…C und Mag. D im Beisein der Schriftführerin E in der Rechtssache Maßnahmenbeschwerde des FF, Anschrift, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, SteuerberatungsgesellschaftmbH, Bicheln 1, 5732 Mühlbach, vom 27. Dezember 2013 wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch das Zollamt X nach der am 2…
…vertreten durch den Gesellschafter-Geschäftsführer Ges-Gf. 5020 Salzburg, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) durch Organe der Finanzpolizei FPT für das FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf am 6. November 2018 im Lokal Adresse,…
…1.2019 waren somit der Entscheidung des BFG nicht zugrunde zu legen. Mit Fax vom 19. November 2018 wurde durch die Beschwerdeführerin (id Folge Bf.) wegen „Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“ durch Organe der Finanzpolizei FPT, eine Beschwerde (Maßnahmenbeschwerde) gem…
…administrativen Instanzenzuges, sofern ein solcher in Betracht kam, über die Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein, ausgenommen in Finanzstrafsachen des Bundes, zu erkennen. Diese Zuständigkeit der UVS hat bis zum 31. Dezember…
…häufig sogar die Dokumentation verfahrensrelevanter komplexer Lebenssachverhalte ohne Verwendung von fotografischen Ausnahmen gar nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist ein derartiges „schlichtes“ Fotografieren im Zuge einer Amtshandlung nicht als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilen (vgl…
…2016 erhobenen Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Finanzpolizei im Rahmen einer Amsthandlung am 16.09.2016 zu Recht erkannt: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…Beschwerdelegitimation zurückzuweisen. Weiters wird gemäß der Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten über Beschwerden wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Behörde in Vollziehung der Gesetze (VwG-Aufwandersatzverordnung – VwG-AufwErsV)…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…10.2016 der Bf., vertreten durch Vertreter, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Finanzamt Baden Mödling durch Vollstreckungshandlungen am 24.10.2016, den Beschluss gefasst: Die Maßnahmenbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Adr.Bf., über die Maßnahmenbeschwerde gemäß § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) vom 25. Jänner 2022 wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt des Finanzamtes Österreich durch eine Textstelle der Mitteilung über den Bezug von Familienbeihilfe 03.2020-12.2021 vom 29. November 2021, Steuernummer xxx, beschlossen:…
…1 und 4 FinStrG ebenfalls zurückzuweisen. 11. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht mit einer Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde vorzugehen, wenn sich diese gegen ein behauptetes Verhalten einer belangten Behörde richtet, welches schon nach seiner Begrifflichkeit keine Ausübung einer unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt…
…Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Abgabenbehörden kann wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde (Maßnahmenbeschwerde) erheben, wer durch sie in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. (2) Die Maßnahmenbeschwerde ist innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls…
…idF BGBl. I Nr. 102/2014 lautet: „Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden 1. gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit; 2. gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit; 3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde; 4. gegen Weisungen gemäß Art. 81a…
…einer vorläufigen Beschlagnahme, solange die Behörde die Beschlagnahme weder durch Bescheid bestätigt noch die beschlagnahmten Gegenstände tatsächlich zurückgestellt hat, eine die gesamte Dauer der beschlagnahme umfassende Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor. Die selbständige Anfechtung einer vorläufigen Beschlagnahme gemäß § 53 Abs. 2 GSpG durch…
…finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist. Die Maßnahmenbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Akte unmittelbarer finanzbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. In der Unterlassung der Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände ist keine bekämpfbare Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt…
…gesetzt worden ist. Die Beschwerde "wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien infolge einer am 16. April 2001 erfolgten Festnahme, Anhaltung und Röntgenuntersuchung sowie Zerschneidens von Gepäckstücken" wurde daraufhin als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte der Unabhängige Verwaltungssenat in seinem…