10.3 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz (§ 26 Z 2 EStG 1988) Rz 691: Durchlaufende Gelder liegen vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geldbetrag überlässt, damit der Arbeitnehmer diesen für den Arbeitgeber ausgibt. Der Arbeitnehmer handelt hiebei im Auftrag und für Rechnung des Arbeitgebers. Die Leistung…
…dass ihm sein Dienstgeber neben Taggeldern in Höhe von 1.208,14 € und Kilometergeldern von 1.003,60 € auch steuerfreie Auslagenersätze in Höhe von 831,24 € gezahlt habe. Das Finanzamt beurteilte die oben erwähnten Aufwendungen zur Gänze als einkommensteuerrechtlich nicht zu berücksichtigende…
…Arbeit. Nicht steuerbare Leistungen des Arbeitgebers sind im § 26 EStG 1988 geregelt (diese Leistungen unterliegen nicht der Einkommensteuer). Dazu zählen unter anderem Auslagenersätze (Beträge, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden) im Sinne des § 26 Z 2 EStG 1988 und Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen…
…vom 10.10.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.02.2026 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Beschwerdeführers durchgeführt. Daneben wurden die Kosten des Vollstreckungsverfahrens mit einem gesonderten Bescheid vom 23.4.2024 in Höhe von € 37,01 festgesetzt (Pfändungsgebühr in Höhe von € 24,51 sowie Auslagenersätze in Höhe von € 12,50). Die Pfändung am Bankkonto war erfolgreich; das…
…2012 betreffend Festsetzung von Auslagenersatz des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19. Oktober 2012 setzte das Finanzamt für die Amtshandlung vom 18. Oktober 2012 einen Auslagenersatz in Höhe € 150…
…unternommen. Für diese Amtshandlung wurden mit Bescheid vom 13.10.2010 eine Pfändungsgebühr in Höhe von 443,14 € (1 % von 44.314,45 €) und Auslagenersätze in Höhe von 1,10 € festgesetzt. In einer elektronisch via FinanzOnline übermittelten Eingabe vom 21.10.2010…
…Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/1/Top12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 26. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. Jänner 2026 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen gemäß § 26 AbgEO, Steuernummer ***BF1StNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß §…
…Bf_Adr***, über die Beschwerde vom 30. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Mai 2025 betreffend die Festsetzung von Pfändungsgebühren und Auslagenersätzen zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…die Beschwerde vom 24. Oktober 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Oktober 2025 betreffend Gebühren für die Amtshandlung vom 8. Oktober 2025 und die Auslagenersätze gemäß § 26 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2022 betreffend Pfändungsgebühr und Auslagenersätze, Steuernummer ***BFStNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Finanzamtes X, vertreten durch FAVertr, vom 1. April 2008 betreffend Gebühren und Auslagenersätze gemäß § 26 AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Nachdem das Finanzamt einem Ratenansuchen des Berufungswerbers (in der Folge mit Bw. abgekürzt) vom 30. April…
…Berufung erhoben. Im Hinblick auf die laufende Lohnpfändung - die letzte Pfändung habe im vorigen Monat (September 2005) in der Höhe von € 23,83 stattgefunden - sei die Ausstellung eines neuerlichen Vollstreckungsauftrages - verbunden mit der Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens - unnötig sowie unverständlich. Dass…
…25. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See vom 28. März 2003 betreffend Pfändungsgebühren und Auslagenersätze 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Zell am See vom 28. März 2003 wurden der Berufungswerberin (Bw) L gemäß …
…ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), sowie Beträge, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersätze) nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. 27 Sinn dieser Bestimmung ist es, aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit jene Beträge auszuscheiden, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält…
…ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), sowie Beträge, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersätze) nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. 27 Sinn dieser Bestimmung ist es, aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit jene Beträge auszuscheiden, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält…
…ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), sowie Beträge, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersätze) nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. 27 Sinn dieser Bestimmung ist es, aus den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit jene Beträge auszuscheiden, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält…
…April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. März 2023 betreffend die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens für die Amtshandlung vom 1. März 2023 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…1220 Wien, über die Beschwerde vom 6. März 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. Jänner 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Bestraften vom 3. Oktober 2022 gegen den Bescheid Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 14. September 2022, Strafkontonummer ***BF1StNr1***, Amtsbeauftragten Jürgen Lugger…