…Bescheid vom 9. Oktober 2024 ist gegenüber dem Beschwerdeführer (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) im Zusammenhang mit der Pfändung einer Geldforderung eine Pfändungsgebühr in Höhe von EUR 206,94 sowie ein Barauslagenersatz in Höhe von EUR 12,50 festgesetzt worden. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2024…
…bei dem der Bw. jedoch nicht angetroffen wurde. Die Festsetzung der Pfändungsgebühr und des Barauslagenersatzes ist somit zu Recht erfolgt. Einwendungen, die sich gegen den Abgabenanspruch oder gegen die Höhe der Abgabe richten, sind im Veranlagungsverfahren mit Berufung gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen (vgl…
…Antrag gemäß § 214 Abs. 5 BAO entsprochen wurde, hat auf die Kosten des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO (Pfändungs-, Versteigerungsgebühren und Barauslagenersätze) keinen Einfluss. Rz 738: Wurde einem Antrag gemäß § 214 Abs. 5 BAO stattgegeben, so bedeutet dies, dass für die hievon betroffenen Abgaben, soweit sie…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F-AG in W vom 4. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 7. Oktober 2005 über die "Abweisung eines Anbringens vom 11. August 2005 eingebracht am 11. August 2005 betreffend Auskunftsersuchen Fa…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6***, vormals ***7*** ***8***, ***9***, vom 20. September 2017 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich, 7001 Eisenstadt…
14.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge Rz 4852m: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sieht ergänzend zu § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte vor, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67…
Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Lisa Fries in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30. Juni…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Romuald Kopf als Senatsvorsitzender und die weiteren Senatsmitglieder Dr.in Gerhild Fellner, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterDr.R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Oktober 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer XXX/XXXX zu Recht erkannt: I…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2007 wird festgesetzt mit 7.019,42 €. Die Bemessungsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dipl.-Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 11.3.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 13.2.2019, mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin N.U.., in der Beschwerdesache A, über die Beschwerde vom 23.12.2005 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA B, betreffend Einkommensteuer 2222 (ArbeitnehmerInnenveranlagung) zu Recht erkannt: 1.) Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
… 78 AbgEO, und (3) über die Beschwerden vom 1. August 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 7. Juli 2023, betreffend zwei Barauslagenersätze gemäß § 26 AbgEO, Steuernummer N-1, zu Recht erkannt: I. Den Beschwerden zu Punkt (1) bis (3) wird gemäß § 279 BAO…
…| 9.500,10 | | Pfändungsgebühr | 7.077,04 | 68 % von 8.069,36 = 32 % von 8.069,36 = | 5.487,16 | 2.582,20 | Barauslagenersatz | 26,97 | | |  …