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UFSG RV/0043-G/10Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Beihilfen-Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Die Ablegung von Prüfungen ist nicht gefordert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

UFSW RV/0152-W/10Rückforderung von Familienbeihilfe, wenn keine Aufnahme als ordentlicher Hörer vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…über eine Meldung als Studierende im Sommersemester 2007 hat die Bw. trotz Gelegenheit hiezu nicht erbracht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Absatz 1 lit. b FLAG gehört zu den Anspruchsvoraussetzungen studierender Kinder auf Familienbeihilfe die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Nach dem vorgelegten Studienblatt…

BFG RV/7104777/2015Ist die Aufnahme als ordentlicher Hörer als reiner Formalakt ausreichend, um im ersten Studienjahr von einer Berufsausbildung ausgehen zu können?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2015

…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da zur Rechtsfrage, ob die Aufnahme als ordentlicher Hörer allein ausreicht, um von einer Berufsausbildung iSd FLAG sprechen zu können, noch keine Judikatur…

UFSW RV/0632-W/07Für das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung, ohne dass hierfür die Ablegung von Prüfungen erforderlich wäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007

…des Bw. bereits im November 2006 vom Studienbetrieb abgemeldet hat, ohne Prüfungen abgelegt zu haben. Wie aus der oben zitierten Gesetzesbestimmung hervorgeht, gilt allerdings die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr, ohne dass hierfür die Ablegung von Prüfungen erforderlich wäre. Erst…

BFG RV/7100237/2013Gewährung von Familienbeihilfe im ersten Studienjahr nur von Aufnahme als ordentlicher Hörer abhängig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2014

… 2 Abs 1 lit. b FLAG 1967 näher festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Weitere Voraussetzungen sind dem FLAG nicht zu entnehmen. Bei Abbruch des Studiums nach dem ersten Studienjahr ist demnach kein Prüfungsnachweis erforderlich (vgl…

BFG RV/5100522/2024Keine Berufsausbildung, wenn über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus keinerlei Aktivität in Richtung eines Studiums gesetzt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2024

…FLAG2 § 2, Rz 73). Wird jedoch über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus von vorneherein keinerlei Aktivität in Richtung eines Studiums gesetzt, liegt auch noch keine Berufsausbildung vor (VwGH 30.06.2016, Ro 2015/16/0033). Das Ablegen von Prüfungen und der Besuch von Lehrgangsveranstaltungen…

BFG RV/7100602/20251.) Ende eines Bachelorstudiums 2.) Keine Berufsausbildung, wenn über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus keinerlei Aktivität in Richtung eines Studiums gesetzt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2025

…Lehrveranstaltungen sind essenzielle Bestandteile, um eine Berufsausbildung als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe anzuerkennen (Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg.), FLAG2, § 2 Rz 59 mwN). Werden über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus von vorneherein keinerlei Aktivitäten in Richtung eines Studiums gesetzt, liegt noch keine…

UFSS RV/0223-S/09Fehlt die Inskription an einer Universität, liegt keine Berufsausbildung vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2010

…gem. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da die Tochter der Bw. an der Fachhochschule für Architektur im Sommersemester 2008 allerdings nicht mehr inskribiert war - das Datum der Exmatrikulation ist der 29. 2. 2008…

UFSI RV/0171-I/13Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im 1. Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…entbehre jeder Grundlage. Aufzeichnungen über besuchte Lehrveranstaltungen würden von der Uni nicht geführt und könnten daher nicht vorgelegt werden, wobei vom Gesetz kein Nachweis gefordert sei, sondern die Aufnahme als ordentlicher Hörer genüge. Das Studium werde im Sommersemester 2013 (4. März bis 29. Juni 2013…

UFSW RV/4691-W/02Anspruchsvoraussetzungen im ersten Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…des Studiums, für das die Familienbeihilfe gewährt werden soll, gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung. Danach ist für den weiteren Anspruch auf Familienbeihilfe der vorgenannte Erfolgsnachweis zu erbringen. Eine Rückforderung der für das erste Studienjahr bezogenen Familienbeihilfe ist dann nicht auszuschließen, wenn aus…

BFG RV/3100139/2023"Ernsthaft betriebenes"Studium im 1. Studienjahr: Genügt die bloße Inskription bzw. Anmeldung als ordentlicher Hörer gem. § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 als FB-Anspruchsvoraussetzung ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2023

…WS 2020/21 für diese Zeiträume die FB rückzufordern sei. 5. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird die ersatzlose Bescheidaufhebung beantragt und im Wesentlichen eingewendet: Für das erste Studienjahr sei der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreichend, um die FB-Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen…

UFSW RV/2905-W/09Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den türkischen Sohn, der als außerordentlicher Hörer an der Universität inskribiert war und sich für einen Sprachkurs eingeschrieben hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

BFG RV/4100132/2016Inskription als gesetzliche Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2016

…1 lit. b FLAG 1967, 3 StudFG 1992 sowie darauf, dass die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gelte. Tochter K, habe ihre Berufsausbildung an der FH mit 19. Mai 2014 abgebrochen, daher sei ein Anspruch auf FB für den angeführten…

UFSW RV/1228-W/05Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn ein Studium kurz nach Inskription beendet und kein Studienbeitrag gezahlt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2005

…2004 an der Wirtschaftsuniversität inskribiert, Studienbeiträge aber nicht bezahlt hat. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass die Inskription unwirksam war und somit eine Aufnahme als ordentlicher Hörer nicht erfolgt ist. Daher hat auch die Evidenzstelle der Wirtschaftsuniversität zu Recht die Ausstellung einer Inskriptionsbestätigung verweigert. Wien…

UFSW RV/0910-W/09Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das erste bzw. ab dem zweiten Studienjahr (§ 2 Abs 1 lit b FLAG iVm § 33 Abs 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2010

…§ 2 Abs 1 lit b zweiter bis letzter Satz sind anzuwenden. Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG gilt die Aufnahme als ordentlicher Höhrer als Anspruchsvoraussetzung auf Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…

BFG RV/3100251/2024Anspruch auf Familienbeihilfe während des ersten und zweiten Studienjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2024

…FLAG2 § 2, Rz 73). Wird jedoch über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus von vorneherein keinerlei Aktivität in Richtung eines Studiums gesetzt, liegt auch noch keine Berufsausbildung vor (VwGH 30.06.2016, Ro 2015/16/0033). Das Ablegen von Prüfungen und der Besuch von Lehrgangsveranstaltungen…

UFSW RV/1277-W/08Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im ersten Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. . . . Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da für den Anspruch auf Familienbeihilfe im ersten Studienjahr der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreicht…

UFSW RV/1147-W/13Familienbeihilfenanspruch für das erste Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

BFG RV/7102960/2016Nichterfüllen der Anspruchsvoraussetzungen für Familienbeihilfenbezug für das erste Studienjahr.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2016

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

UFSG RV/0717-G/10Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bin ich nicht verpflichtet diesen Betrag zurückzuzahlen. Außerdem gilt gemäß § 2 Abs. 1 Punkt b) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Erst für einen weiteren Anspruch (2. Studienjahr) müssen ECTS - Punkte nachgewiesen werden. Diese Informationen korrelieren…