RIS AI
104 902 Treffer488 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 3516–353627.5. Aufsichtsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

27.5. Aufsichtsmaßnahmen Rz 3516: Zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens räumt § 27 Abs. 5 UStG 1994 den Finanzämtern das Recht zur Besichtigung von in Transportmitteln oder Transportbehältnissen beförderten, abgeholten oder verbrachten Gegenständen sowie zur Einsichtnahme in die diese Gegenstände begleitenden Geschäftspapiere wie Frachtbriefe, Lieferscheine, Rechnungen und…

UStR 2000 Rz 3461–346327. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

27. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994) 27.1. Haftung bei Sorgfaltsverletzung 27.1.1. Plattformen und andere elektronische Schnittstellen Rz 3461: Ab 1.1.2020 haften Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen), für die Umsatzsteuer auf bestimmte Lieferungen oder…

UStR 2000 Rz 3491–349627.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…

UFSZ2L ZRV/0162-Z2L/02Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 Abs. 1, § 80 Abs. 1 und § 224 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.04.2005

…Bedient sich ein Geschäftsführer bei der Durchführung eines Zollverfahrens einer Spedition, so hat er durch geeignete, ihm zumutbare Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass ihm die Verletzung abgabenrechtlicher Zahlungsverpflichtungen nicht verborgen bleibt. Die Behauptung völliger Unkenntnis zollrechtlicher Belange kann den Geschäftsführer einer GesmbH…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/11Zollschuldentstehung gem. Art. 204 Abs. 1 lit. a) Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung eingeführten Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2013

…durch (stichprobenweise) Kontrollen eines im Unternehmen für Zollbelange verantwortlichen Vorgesetzten unschwer hätte aufgedeckt werden können. Allerdings dürften derartige Aufsichtsmaßnahmen im erwähnten Zeitraum entweder unterlassen oder von vornherein gar nicht vorgesehen gewesen sein; jedenfalls lässt sich weder aus den Unterlagen des (prüfenden) Zollamtes noch aus dem…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Abs. 1 lit .a Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung bestimmter eingeführter Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…durch (stichprobenweise) Kontrollen eines im Unternehmen für Zollbelange verantwortlichen Vorgesetzten unschwer hätte aufgedeckt werden können. Allerdings dürften derartige Aufsichtsmaßnahmen im erwähnten Zeitraum entweder unterlassen oder von vornherein gar nicht vorgesehen gewesen sein; jedenfalls lässt sich weder aus den Unterlagen des (prüfenden) Zollamtes noch aus dem…

BFG KE/5100001/2021Bewilligung einer Bankauskunft aus Anlass begründeter Zweifel an Steuererklärungen eines Abgabepflichtigen, nachdem dieser im Zuge der Verifizierung von umfangreichen Kapitalabflussmeldungen sich geweigert hat, entsprechende Bankunterlagen vorzulegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenKonteneinschau - Einzel - Beschluss04.06.2021Teil 1/4

…Lage des Falles nur die Partei selbst Angaben zum Sachverhalt machen kann. Eine Beweislastumkehr im Abgabenrecht bedarf auch einer ausdrücklichen Bestimmung, wie sie sich etwa in § 121a Abs 8 BAO findet. Allgemeine Aufsichtsmaßnahmen gemäß §§ 143 ff BAO aufgrund Meldungen nach dem KapMeldeG sind legitim. Gemäß …

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

5. Überwachung In der Bewilligung wird eine Überwachungszollstelle festgelegt, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Begünstigung sicherstellt. 5.1. Aufgaben der Überwachungszollstelle Im Rahmen der Zollaufsicht obliegt der Überwachungszollstelle die Wahrnehmung der zollamtlichen Überwachung (Art. 5 Z 27 UZK in Verbindung mit § 17 ZollR-DG) sowie…

ZK-17702.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

2.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung Die Zollbehörden sind verpflichtet, sowohl die Abwicklung der bewilligten Vereinfachung selbst als auch die erteilten Bewilligungen zu überwachen. 2.4.1. Überwachung des Verfahrens Im Sinne des Art. 5 Z 27 UZK umfasst die zollamtliche Überwachung…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…begründen. Ein Verfahren, welches der Behörde Sachverhaltsgrundlagen zur Prüfung der Frage liefern soll, ob bescheidförmige Maßnahmen zu setzen sind oder ob solche zu unterbleiben haben, etwa die Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen nach § 143 BAO, ist hingegen ein derartiges behördliches Verfahren (vgl. VwGH 24.3.2021, Ra…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Bundesfinanzverwaltung (einschließlich des Amtes für Betrugsbekämpfung) vorgenommen werden. Bei der Durchführung dieser Amtshandlungen sind diese Organe als Organe der jeweils zuständigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung tätig (§ 54 Abs. 3 BAO). Ohne Einschränkung stehen folgende Befugnisse zu: Allgemeine Aufsichtsmaßnahmen (§ 143 und § 144 BAO), Ersuchen um Beistand (…

BFG RV/5200025/2020Vermischung von Mineralölen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2025

…Liter bei 15 Grad Celsius | 2.461,40 | 6.2.2019 | 3.500 | 397 €/1.000 Liter bei 15 Grad Celsius | 1.389,50 In der Begründung wurde (zusammengefasst) angeführt, dass im Zuge amtlicher Aufsichtsmaßnahmen am 9. Mai 2017…

BFG RM/7100002/2023Unzulässigkeit der Maßnahmenbeschwerde mangels Aktivlegitimation sowie tauglicher Anfechtungsgegenstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss24.06.2024Teil 2/2

… 3 Z 2 lit. a bis c; … Gemäß § 3 Z 2 lit. a ABBG obliegt dem Amt für Betrugsbekämpfung im Geschäftsbereich Finanzpolizei die Wahrnehmung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen gemäß §§ 143 f der Bundesabgabenordnung - BAO. Gemäß § 4 Abs. 1 ABBG kommen den Organen des ABB im…

BFG RV/5100316/2022Verwender im Sinn des § 4 Z 3 NoVAG 1991: Treffen die Kriterien der Verfügungsmöglichkeit und der Kostentragung auf mehrere Personen zu, so ist dem Kriterium der Verfügungsmöglichkeit gegenüber dem Kriterium der Kostentragung der Vorrang einzuräumen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.09.2022Teil 1/2

…unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 10. Dezember 2019 hat ein Organ der Finanzpolizei im Rahmen von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen gemäß §§ 143 f BAO (vgl. § 10b Abs…

BFG RV/7101314/2021Wiedereinsetzung - Verschulden des berufsmäßigen Parteienvertreters an einer Fristversäumnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.03.2022

…eben in einem zwar durchaus erfreulichen, aber besonderen Zustand befinden, worauf das Versehen zurückzuführen sei. Der interne Büroablauf schließe ein derartiges Versehen grundsätzlich aus und es würden auch entsprechende Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen vorliegen. Der Ablauf hinsichtlich der Fristenverwaltung sei der, dass diese Fristen zum einen…

BFG RV/7102838/2021Befugnisse eines Finanzamts bzw bestimmter Organwalter bei Durchführung einer Außenprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2022Teil 4/11

…die Behörde gerichtete gesetzliche Bestimmung, bei Kapitalabflüssen die einlangenden Meldungen dem Dokumentationsregister gemäß dem § 114 BAO hinzuzufügen. Daneben dürfen diese Meldungen ausschließlich für eine Analyse für Zwecke der Betrugsbekämpfung unter Abgleich der über den Steuerpflichtigen vorhandenen Daten und für damit Im Zusammenhang stehende Aufsichtsmaßnahmen (§§ 143…

BFG RV/7200020/2019Beförderung von Mineralöl unter Steueraussetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.08.2021Teil 1/2

…zuständige Zollamt übermittelt. Da die mineralölsteuerpflichtigen Substanzen für steuerbefreite Zwecke verwendet werden, wurden die Lieferungen niemals einer Versteuerung unterzogen. Dieser Sachverhalt wurde durchgehend im Zuge unzähliger abgabenbehördlicher Aufsichtsmaßnahmen vollständig geprüft. Alle Prüfungen kamen zum selben Ergebnis: Es gab diesbezüglich keinerlei mineralölsteuerliche Beanstandungen. Es ist den…

UFSI RV/0397-I/08Festsetzung einer Zwangsstrafe wegen Nichtvorlage von Unterlagen durch eine Auskunftsperson
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2011

…auch die elektronische Übermittlung von Anbringen und Unterlagen, wenn eine diesbezügliche Verpflichtung besteht" § 143 BAO lautet auszugsweise: "D. Befugnisse der Abgabenbehörden. 1. Allgemeine Aufsichtsmaßnahmen. § 143. (1) Zur Erfüllung der im § 114 bezeichneten Aufgaben ist die Abgabenbehörde berechtigt, Auskunft über alle für die Erhebung von Abgaben…

UFSI RV/0711-I/06Abstandnahme von der Vertreterhaftung im Rahmen der Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2007

…Buchführung gebe, habe es auch für den Bw. auf Grund der Ablaufstruktur im Bereich des Rechnungswesens und des Einsatzes von erfahrenem Personal keinen Grund gegeben, über eine jährliche Kontrolle hinaus verstärkt Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Im Zuge der Bilanzierung des Jahres 1995 sei der Bw. auf…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Parteiengehör erfordern daher mangels Vorliegen einer Entscheidung ua bloß vorbereitende Maßnahmen wie zB das Verlangen von Unterlagen, Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen oder die Aufforderung zur Leistung einer Sicherheit. Eine belastende Entscheidung liegt immer dann vor, wenn die beabsichtigte Entscheidung für die Interessen des Adressaten nachteilig ist…