…des Antrages mit der Begründung, die dem Antrag zugrunde liegende Berufung sei bereits erledigt und dem Hinweis, das Finanzamt nehme an, dass es sich bei den im Antrag erwähnten Berufungen um jene gegen den Sicherstellungsauftrag handle. Dagegen richtet sich die Berufung vom 14. Februar 2005…
…wenn trotz bereits erledigter Berufung gegen den Haftungsbescheid einer Berufung gegen die Abweisung eines zeitgerechten Aussetzungsantrages stattgegeben, und die Aussetzung der Einhebung bewilligt wird. Gemäß § 212a Abs. 5 BAO ist in diesem Fall aufgrund der bereits erfolgten Erledigung der Berufung gegen den Haftungsbescheid gleichzeitig auch…
…Aussetzungsantrag zugrunde liegenden Berufung eine Bewilligung der Aussetzung der Einhebung geboten sein könnte. Eine derartige Auslegung wäre aber nach Ritz, aaO., Rz. 12 zu § 212a, im Anwendungsbereich der BAO aus Rechtsschutzgründen nur dann geboten, wenn sich bei Bestätigung einer rechtswidrigen Abweisung eines Aussetzungsantrages durch Berufungs…
…die dem Antrag zugrunde liegende Berufung bereits erledigt worden sei, ab. Am 12. November 2003 beantragte der Bw., die Berufungen gegen die Gebührenbescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen, erhob Berufung gegen den Bescheid vom 31. Oktober 2003 betreffend die Abweisung des Aussetzungsantrages mit der Begründung…
…Antrag auf Aussetzung der Einhebung war, mit Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2008 erledigt. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist jedoch ein Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen, wenn er nach der Berufungserledigung betreffend den Grundlagenbescheid (hier: Haftungsbescheid) noch unerledigt ist (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0496).…
…Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, § 212a, Tz 12; Ott, ZGV 1987, H 5-6,36) bzw. kommt ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung eine Bewilligung der Aussetzung…
…Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, § 212a, Tz 12; Ott, ZGV 1987, H 5-6,36) bzw. kommt ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung eine Bewilligung der Aussetzung…
…Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, § 212a, Tz 12; Ott, ZGV 1987, H 5-6,36) bzw. kommt ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung eine Bewilligung der Aussetzung…
…Zusammenhang mit einem noch nicht erledigten Rechtsbehelf. Ein nach Ergehen der Berufungserledigung noch unerledigter Aussetzungsantrag ist jedenfalls als unbegründet abzuweisen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, § 212a, Tz 12; Ott, ZGV 1987, H 5-6,36) bzw. kommt ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung eine Bewilligung der Aussetzung…
…Partei die Stellung eines neuerlichen Aussetzungsantrages nicht ausgeschlossen, worüber mit erstinstanzlichen Bescheid abzusprechen wäre. Im gegenständlichem Fall wurde, anlässlich der Erhebung der Beschwerde, ein neuerlicher Aussetzungsantrag nicht gestellt. Es war, bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Erstantrag im Aussetzungsverfahren, über die Berufung gegen die…
…behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…
…behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…
…behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…
…behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld . Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine Bewilligung dieses Aussetzungsantrages nicht mehr in Betracht…
…diese Berufung als unbegründet abgewiesen, da sich die Zollbehörde bei der Erledigung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung an den im Zeitpunkt der Erledigung maßgebenden Umständen zu orientieren hätte, und die für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung maßgebende Berufung bereits mit abweisender Berufungsvorentscheidung erledigt…
…eine Bewilligung der Aussetzung der Einhebung von Aussetzungszinsen bei bereits erledigter Beschwerde gegen die Festsetzung der Aussetzungszinsen aus Rechtsschutzgründen nicht erforderlich. Eine solche Aussetzung erscheint auch wenig sinnvoll, hat doch das Finanzamt in weiterer Folge aufgrund der bereits mit Erkenntnis vom 14.4.2014 erfolgten…
…wenn trotz bereits erledigter Berufung gegen den Haftungsbescheid einer Berufung gegen die Abweisung eines zeitgerechten Aussetzungsantrages stattgegeben, und die Aussetzung der Einhebung bewilligt wird. Gemäß § 212a Abs. 5 BAO ist in diesem Fall aufgrund der bereits erfolgten Erledigung der Berufung gegen den Haftungsbescheid gleichzeitig auch…
…wenn trotz bereits erledigter Berufung gegen den Haftungsbescheid einer Berufung gegen die Abweisung eines zeitgerechten Aussetzungsantrages stattgegeben, und die Aussetzung der Einhebung bewilligt wird. Gemäß § 212a Abs. 5 BAO ist in diesem Fall aufgrund der bereits erfolgten Erledigung der Berufung gegen den Haftungsbescheid gleichzeitig auch…
…ist noch nicht erledigt, eine Beschwerde ist offen und ist damit die Anspruchsvoraussetzung beschwerdeverfangener Abgaben gegeben, so dass der UFS im Hinblick auf die begehrte Aussetzung grundsätzlich im Rechtszug in der Sache zu entscheiden hat. Bei der Aufhebung eines Bescheides durch Berufungsvorentscheidung handelt es sich…
…BAO mit der Begründung abgewiesen, dass über die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung bereits mit Berufungsvorentscheidung vom 19. April 2011 entschieden wurde und dass eine Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung der gegenständlichen Abgaben daher, weil eine unerledigte Berufung nicht mehr vorliege, nicht mehr in Betracht…