…die fehlerhafte Berechnung der Lohnsteuer tatsächlich auf einen Irrtum oder ein Versehen des Lohnverrechners zurückzuführen sei. Damit erweist sich die Verantwortung des Berufungswerbers in der Berufung des Rechtsvertreters vom 2.5.2006 als glaubwürdig. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den…
…Meldungen) worden. Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten der GmbH vermag den Geschäftsführer nämlich nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkomme. Der Vertreter habe den Wirtschaftstreuhänder nämlich zumindest in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen…
…dem Geschäftsführer an der Pflichtverletzung auch ein Verschulden in Form eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns oder Unterlassens anzulasten ist. Da § 9 BAO keine bestimmte Schuldform fordert, genügt für die Haftungsinanspruchnahme leichte Fahrlässigkeit. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Vertreter (z…
…ergibt sich dies aus der Aktenlage, nach der auf Grund der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Meldung der Lohnabgaben im Haftungszeitraum auf eine Geschäftstätigkeit - möglicherweise in eingeschränktem Umfang - geschlossen werden kann. Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Bw. nicht zu exkulpieren…
…Vorschriften vertraut zu machen und sich im Zweifel bei der Behörde oder einem befugten Parteienvertreter zu erkundigen. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Lohnverrechnungsbüros mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Vertreter (z.B. den Geschäftsführer einer GmbH) nicht von vornherein von seinen Pflichten entbinden…
…97/14/0080). Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders oder Steuerberaters mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten der GmbH vermag den Geschäftsführer nämlich nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt. Der Vertreter hat den Wirtschaftstreuhänder nämlich zumindest in solchen Abständen zu überwachen…
…2009/00255-001 über die Tatsache, dass Mag.C kein Wirtschaftstreuhänder gewesen ist, in Kenntnis war und er diesen Umstand, wollte er dies zu seiner Entlastung vorbringen, jederzeit vor Abschluss des Verfahrens vorbringen hätte können. Eine nachträglich neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 165 Abs…
…die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders befreie den Vertreter nicht von seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten. 1.6. Im Vorlageantrag vom 6. 6. 2006 wurde (zusammengefasst) ausgeführt, dass ab dem 22. 3. 2001 A.E. Geschäftsführer der GmbH gewesen sei. Bei einem Geschäftsführerwechsel treffe den Nachfolger eine…
…die Glückspielbescheide mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 16.06.2020, RV/5100603/2018 der Masseverwalter für die Primärschuldnerin zuständig war. Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag die beschwerdeführende Partei nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht…
…einem Auswahlverschulden wohl nicht die Rede sein können. Auch werde bei einem geprüften Berufsvertreter in der Regel Überwachungsverschulden gar nicht in Frage kommen. Das Ausmaß der Kontroll- und Überwachungspflichten dürfe auch nicht überspannt werden, weil dies letztlich dazu führen würde, dass die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders…
…mich als Wirtschaftstreuhänder mit der Durchführung der Due-Diligence-Analyse beauftragt. Damit stellt sich die Frage der standesrechtlicher Vorbehaltsaufgaben nicht mehr. Zudem legten die Auftraggeber auch deshalb Wert auf die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders, weil Wirtschaftstreuhänder im Gegensatz zu Unternehmensberatern gesetzlich zum Abschluss einer Vermögenschaden—haftpflichtversicherung…
…abgabenrechtlichen Pflichten vor. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten entbindet den Geschäftsführer jedoch nicht von der Informationspflicht und Überwachungspflicht (VwGH 16.12.1999, 97/15/0051). Es trifft nicht zu, dass der Geschäftsführer wegen der Betrauung eines Steuerberaters mit den steuerlichen Aufgaben…
…keine Überwachungspflichten getroffen, weil die abgabenrechtlichen Verpflichtungen von der steuerlichen Vertretung immer korrekt erfüllt worden seien. Nach der Rechtsprechung des VwGH entbindet die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten den Geschäftsführer nicht von der Informations- und Überwachungspflicht (VwGH 16.12.1999, 97/15…
…nicht anzulasten ist. Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders oder Buchhalters mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Vertreter dann nicht zu entschuldigen, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt und verabsäumt, im Detail darzulegen, welcher konkrete Sachverhalt dem Wirtschaftstreuhänder (Buchhalter) mitgeteilt worden ist…
…2000/ 14/0106, VwGH 28.01.2007, 2007/15/0164). Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Vertreter (z.B Geschäftsführer der GmbH) nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt. Der Vertreter hat beauftragte Personen…
…Geschäftsführer an der Pflichtverletzung auch ein Verschulden in Form eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns oder Unterlassens anzulasten ist. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Lohnverrechnungsbüros mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Vertreter (z.B. den Geschäftsführer einer GmbH) nicht von vornherein von seinen Pflichten…
…nicht verborgen bleiben (VwGH 19.11.1998, 98/15/0159). Ganz allgemein sei in diesem Zusammenhang auch noch erwähnt, dass die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten, den Geschaftsführer nicht von der Informations- und Überwachungspflicht entbindet (VwGH 16.12.1999, 97/15/0051)." …
…BAO. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen, wenn der Vertreter der Primärschuldnerin die Entrichtung der Abgaben auf Grund eines Rechtsirrtums unterlassen hat und ihm ein solcher Rechtsirrtum ausnahmsweise nicht vorzuwerfen wäre (VwGH 24.02.2004, 99/14/0278). Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders oder einer Buchhaltungskraft mit…
…die es ausschließen, dass ihm die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten verborgen bleibt (VwGH 28.11.2007, 2007/15/0164). Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Vertreter nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt (Ritz, BAO6, …
…der Wirtschaftstreuhänder versichert, Überrechnungen zu Gunsten der Primärschuldnerin vorzunehmen. Dem ist entgegenzuhalten, dass auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten der Primärschuldnerin den Geschäftsführer nicht zu exkulpieren vermag, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt. Der Vertreter hat den Wirtschaftstreuhänder…