nicht feststehe, ob es auf Grund der (gegen den Einleitungsbescheid der Finanzstrafbehörde) seitens CP (ebenfalls) erhobenen Beschwerde überhaupt zu einer…