Artikel 3 Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen 1. Die Zollbehörden tragen dafür Sorge, dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK Zollentscheidungssystems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen verfügbar sind, um die…
Artikel 18 Mittel zum Austausch von Informationen für die zentrale Zollabwicklung 1. Bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des UZK Systems zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr (CCI) bzw. des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU arbeiten die an einer Bewilligung für die…
Anhang 71-05 Standardisierter Austausch von Informationen (INF) Abschnitt A Der standardisierte Informationsaustausch (INF) zwischen Zollbehörden ist noch nicht Pflicht, aber die Überwachungszollstelle muss die einschlägigen INF-Datenelemente in dem elektronischen System für den INF verfügbar machen. Die Überwachungszollstelle muss nach Artikel 181 Absatz 1…
Artikel 13 Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten (1) Die Zollbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten können insbesondere im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zur Ermittlung und Abwehr von Risiken Informationen austauschen, die nach den zollrechtlichen Vorschriften nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Dieser Austausch kann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung…
Artikel 233 Austauschproduktionsmittel (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Austauschproduktionsmittel gewährt, die einem Kunden vom Lieferanten oder Ausbesserer bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Der Antragsteller und der Inhaber…
Anlage C2 Merkblatt zur Verwendung von Versandanmeldungen durch den Austausch von EDI-Standard-Nachrichten (EDI-Versandanmeldung) Titel I Allgemeines Die EDI-Versandanmeldung beruht auf den gemäß den Anlagen C1 und D1 in die verschiedenen Felder des Einheitspapiers einzutragenden Angaben, die gegebenenfalls durch Codes ergänzt oder…
…aus Waschbeton hätten diese Voraussetzungen bei weitem nicht erfüllt, obwohl die Platten noch in einwandfreiem Zustand gewesen seien. Auf Grund der großen Gehbehinderung seiner Gattin sei ein Austausch der Platten unbedingt erforderlich gewesen um die Sturzgefahr erheblich zu senken; speziell beim schräg abfallenden Hauseingang bzw…
…für den Tausch der Bodenplatten nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden. Daran vermag auch das Vorbringen des Bf. im Vorlageantrag, dass der Austausch der Platten nicht unter dem Aspekt einer Wertsteigerung des Einfamilienhauses erfolgt sei, sondern ausschließlich zur Mobilitätsteigerung seiner gehbehinderten Gattin, nichts zu ändern…
…Z 4 VStG eingestellt ist, hat die Bf. mit ihrem Beschwerdebegehren einen Austausch des Einstellungsgrundes beantragt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht das Rechtsschutzinteresse bei einer Bescheidbeschwerde im objektiven Interesse des Beschwerdeführers an der Beseitigung des angefochtenen, ihn beschwerenden Verwaltungsaktes. Dieses Interesse wird daher immer…
…Einrichtungsgegenständen nicht näher beschrieben (zB Alter der Einrichtungsgegenstände etc.). Die auf Liegenschaftszubehör (wie zB Kücheneinrichtung) entfallende Gegenleistung ist jedenfalls nicht aus der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer auszuscheiden. Zentraler Inhalt der gegenständlichen Vereinbarung ist der Austausch des Hälfteanteiles an jener Liegenschaft, auf der sich die Ehewohnung befand…
…vom Lagefinanzamt unter den GZ 123 und 456 bewertet wurden. Damit handelt es sich bei dem gegenständlichen Realteilungsvertrag grunderwerbsteuerrechtlich aber nicht mehr um eine Sachteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile und kann eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 nicht mehr zum Tragen kommen (vgl…
…vom Lagefinanzamt unter den GZ 123 und 456 bewertet wurden. Damit handelt es sich bei dem gegenständlichen Realteilungsvertrag grunderwerbsteuerrechtlich aber nicht mehr um eine Sachteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile und kann eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 nicht mehr zum Tragen kommen (vgl…
…vom Lagefinanzamt unter den GZ 123 und 456 bewertet wurden. Damit handelt es sich bei dem gegenständlichen Realteilungsvertrag grunderwerbsteuerrechtlich aber nicht mehr um eine Sachteilung, sondern um einen Austausch einzelner Vermögensbestandteile und kann eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 nicht mehr zum Tragen kommen (vgl…
…des § 303 Abs. 1 BAO ins Treffen führt. Nach Ansicht des UFS erfolgt damit ein unzulässiger Austausch des Wiederaufnahmsgrunds im Berufungsverfahren. Der Bw verlässt damit die den Gegenstand des Berufungsverfahrens bildende Rechtssache. Damit fehlt der Berufung aber auch eine Begründung in der Rechtssache, was diese…
…Nur diese Grundstücke wurden unter einem Einheitswert-Aktenzeichen, nämlich EW-AZ 7a, bewertet. Nur für den Austausch innerhalb dieser wirtschaftlichen Einheit kann die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 2 GrEStG zum Zuge kommen. Die restlichen Grundstücke wurden jeweils unter einem eigenen Aktenzeichen bewertet. Für diese Grundstücke…
…Nur diese Grundstücke wurden unter einem Einheitswert-Aktenzeichen, nämlich EW-AZ 7a, bewertet. Nur für den Austausch innerhalb dieser wirtschaftlichen Einheit kann die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 2 GrEStG zum Zuge kommen. Die restlichen Grundstücke wurden jeweils unter einem eigenen Aktenzeichen bewertet. Für diese Grundstücke…
…Nur diese Grundstücke wurden unter einem Einheitswert-Aktenzeichen, nämlich EW-AZ 7a, bewertet. Nur für den Austausch innerhalb dieser wirtschaftlichen Einheit kann die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 2 GrEStG zum Zuge kommen. Die restlichen Grundstücke wurden jeweils unter einem eigenen Aktenzeichen bewertet. Für diese Grundstücke…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RW, Z, vertreten durch Grassner Lenz Thewanger & Partner, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Elisabethstr. 1, vom 3. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 4. April 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der IW, Z, vertreten durch Grassner Lenz Thewanger & Partner, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Elisabethstr. 1, vom 3. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 4. April 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…so dass sich ein Schwund von 550,15 lA ergeben hat. Davon wurden in der Folge 487,20 lA als "Differenz Austauschmenge" aus dem Jahre 2000 abgezogen, um zum Schwund des Jahres 2001 in der Größenordnung von 62,95 lA zu gelangen. Mit Bescheid vom…