…ist, wobei die Kriterien der Weisungsgebundenheit und des Unternehmerrisikos (Unternehmerwagnisses) am wesentlichsten sind (Ruppe, UStG3, § 2 Tz 74f und 79) Unter "Weisungen ... zu folgen verpflichtet" ist hier die sogenannte persönliche Weisungsgebundenheit und nicht die sogenannte sachliche Weisungsgebundenheit (Auftragsgebundenheit laut Kolacny/Caganek, UStG3, § 2 Anm 15…
…Gewerbescheine - Bereits im viertem (in 6 Wochen fünften) Jahr als Einzelunternehmer tätig - An keinen konkreten Arbeitsort gebunden - Keinen Arbeitszeiten unterlegen - Sich bei Auftragsgebundenheit vertreten lassen zu können - Unterliege keinem Konkurrenzverbot - Im Rahmen der Gewährleistung ein Haftrisiko trage - In keiner organisatorischen Eingliederung eingebunden - Keinesfalls weisungsunterworfen (Weisungsfreiheit…
…ist, wobei die Kriterien der Weisungsgebundenheit und des Unternehmerrisikos (Unternehmerwagnisses) am wesentlichsten sind (Ruppe, UStG3, § 2 Tz 74f und 79) Unter "Weisungen ... zu folgen verpflichtet" ist hier die sogenannte persönliche Weisungsgebundenheit und nicht die sogenannte sachliche Weisungsgebundenheit (Auftragsgebundenheit laut Kolacny/Caganek, UStG3, § 2 Anm 15…
…ist, wobei die Kriterien der Weisungsgebundenheit und des Unternehmerrisikos (Unternehmerwagnisses) am wesentlichsten sind (Ruppe, UStG3, § 2 Tz 74f und 79) Unter "Weisungen ... zu folgen verpflichtet" ist hier die sogenannte persönliche Weisungsgebundenheit und nicht die sogenannte sachliche Weisungsgebundenheit (Auftragsgebundenheit laut Kolacny/Caganek, UStG3, § 2 Anm 15…
…Falles in seiner Gesamtheit. Für die Einordnung der Geschäftsführertätigkeit des Herrn D. ist entscheidend, ob er selbständig oder unselbständig tätig ist. Merkmale für die Selbständigkeit sind: Unternehmerwagnis, keine Weisungsgebundenheit (sondern Auftragsgebundenheit; geschuldet wird nicht die Arbeitskraft, sondern der Arbeitserfolg), freie Gestaltung der Dienstzeit, freie Ortswahl…
…Die Unterordnung (Weisungsgebundenheit) ist unabdingbare Voraussetzung für die Nichtselbständigkeit der natürlichen Person. Merkmale für die Selbständigkeit sind unter anderem: Unternehmerwagnis keine Weisungsgebundenheit sondern Auftragsgebundenheit (geschuldet wird nicht die Arbeitskraft sondern der Erfolg) freie Gestaltung der Dienstzeit freie Ortswahl freie Urlaubseinteilung Haupttätigkeit ist selbständig Vertretungsbefugnis Vielzahl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
Da der "Zweck der Gesellschaft" nicht mit dem "Gegenstand des Unternehmens" gleichzusetzen ist, ist es nämlich nicht zwingend, dass sich der Betriebsgegenstand der GmbH mit jenem des fortzuführenden Unternehmens (vollständig) deckt (vgl. etwa OGH 23.1.2003, 6 Ob 81/02h). Auch ein Betrieb, der…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Dr. G R als Masseverwalter der Firma E Gesellschaft m.b.H., X-Straße, 1) vom 29. September 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 17. Juni 2010 betreffend Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer 2006…
Das BFG geht davon aus, dass die Bf. mit Herrn E einen Stundenlohn von EUR 23,00 vereinbart hat. Von diesem Stundensatz spricht nicht nur Herr E (Einvernahmen vom 28.10.2010, 13.12.2010), sondern auch Herr D in seiner Einvernahme vom 7.6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Martin Christoph Wittmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Nußbaumer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Demelgasse 1a, 2340 Mödling, über die Beschwerde vom 8. März 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Einzelrichterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers über die als Beschwerde zu erledigende Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu Recht erkannt: Der Berufung wird als Beschwerde stattgegeben. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 28. Februar 1996 der Bw., vertreten durch Dkfm. Johann Putzer Wirtschaftstreuhand-GesmbH, in 1090 Wien, Türkenstraße 9/25, gegen den Bescheid vom 26. Jänner 1996 des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Haftung zur Einbehaltung und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Vt, vom 4. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 2. März 2005 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2003…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Ancora Steuerberatung GmbH, Gierstergasse 6, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 14.07.2011 gegen folgende Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 17.10.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 4/5/10 vom 10.10.2011, betreffend Haftung nach § 82 EStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Ferner Hornung & Partner Rechtsanwälte GmbH, Hellbrunner Straße 11, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 28.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch AB, Rechtsanwälte, def, über die Beschwerde vom 20.01.2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 08.11.2010 betreffend Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer zu Recht…