IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterMag. R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 11. Juli 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 22. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 8. Jänner 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, St.Nr. 12…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 18. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 21. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie in der Berufungsvorentscheidung datiert vom 24. Juni 2003…
…zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sei, sei die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Bücherkosten ohne einen konkreten inhaltlichen Bezug zur Tätigkeit als Schriftsteller/Journalist/ T. zu verneinen. In der Anlage zu dem zuvor genannten Bf.-Schreiben wurde…
…die Ferienmesse 2013/ "Cook & Look"/"Vienna Autoshow" nicht nur für Angehörige der Bf.-Berufsgruppe, sondern von allgemeinem Interesse gewesen war, versagt hat. | Bücherkosten 168,12 € (inkl. 28,02 € USt) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 20 EStG 1988 wird durch die Literatur…
Zu den Worten „weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden." wies der Bf. auf die Unterschiedlichkeit der Werbung und journalistischer Recherche hin und bestritt die…
Mit Schreiben vom 23.Mai 2016 bezeichnete der Bf. die Behauptung, dass "die verschiedenen Empfangsbereiche der Mobiltelefonanbieter für einen sowohl privaten, als auch beruflich veranlaßten Nutzungsbedarf des Bf. an den Mobiltelefonen gesprochen haben", als inhaltsleer, bestätigte, das Telefonieren mit Mobiltelefonen teils privat, teils beruflich nie…
Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag. Manuela Fischer und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Robert Posch, Karl Stubenvoll und Dr. Wolfgang Baumann in der Beschwerdesache X, y, über die Beschwerde vom 1. August 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 30. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels, vertreten durch FA, vom 30. November 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch SCHWAB & PARTNER Steuerberater GmbH, Stachegasse 18/5/4, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AW, Adr., vertreten durch Mag. Waltraud Putz, Wirtschaftstreuhänder, Gaissau 317, 5421 Krispl, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, jeweils vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Beamter, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck ,Standort Vöcklabruck, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | | Bemessungsgrundlage |…
Das BWL-Studium führe der Bf. weiter, weil er beabsichtige das erlernte Wissen in einem Buch zu veröffentlichen. Darüber hinaus wurden Nachweise über das Absolvieren von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von drei Semesterwochenstunden vorgelegt. Mit 08.03.2018 ergingen die Einkommensteuererstbescheide für die Jahre 2014 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Regina Vogt in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 19. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 17. April 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Barbara Wisiak in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 04.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 04.04.2018, betreffend Einkommensteuer…
5.9.10 Fachliteratur Rz 353: Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht, sind als Werbungskosten absetzbar (zB Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache A, Adr, StNr über die Beschwerde vom 7.1.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 10.12.2009, betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Beschwerdesache ***Bf 1***, ***Bf1 Adr.***, vertreten durch ***V Bf 1*** über die Beschwerde vom 16. Juni 2016 gegen den Bescheid des [...] vom 16. Mai 2017 betreffend Einkommensteuer 2015 zu…
wird der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall geprüft werden müssen, wobei eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden ist (vgl. VwGH 28.2.1995, 91/14/0231). Diese Betrachtung darf nicht dazu führen, dass Wirtschaftsgüter ohne Ermittlungsverfahren als Privatvermögen behandelt werden (VwGH 17.9.1990, 90/14/0087). Auch…