…366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei der bisherigen Tätigkeit als Werbungskosten abzusetzen. Kosten für eine umfassende Umschulung, die auf die…
12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…
5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…
5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…
5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
…steuerfrei. Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheingruppen A bis C sind die auf die Gruppe C entfallenden Mehrkosten begünstigt. Siehe auch Beispiele Rz 10696. Rz 697: Zu den Ausbildungskosten zählen nicht die Aufwendungen für die Lehr- und Anlernausbildung (die an Lehrlinge und Anzulernende gezahlten Arbeitslöhne), wohl…
5.9.5 Ausbildungskosten Rz 337: Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.
…dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Bedienstete beim Land Oberösterreich und beantragte bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2008 unter dem Titel "Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten" einen Betrag von 4.117,41 € als Werbungskosten…
…die der Verbesserung der bisherigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse dienen. Für die Tätigkeit eines Buchhalters im Rechnungswesen bedarf es keines Universitätsstudiums - insofern wäre im Streitfall eine Subsumtion unter Fortbildungskosten wohl als verfehlt zu betrachten. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen…
…Sie werden daher aufgefordert, Nachweise wie folgt vorzulegen: •einen Nachweis dafür, dass die Zahlung der Ausbildungskosten von Ihrem Konto erfolgt ist. •einen Nachweis dafür, ob es sich beim vorgelegten Ausdruck um einen Ausdruck Ihres Kontos handelt und wenn ja, •einen Nachweis dafür, warum dieses einen…
5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…
12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
…eine Dienstfreistellung (z.B. Doralt, EStG13, § 20 Tz 22/1). Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Im Unterschied zur beruflichen Fortbildung wird durch die Berufsausbildung erst eine Grundlage für die weitere Berufsausübung geschaffen. Ausbildungsmaßnahmen sind gemäß § 16 Abs.1 Z…
…eine entsprechende Erklärung ein, die das Finanzamt als Berufung wertete. Darin machte er neben - unstrittigen - Sonderausgaben Werbungskosten unter den Titeln Arbeitsmittel € 194,04 und Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten in Höhe von € 1.110,00 geltend. Das Finanzamt forderte den Bw. auf, u.a…
…Bereich Waldorfpädagogik gegangen. Der Referent gab daraufhin seine Ansicht kund, dass demnach möglicherweise keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als Lehrerin vorliegen würden, sondern Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einer neuen (ev. selbständigen) Tätigkeit (sog. vorweggenommene Betriebsausgaben). Mit Eingabe vom 29…
5.9.29 Umschulungskosten Rz 391a: Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.
5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…
…zur Gesundheits- und Wellnesstrainerin geltend. Das Finanzamt führte die Veranlagung zur Einkommensteuer durch, ohne aber die in Rede stehenden Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen und begründete dies wie folgt: " Fortbildungskosten dienen - anders als Ausbildungskosten - dazu, in dem jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben…
…wandte in ihrer Berufung ein, dass sie die Fachhochschule in A besuche. Ihr Vater habe ihr auf Grund ihrer derzeitigen finanziellen Lage die Ausbildungskosten "geliehen". Sie müsse diese Kosten aber im Laufe des Jahres wieder zurückzahlen. Darum stehe auf dem Zahlschein auch der Name des…