…Erstverfahren nur durch weitere Ermittlungen der Behörde festgestellt werden können. Zur Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes ist - ausgehend vom Verkehrswert der gesamten Liegenschaft - jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser…
…in einem Gebäude mit nicht mehr als 10 Wohneinheiten befindliche Wohnung unter Berücksichtigung von An- und Aufschließungskosten einen durchschnittlichen m 2 -Preis für baureifes Land von mind. 400,00 € aufweise; die von Statistik Austria ermittelten Werte seien für die Aufteilung der Anschaffungskosten bebauter Grundstücke…
…Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen (Methode des Sachwertverhältnisses). Wie im oben wiedergegebenen Schreiben an die Bw. ausgeführt, muss ausgehend von der…
…der Bemessungsgrundlage (lit. a bis c) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40% als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der…
…der Bemessungsgrundlage (lit. a bis c) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40% als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der…
…der Bemessungsgrundlage (lit. a bis c) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40% als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der…
…der Bemessungsgrundlage (lit. a bis c) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40% als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der…
…59 %. 8.) In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 15. März 2019 (BFG-Akt, S. 15) wurde ausgeführt, bei Vermietungen seien ab dem 1.1.2016 40 Prozent der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks dem Grund und Boden zuzuordnen. Von dieser pauschalen Aufteilung könne nur dann abgegangen werden…
…angewendeten Aufteilung abzustocken und auf die Anschaffungskosten von Grund und Boden zu übertragen. Die Absetzung für Abnutzung ist entsprechend anzupassen. Wird bei Erwerb eines bebauten Grundstückes die AfA von den Anschaffungskosten bemessen, ist der auf den Grund und Boden entfallende Teil auszuscheiden. Nach der bisherigen…
…Zur Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden bzw auf das Gebäude Das EStG 1988 in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung vor dem StRefG 2015/16 sah betreffend die Höhe des für Zwecke der Ermittlung der AfA aus den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes auszuscheidenden Anteiles…
…bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer 1,5% der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40% als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt…
…des für Zwecke der Ermittlung der AfA aus den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes auszuscheidenden Anteils des Grund und Bodens noch keine gesetzliche Regelung vor. Wird ein bebautes Grundstück zu einem einheitlichen Kaufpreis erworben und hat somit für Zwecke des Ertragsteuerrechts eine Aufteilung des einheitlichen Kaufpreises…
…5% der Bemessungsgrundlage (lit a bis c) als Absetzung geltend gemacht werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40% als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der Bundesminister…
…der Bemessungsgrundlage (lit. a bis c) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40% als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der…
…sinngemäß die Aufteilung des tatsächlichen Kaufpreises nach der Differenzmethode - tatsächlich erzielter Kaufpreis abzüglich des Wertes des stehenden Holzes = nicht steuerbarer Anteil des Verkaufspreises für Grund und Boden. Bei der Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes jeweils der Verkehrswert…
…2016 (Nachweis der tatsächlichen Verhältnisse) vorliegt. Mit dem StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015 wurde § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 durch folgende gesetzliche Vermutung ergänzt: "Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40% als…
…angewendeten Aufteilung abzustocken und auf die Anschaffungskosten von Grund und Boden zu übertragen. Die Absetzung für Abnutzung ist entsprechend anzupassen. Wird bei Erwerb eines bebauten Grundstückes die AfA von den Anschaffungskosten bemessen, ist der auf den Grund und Boden entfallende Teil auszuscheiden. Nach der bisherigen…
…16 Tz 157 und die dort angeführte Judikatur). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist jedoch bei der Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes - ausgehend vom Verkehrswert der gesamten Liegenschaft - jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes anderseits zu schätzen…
…pro m2 ergeben. Dieser Wert würde aber wesentlich von dem Wert der 2024 ortsüblich gewesen wäre abweichen und würde daher uE zu einem nicht nachvollziehbaren Ansatz als Grundstückswert führen. Gem. RZ 6447 ESTR wäre die pauschale Aufteilung der Anschaffungskosten (20%) insoweit anzuwenden, als diese nicht…
…5% der Bemessungsgrundlage (lit a bis c) als Absetzung geltend gemacht werden. Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes 40% als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Der Bundesminister…