…nicht bestimmte Arten der Aufwendungen vom Abzug aus, entscheidend ist der jeweilige Zweck der Aufwendung (für den Haushalt, für den Unterhalt). Ist dieser auf die private Sphäre gerichtet (zB eigene Wohnung, bürgerliche Kleidung, normale Lebenshaltungskosten), dann ist der Abzug ausgeschlossen. Haushaltaufwendungen wurden bereits durch die…
…OP für Wohnzwecke. Über die Berufung wurde erwogen: § 16 (1) EStG 1988 lautet (auszugsweise): Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 20 (1) EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: 1. Die für den Haushalt…
…enthält ein Abzugsverbot für Aufwendungen, die für den Haushalt des StPfl und/oder für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendet werden (unverzichtbare Aufwendungen für die Lebensführung), wie Bekleidung, Ernährung, Wohnung. Im gegenständlichen Fall hat der Bf. in der Beschwerde ausgeführt, dass er für die KIKA-Küche…
…Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 20. (1) EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: 1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben für…
…damit, dass Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände in Höhe von € 15.731,46 weder als Kosten der doppelten Haushaltsführung noch als Umzugskosten absetzbar seien. Mit Schreiben vom 25. November 2010 brachte der Bw. gegen den betreffenden Einkommensteuerbescheid das Rechtsmittel der Berufung ein und führte darin aus…
…EStG und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. Zu den Mehraufwendungen, die neben dem Freibetrag des § 35 Abs. 3 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, zählen nach der genannten Verordnung neben verschiedenen Pauschbeträgen nicht regelmäßige Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl…
…unter nahen Angehörigen zusätzlicher Voraussetzungen, um anerkannt zu werden (zB Fremdüblichkeit). Zu den Aufwendungen für Familienheimfahrten führte das Finanzamt aus, diese seien grundsätzlich nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn eine doppelte Haushaltsführung gerechtfertigt sei und die Familienheimfahrten innerhalb angemessener Zeiträume erfolgten. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen…
…den Vorjahren – wegen Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes dem Grunde nach gegeben sind. Das Bundesfinanzgericht hat wegen der beiden damals unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder und va der laufend wechselnden Dienstgeber bzw. Arbeitsstätten des Bf als Bauarbeiter keine Bedenken gegen diese Rechtsansicht. Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung…
…Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Gemäß § 20 Abs 1 EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften unter anderem nicht abgezogen werden: Z 1. Die für den Haushalt des…
…1561; BFG 29.5.2015, RV/7101625/2015). Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten schränkt den Abgabenanspruch ein; sie begünstigt den Abgabepflichtigen, weshalb die Behauptung und der Beweis des Vorbringens vornehmlich dem Abgabepflichtigen obliegt (vgl. UFS 11.12.2006…
…sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 die für den Haushalt des…
…die Widersprüche vorhält. Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 EStG 1988). Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden (…
…Klärung der beruflichen Veranlassung von Kosten einer doppelten Haushaltsführung stellt sich die Frage der Unzumutbarkeit somit in zweifacher Hinsicht. Einerseits muss die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz unzumutbar sein. Ist dies der Fall, erfordert ein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für den Zweitwohnsitz samt jener für Familienheimfahrten außerdem…
…von Unterhaltszahlungen (Alimente für seine Kinder) als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. August 2000 (Akt Seiten 58-62) wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte darin zu den Streitpunkten "doppelte Haushaltsführung, Aufwendungen als Milizsoldat und…
…liegen. Der Grund, warum Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung dennoch als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Berücksichtigung finden können, liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann (ua. VwGH…
…Das Finanzamt ging jedoch im Zusammenwirken mit dem Beschäftigungsverhältnis und der Wohnsituation des Bf in den Vorjahren bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ende Jänner 2017 davon aus, dass es sich bei den Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung in ***1*** in der Nähe des Beschäftigungsortes …
…auch die Beweisführung für den Anfall von Aufwendungen für den am Arbeitsort geführten Haushalt misslungen ist, lediglich der Charakter einer Randnotiz beizumessen ist. Zusammenfassend ist in der Versagung nämlicher Aufwendungen keine Rechtswidrigkeit zu erblicken und war daher der Beschwerde in diesen Punkt eine Absage zu…
…restlichen Liegenschaft räumlich vollkommen abgetrennt sei. Der Bf. und seine Lebensgefährtin würden gemeinsam die Aufwendungen für den gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz finanzieren. In einer Partnerschaft mit Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft sei es angesichts der verschiedensten wirtschaftlichen Lasten nicht erforderlich, genau nachzuweisen, wer welche Kosten des gemeinsamen…
…ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ohne den Empfänger zu benennen und ohne den Mietvertrag für die Wohnung am Arbeitsort zur Einsicht vorzulegen (ua. zum Nachweis der Zahlungsverpflichtung), kann nicht als belegmäßiger Nachweis für Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung anerkannt werden (der handschriftliche Vermerk "Bruttomiete H-Straße, I" auf…
…außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Der Grund, warum Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung dennoch als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Berücksichtigung finden können, liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung…