…In der Begründung wird ausgeführt, dass es sich bei der in Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO genannten Frist um eine Ausschlussfrist handelt, an welche bestimmte Rechtsfolgen, nämlich die Erhebung der Abgaben, geknüpft sind. Gegen die Berufungsvorentscheidung brachte die Bf mit Schreiben vom 3…
…fest, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, für die Gewährung von subventionsartigen Steuerbegünstigungen (Prämien) Ausschlussfristen (auch in der Form einer Bindung an die Abgabe der Steuererklärung) vorzusehen. In der Anwendung der gesetzlichen Bestimmung ist daher keine Verfassungswidrigkeit zu sehen. Da die Bw…
…Der allgemeine Selbstbehalt beträgt 400 Euro. 4.2.2.1.1 Frist Rz 244: Bei der Fünfjahresfrist für die Antragstellung handelt es sich um eine im Energieabgabenvergütungsgesetz geregelte Ausschlussfrist. Sie ist daher nicht nach den Bestimmungen der BAO verlängerbar und unterliegt auch keiner sonstigen Fristenregelung (…
…EU-weit durch die Richtlinien vorgegeben und publik gemacht. Die Anleitung zum Vergütungsantrag erhalte den ausdrücklichen Hinweis auf die Ausschlussfrist und die Notwendigkeit der Vorlage der Originalbelege. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes könnten vorgegebene Fristen nicht durch unvollständige Anträge unterlaufen werden (VwGH 25. April 2002…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen I über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10.04.2014 gegen den Bescheid der MA 67 der Stadt Wien…
…sind im Original dem Erstattungsantrag beizufügen" wird der zeitliche Rahmen zur Vorlage der Originalrechnungen dahingehend festgelegt, als die Vorlage der Originalrechnungen innerhalb der Ausschlussfrist zur Vorlage des Antragsformulars zu geschehen hat, um noch als rechtzeitige Vorlage zu gelten. Bei dieser Verpflichtung handelt es sich aber…
…sehen. Die Verordnung bestimmt klar und unmissverständlich, dass die Anträge spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu stellen sind. Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine nicht verlängerbare - EU-weit einzuhaltende - Ausschlussfrist (vgl. BFH, Urteil vom 23.10.2003, V R 48/01…
…sehen. Die Verordnung bestimmt klar und unmissverständlich, dass die Anträge spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu stellen sind. Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine nicht verlängerbare - EU-weit einzuhaltende - Ausschlussfrist (vgl. BFH, Urteil vom 23.10.2003, V R 48/01…
…sehen. Die Verordnung bestimmt klar und unmissverständlich, dass die Anträge spätestens bis 30. Juni des Folgejahres zu stellen sind. Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine nicht verlängerbare - EU-weit einzuhaltende - Ausschlussfrist (vgl. BFH, Urteil vom 23.10.2003, V R 48/01…
…41 Abs. 2 EStG 1988 ("Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften") kann der Antrag auf Veranlagung innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden (ab Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung beantragt wird). Diese Fünfjahresfristen zur Antragstellung stellen Ausschlussfristen (Fallfristen, Präklusivfristen) dar, bei…
…siehe Ritz, BAO3, § 108 Tz 2). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden: Bei der Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um eine Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, § 108 Tz 3). Da die…
…Rz. 29 bis 36) lässt sich die in Österreich zum Teil praktizierte Vorgangsweise der Finanzverwaltung und des UFS, wonach es als zulässig erachtet wurde, die Originalbelege in bestimmten Fällen auch noch nach der Ausschlussfrist des 30. Juni des Folgejahres vorzulegen, um die Vorsteuererstattung zu erhalten…
…FLAG werden die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. § 10 Abs. 3 FLAG normiert somit eine (nicht verlängerbare) Ausschlussfrist; wird die Frist versäumt, steht kein Anspruch mehr zu (vgl…
…jedoch keine Verjährungsfrist. Eine Unterbrechung, Verlängerung oder Hemmung dieser Frist ist ausgeschlossen. Rz 1955: Bei der Frist gemäß § 241 Abs. 3 BAO handelt es sich um eine Ausschlussfrist (VwGH 14.1.1991, 90/15/0070). 22.17. Kleinbeträge (§§ 242 und 242a BAO) Rz 1956: Die…
…Rz. 29 bis 36) lässt sich die in Österreich zum Teil praktizierte Vorgangsweise der Finanzverwaltung und des UFS, wonach es als zulässig erachtet wurde, die Originalbelege in bestimmten Fällen auch noch nach der Ausschlussfrist des 30. Juni des Folgejahres vorzulegen, um zur Vorsteuererstattung zu gelangen…
…Rz. 29 bis 36) lässt sich die in Österreich zum Teil praktizierte Vorgangsweise der Finanzverwaltung und des UFS, wonach es als zulässig erachtet wurde, die Originalbelege in bestimmten Fällen auch noch nach der Ausschlussfrist des 30. Juni des Folgejahres vorzulegen, um zur Vorsteuererstattung zu gelangen…
…Tatsache, dass diese Nachweise erst im Jahr 2003 vorgelegt werden konnten erhebt sich nunmehr die Frage, ob die in Artikel 379 ZK-DVO genannte Dreimonatsfrist als Ausschlussfrist zu werten ist, deren fruchtloses Verstreichen zwingend zu einer Nichtanerkennung allfällig verspätet vorgelegter Alternativnachweise führt. Dazu wird bemerkt…
…dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, für die Gewährung von subventionsartigen Steuerbegünstigungen (Prämien) Ausschlussfristen (auch in der Form einer Bindung an die Abgabe der Steuererklärung) vorzusehen. In der Anwendung der im gegenständlichen Fall geltenden gesetzlichen Bestimmung ist somit keine Verfassungswidrigkeit zu erkennen…
…dass gemäß § 10 Abs. 3 FLAG die Familienbeihilfe lediglich für 5 Jahre zurück beantragt werden könne, zumal es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handle. Der Kinderabsetzbetrag könne demnach lediglich bis einschließlich Februar 1997 zurück gewährt werden (Antragstellung im Februar 2002!) Der Bw. behielt sich in…
…aber unverändert geblieben seien. Im Rahmen der abweislichen Beschwerdevorentscheidung führte das Finanzamt aus, es sich handle sich um eine nicht verlängerbare Fallfrist, die eine Ausschlussfrist sei. Eine rechtzeitige Antragstellung setze voraus, dass der Antrag ordnungsgemäß dem Portal übermittelt werde und die Einbringung eines mangelhaften Antrages…