Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Mag. Wolfgang Auner gegen die Bescheide des Finanzamtes Leoben betreffend Kosten des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO 2001 und Aufschiebung der Exekution (§ 18 AbgEO) entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung…
…Exekution zur Sicherstellung geführt worden. Bis dato seien Barmittel in Höhe von insgesamt EUR 48.548,00 gepfändet worden. Gegen den Bescheid über den Sicherstellungsauftrag habe die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 30.3.2017 Beschwerde erhoben und diese mit Anträgen auf Einstellung sowie Aufschiebung der…
…Sicherungsverfahren endet mit der Pfändung; eine Verwertung kommt im Sicherungsverfahren nicht in Betracht. Im gegenständlichen Fall wurde die Pfändung von Geld aus den Geräten, den Safes und Kassen verfügt, nicht aber eine Verwertung vorgenommen. Nach herrschender Auffassung kommt die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung im…
…Vollzug der mit der Pfandrechtsanmerkung gesetzten Vollstreckungshandlung daher aufzuschieben, wobei diesfalls kein Antrag des Beschwerdeführers notwendig ist, da die Behörde von Amts wegen vorzugehen hat (Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 18, Rz 6). Dem dessen ungeachtet eingebrachten Antrag des Bw. wurde durch die Bewilligung der Aufschiebung der Exekution…
…die Einstellung und Aufschiebung der Vollstreckung bis zur rechtskräftigen Stattgabe seiner Einwendungen. Die Vollstreckung sei wegen Uneinbringlichkeit des Rückstandes mit Bescheiden vom 22. Dezember 2003 und 29. Dezember 2004 rechtskräftig eingestellt worden. Eine einmal eingestellte Exekution dürfe auf Grund desselben Exekutionstitels nach der ständigen Rechtsprechung…
…auch über den Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung gemäß § 18 Z 1 AbgEO abgesprochen. I) § 18 Z 1 AbgEO Gemäß § 18 Z 1 AbgEO kann die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden, wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt wird. Gemäß…
…Exekutionsakte gesetzt werden dürfen, die einen irreversiblen Zustand und damit einen nicht wieder gutzumachenden Schaden herbeizuführen geeignet sind. Wenn aber im Einzelfall doch ein nicht oder nur schwer ersetzbarer Vermögensnachteil droht, können auch solche Verfahren aufgeschoben werden (Angst, EO, § 42 Tz 9). Die Aufschiebung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Pallauf Pullmann Meißnitzer & Partner, Rechtsanwälte in 5020 Salzburg, Petersbrunnstraße 9, vom 20. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 23. Juli 2004 betreffend Aufschiebung der Exekution (§ 18 AbgEO) entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 19. Dezember 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes X. vom 18. November 2003, GZ. x5, betreffend Aufschiebung der Exekution (§ 18 AbgEO) 2000 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…und ein Antrag gem. § 18 Z 1 und 3 AbgEO eingebracht. Mit Bescheid vom 28.04.2017 wurde der Antrag gem. § 18 Z 1 und 3 AbgEO abgewiesen, da eine Aufschiebung der Exekution zur Sicherstellung, im Allgemeinen, nicht in Betracht kommt. Am 29.05.2017…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vom 15. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 20. Jänner 2011, Zahl xxxxxx/08840/38/2010, betreffend Aufschiebung der Exekution gemäß § 18 AbgEO entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…cit. ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners aufzuheben. Mit diesem Antrag kann der Antrag auf Einstellung oder Aufschiebung der Vollstreckung verbunden werden. Wenn der Abgabenschuldner bestreitet, dass…
…worden. Allein aus dem mit dem Vollzug des Sicherstellungsauftrages verbundenen Eingriff in das Vermögen ergebe sich diese Gefahr nicht. Ein Sicherungsverfahren ende mit der Pfändung; eine Verwertung komme im Sicherungsverfahren nicht in Betracht. Würde dem Antrag auf Aufschiebung der Exekution gemäß § 18 AbgEO stattgegeben, hätte…
…AbgEO als Ermessensbestimmung gedeutet wird oder nicht, ist im vorliegenden Fall nicht entscheidend. Die Aufschiebung der Exekution (bzw. im begründeten Einzelfall auch die Einstellung der Exekution) darf nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung nur dann bewilligt werden, wenn die Aktion des Aufschiebungswerbers, die den Aufschiebungsgrund bildet…
…Sicherungsverfahren endet mit der Pfändung; eine Verwertung kommt im Sicherungsverfahren nicht in Betracht. Im gegenständlichen Fall wurde die Pfändung von Geld aus den Geräten, den Safes und Kassen verfügt, nicht aber eine Verwertung vorgenommen. Nach herrschender Auffassung kommt die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung im…
…Exekution zur Sicherstellung geführt worden. Bis dato seien Barmittel in Höhe von insgesamt EUR 277.851,00 gepfändet worden. Gegen den Bescheid über den Sicherstellungsauftrag habe die Bf. mit Schriftsatz vom 30.3.2017 Beschwerde erhoben und diese mit Anträgen auf Einstellung sowie Aufschiebung der…
…Haftungsbescheides sowie der in weiterer Folge auf diesen Haftungsbescheid erlassenen Beschwerdevorentscheidung sowie in weiterer Folge erlassenen Vollstreckungstitel bzw. -bescheide sowie die hiermit bekämpfte Beschwerdevorentscheidung nicht gesetzmäßig erfolgt, weil die genannten Schriftstücke nicht in die slowakische Sprache übersetzt gewesen seien. V. Antrag auf Aufschiebung der Exekution …
…AbgEO als Ermessensbestimmung gedeutet wird oder nicht, ist im vorliegenden Fall nicht entscheidend. Die Aufschiebung der Exekution (bzw. im begründeten Einzelfall auch die Einstellung der Exekution) darf nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung nur dann bewilligt werden, wenn die Aktion des Aufschiebungswerbers, die den Aufschiebungsgrund bildet…
…AbgEO als Ermessensbestimmung gedeutet wird oder nicht, ist im vorliegenden Fall nicht entscheidend. Die Aufschiebung der Exekution (bzw. im begründeten Einzelfall auch die Einstellung der Exekution) darf nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung nur dann bewilligt werden, wenn die Aktion des Aufschiebungswerbers, die den Aufschiebungsgrund bildet…
…da die Aufschiebung der Exekution mit rechtskräftiger Entscheidung über diesen Antrag endet, wenn dieser den Aufschiebungsgrund bildet (vgl. OGH 29.11.1989, 3 Ob 135/89). Aus dem Umstand, dass der Bf. auch einen Eventualantrag gestellt hat, nämlich im Falle der Abweisung des Antrages auf…