Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der D.Ch.S.A.GmbH, vom 27. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 31. März 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…bindend wie etwa die zollrechtliche Tarifierung als Lastkraftwagen. Nicht der Verwendungszweck im Einzelfall ist entscheidend, sondern der Zweck, dem das Fahrzeug nach seiner typischen Beschaffenheit und Bauart von vornherein und allgemein zu dienen bestimmt ist. Personenkraftwagen im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 lit…
…Nicht der Verwendungszweck im Einzelfall sei entscheidend, sondern der Zweck, dem das Fahrzeug nach seiner typischen Beschaffenheit und Bauart von Vornherein und allgemein zu dienen bestimmt sei (wobei der Betriebsprüfer auf UStR 2000, Rz 1932, verwies). Zur amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens wird im Betriebsprüfungsbericht Folgendes…
…Vorhaltsschreiben vom 09.01.2017 forderte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin zum Nachweis auf, dass für das Mietobjekt in der gegebenen Bauart und Ausstattung in vergleichbarer Gediegenheit und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) ein funktionierender Mietenmarkt vorliege. Weiters verlangte die belangte Behörde auch eine "vereinfachte" Prognoserechnung. …
…Abgrenzung der Fahrzeugarten die wirtschaftliche Zweckbestimmung und nicht der Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend; maßgeblich ist der Zweck, dem das Fahrzeug nach seiner typischen Beschaffenheit und Bauart von vornherein und allgemein zu dienen bestimmt ist. Entscheidend ist ua. das typische Erscheinungsbild eines Fahrzeuges anhand seiner charakteristischen…
…öffentlichem Verkehr mit Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen oder mehr, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Kraftfahrzeuge sind nach der Rechtsprechung des VwGH durch technisch freigemachte Energie angetriebene, nicht an Gleise gebundene Fahrzeuge…
…umgebautes Fahrzeug handelt. Bei dem gegenständlichen Fahrzeug handelt es sich nicht um einen Streuwagen, sondern um einen seiner Bauart entsprechenden als Lastkraftwagen einzureihenden Pickup. Bei der Befestigung des Streuaufsatzes auf der Ladefläche mittels Schrauben handelt es sich nicht um einen Umbau des Fahrzeuges, zumal der…
…2013/15/0256, auch erstmalig ausgesprochen hat - ohne solche abstrakte Renditeberechnung festzustellen, ob es für das von der Körperschaft errichtete Mietobjekt in der gegebenen Bauart und Ausstattung einen funktionierenden Mietenmarkt gibt, sodass ein wirtschaftlich agierender, (nur) am Mietertrag interessierter Investor Objekte vergleichbarerer Gediegenheit und Exklusivität…
…da das Fahrzeug nicht mehr produziert werde. Die Bauartgeschwindigkeit betrage 134 km/h und eine Klimaanlage wäre vorhanden gewesen. Bezüglich der vorgehaltenen Argumentation betreffend der Nichtanerkennung eines H1 als LKW in der Entscheidung des UFS mit der GZ RV/0942-L/07 wiederholte die Bw…
…Raum befindet sich im Erdgeschoß des Wohnhauses des Bw; er ist sowohl vom Inneren des Hauses zugänglich als auch von außen - über eine nur von innen zu öffnende Türe nach Bauart einer Terassentüre - zugänglich (vgl Beilagen zur Berufungsschrift, ESt-Akt Bl 49f/1999: Fotos und…
… 2 Abs. 1 Z 5 KFG ein Kraftwagen (Z 3), der nach Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer dem Lenkerplatz für nicht mehr als acht Personen Plätze aufweist. Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber des § 12 Abs…
…Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es sei auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus…
…Jänner 1999, 98/14/0041) Ob sich ein Gebäude nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, hängt - nach dem Gesamtbild der Verhältnisse - vor allem von seiner Bauart, Größe und Ausstattung ab. Auf die Größe (Nutzfläche) allein kommt…
Personenkraftwagen Rz 531: Für die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ist nicht die Bauart oder äußere Erscheinungsform eines Kraftfahrzeuges maßgebend, sondern ausschließlich die überwiegende betriebliche Nutzung. Die Frage der Beurteilung des Fahrzeuges als "Fiskal-LKW" hat damit nichts zu tun (VwGH 6.4.1988, 84/13/0124…
Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…
…das dafür konstruiert und gebaut ist, von einem eigenen Antrieb, auf mindestens vier Rädern und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h bewegt zu werden. Daraus ergibt sich, dass bereits bei Lieferung eines unvollständigen Kraftfahrzeuges der Klasse N1 an einen Endkunden die…
1.1.2. Linienfahrzeuge (1) Als Linienfahrzeuge gelten a)Omnibusse, b)Omnibusanhänger und c)Gelenkkraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
1.4. Omnibusse Als Omnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
…Bewertung zwingend voranzustellenden Erhebungen/Feststellungen der erforderlichen Daten nicht zu entnehmen. Für eine Gebäudebewertung nach dem Sachwertverfahren notwendige Angaben über Bauart und -zustand des Buschenschankgebäudes (und des allenfalls mitveräußerten Inventars) fehlen sowohl für den Erwerbs- als auch für den Veräußerungszeitpunkt. Ebenso fehlen Informationen zum Grundstück…